Cyberanfrage zum Darknet: 1 Million Cyberkriminelle?

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Studien, wissenschaftliche Ausarbeitungen oder andere Dokumente, aus denen hervorgeht, dass allein in Deutschland bis zu eine Million Menschen im sogenannten Darknet Drogen, Waffen und gefälschte Personalausweise oder Pässe kaufen.

(Hintergrund: http://www.heute.de/die-dunkle-seite-des-internets-das-darknet-anonym-im-internet-44531034.html - Carsten Meywirth, Leiter der Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität des BKA, wird seine Schätzung sicherlich nicht aus der Luft gegriffen haben.)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juli 2016
  • Frist
    26. August 2016
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Studien, wissens…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
Cyberanfrage zum Darknet: 1 Million Cyberkriminelle? [#17374]
Datum
25. Juli 2016 19:25
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studien, wissenschaftliche Ausarbeitungen oder andere Dokumente, aus denen hervorgeht, dass allein in Deutschland bis zu eine Million Menschen im sogenannten Darknet Drogen, Waffen und gefälschte Personalausweise oder Pässe kaufen. (Hintergrund: http://www.heute.de/die-dunkle-seite-des-internets-das-darknet-anonym-im-internet-44531034.html - Carsten Meywirth, Leiter der Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität des BKA, wird seine Schätzung sicherlich nicht aus der Luft gegriffen haben.)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskriminalamt
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 25.07.2016 wird Ihnen nachfolgender Bescheid übermittelt. …
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
RE: Cyberanfrage zum Darknet: 1 Million Cyberkriminelle? [#17374]
Datum
5. August 2016 20:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 25.07.2016 wird Ihnen nachfolgender Bescheid übermittelt. Mit freundlichen Grüßen