D115-Datenbank (Stand 2017)

Einen maschinenlesbaren Gesamtauszug der WMS-Datenbank (Wissensdatenbank) des 115-Projektes. Darin sollten also alle verwandten Informationen wie Fragen, Antworttexte, Verwiese und Schlüsselbegriffe enthalten sein. Als Bereitstellungsformate sind strukturierte Datenformate wie etwa XML, SQL, CSV, usw. geeignet. Natürlich sind keine Angaben zu Sachbearbeitern oder Fragestellern in dieser Anfrage umfasst.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
Michel Vorsprach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einen maschinenl…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michel Vorsprach
Betreff
D115-Datenbank (Stand 2017) [#19762]
Datum
4. Januar 2017 19:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einen maschinenlesbaren Gesamtauszug der WMS-Datenbank (Wissensdatenbank) des 115-Projektes. Darin sollten also alle verwandten Informationen wie Fragen, Antworttexte, Verwiese und Schlüsselbegriffe enthalten sein. Als Bereitstellungsformate sind strukturierte Datenformate wie etwa XML, SQL, CSV, usw. geeignet. Natürlich sind keine Angaben zu Sachbearbeitern oder Fragestellern in dieser Anfrage umfasst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Michel Vorsprach <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michel Vorsprach << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michel Vorsprach

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz - D115-Datenbank Stand 2017 Sehr geehrter Herr XXX, mit E-Mail vom 04. Januar beantrag…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - D115-Datenbank Stand 2017
Datum
17. Januar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr XXX, mit E-Mail vom 04. Januar beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung eines „maschinenlesbaren Gesamtauszug der WMS-Datenbank (Wissensdatenbank) des 115-Projektes. Darin sollten also alle verwandten Informationen wie Fragen, Antworttexte, Venzviese und Schlüsse/begriffe enthalten sein“. Der Antrag wird nach 5 9 Abs. 3 IFG abgelehnt. Ein Export des Datenbestandes des Wissensmanagementsystems des 115‐ Verbundes ist derzeit nur manuell mit entsprechender Berechtigung sowie technischem Knowhow möglich und ohne für das BMI kostenintensivem Aufwand nicht reaIisierbar. Es gibt derzeit keine automatische Exportfunktion, welche einen Export von Leistungsberichten aus dem 115-Datenbestand ermöglicht. Dies stellt für die 115‐ Softwareplattform ein kostenpflichtiges Änderungsverlangen gegenüber dem Dienstleister dar, für das kein fachlicher Bedarf besteht. Da sich der Anspruch auf Informationen nach dem IFG nur auf zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der Behörde vorhandene Informationen bezieht, besteht keine Verpflichtung für des BMI, technische Ergänzungen zu veranlassen, um Ihnen die Daten in einem der gewünschten Datenformate zur Verfügung zu stellen. Die originären Informationsquellen liegen in der alleinigen Zuständigkeit des jeweiligen 115-Teilnehmers und nicht bei der Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115 im Bundesministerium des Innern (GK 115). Um diese Datensätze zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen 115‐Teilnehmer. Eine Übersicht der 115-Teilnehmer finden Sie auf dem 115-Internetauftritt: http://www.115.de/DE/ueber 115/Wer macht mit/wer_macht_mit_node.html Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern (BMI) erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Adresse lautet: Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin. 2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: ' Der Widerspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> ° Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter siche‐ rer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag