Cyber Sicherheitsstrategie

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Bitte übersenden Sie mir die in Ihrem Hause existierenden Unterlagen zum Vorgang: Cyber Sicherheitsstratgie für Deutschland, die am 23.02.2011 vom Kabinett beschlossen wurde.

Ich bitte Sie, mir eine Kopie des Protokolls der Beratungen im Bundeskabinett zukommen zu lassen (bevorzugt via Email).

Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche konkreten Maßnahmen aus der Strategie abgeleitet wurden und welche Dokumente dazu in ihrem Haus vorliegen.

Antwort verspätet

  • Datum
    17. Mai 2012
  • Frist
    19. Juni 2012
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Cyber Sicherheitsstrategie
Datum
17. Mai 2012 22:11
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte übersenden Sie mir die in Ihrem Hause existierenden Unterlagen zum Vorgang: Cyber Sicherheitsstratgie für Deutschland, die am 23.02.2011 vom Kabinett beschlossen wurde. Ich bitte Sie, mir eine Kopie des Protokolls der Beratungen im Bundeskabinett zukommen zu lassen (bevorzugt via Email). Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche konkreten Maßnahmen aus der Strategie abgeleitet wurden und welche Dokumente dazu in ihrem Haus vorliegen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Cyber Sicherheitsstrategie" vom 17.0…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Cyber Sicherheitsstrategie
Datum
11. Mai 2013 18:54
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Cyber Sicherheitsstrategie" vom 17.05.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Monate, 3 Wochen überschritten. Die von Ihrer Seite ins Feld geführten möglichen Kosten von bis zu 500€ erscheinen aus meiner Sicht unverhältnismäßig. Ich gehe davon aus, dass die Anfrage auf Grund ihrer billigkeit und des öffentlichen Interesses kostenfrei ist. Sollte dem Ihrer Ansicht nach nicht zutreffen bitte ich vorab um eine ungefähre Kostenschätzung. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>