D2, Bologna Prozess

bitte informieren Sie mich über das spezielle Dokument der Zuordnung im Bologna Prozess zur Zuordnung zum gehobenen/höheren Dienst.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. August 2022
  • Frist
    3. September 2022
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Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte informieren…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
D2, Bologna Prozess [#256059]
Datum
1. August 2022 10:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte informieren Sie mich über das spezielle Dokument der Zuordnung im Bologna Prozess zur Zuordnung zum gehobenen/höheren Dienst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 256059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256059/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3537 Sehr geehrter Herr Schröder, auch Ihre erneute Anfrage ist bereits beantwortet worden; auch hi…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: D2, Bologna Prozess [#256059] (#3537)
Datum
12. August 2022 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#3537 Sehr geehrter Herr Schröder, auch Ihre erneute Anfrage ist bereits beantwortet worden; auch hier verweise ich auf meinen Bescheid vom 07.07.2022, der an die von Ihnen angegebene Postanschrift versandt wurde. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat zu Ihren Bürgeranfragen und IFG-Anträgen zu dieser Thematik inzwischen mehrfach Stellung genommen. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Zusammenstellungen von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Der Informationsanspruch kann sich nur auf die bei der Behörde physisch vorhandenen Informationen und das aktenkundige Handeln beziehen. Ein Anspruch auf Beschaffung von Informationen oder Erstellung neuer Informationen in Form von Stellungnahmen zu allgemeinen Fragen oder auf eine sachkritische Erörterung oder Erläuterung besteht nicht. Eine fachliche Diskussion mit Antragstellern ist nach dem IFG nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung sicherstellen, dass sich der Aufwand für Behörden in einem zumutbaren Rahmen hält. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich zu entsprechenden weiteren Fragen keine erneute Stellungnahme abgeben werde. Mit freundlichen Grüßen

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Joachim Schroeder
Sehr << Anrede >> ich nehme Ihre Antwort zur Kenntnis und beende die Anfrage. Anmerkung: Es handelt …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: D2, Bologna Prozess [#256059] (#3537) [#256059]
Datum
12. August 2022 10:07
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich nehme Ihre Antwort zur Kenntnis und beende die Anfrage. Anmerkung: Es handelt sich um keine fachliche Diskussion. Erbeten habe ich das spezielle Dokument, wo unter federführung des BMIH im Bologna-Prozess nur die HS-Abschlüsse Bachelor und Master dem gehobenen/höheren Dienst zugeordnet wurden. Feststellen möchte ich, dass u.a. das BMIH versäumt hat, die faktische berufliche dritte Aufstiegsfortbildung sachgerecht zu berücksichtigen. Beispielhaft ist hier die Oberklasse Bergschule Betriebsführer zum Ingenieur lt. IngG , die es formal nicht geben dürfte. Versäumt haben die Bildungsträger die sachgerechte Verortung im Schulgesetz als 6 halbjährige Fachschule mit ggf. zusätzlicher Berechtigung und die Meldung über das Statistische Bundesamt zur Zuordnung in ISCED 2011 oberhalb von ISCED 655. Eine Klärung ist sicherlich im Sinne des Berliner Ampel Koalitionsvertrag S.67: „Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an.“ Bitte informieren Sie den Deutschen Bundestag sachgerecht. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 256059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256059/