Dachflächenfenster / Quartette

kurze einfach Frage, die kostenfrei zu beantworten ist:

Wieviele Denkmäler ODER Gesamtanlagen kennen Sie in denen Dachflächenfenster als Quartettform genehmigt wurden ? - aus dem Gedächtnis raus ? in Deutschland
bis 10 Stück , bis 20 Stück, bis 30 Stück, mehr als 30 Stück- nur ankreuzen

können Sie 1 Adresse benennen oder eine Gesamtanlage ? Ort und Straße langt schon erst einmal nur als einfach kurze Frage

alternativ, was kosten 3 Adressen, wenn Sie Ihr gebiet NICHT kennen, so.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: kurze einfach Fr…
An Landesamt für Denkmalpflege Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dachflächenfenster / Quartette [#144477]
Datum
22. Mai 2019 07:56
An
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
kurze einfach Frage, die kostenfrei zu beantworten ist: Wieviele Denkmäler ODER Gesamtanlagen kennen Sie in denen Dachflächenfenster als Quartettform genehmigt wurden ? - aus dem Gedächtnis raus ? in Deutschland bis 10 Stück , bis 20 Stück, bis 30 Stück, mehr als 30 Stück- nur ankreuzen können Sie 1 Adresse benennen oder eine Gesamtanlage ? Ort und Straße langt schon erst einmal nur als einfach kurze Frage alternativ, was kosten 3 Adressen, wenn Sie Ihr gebiet NICHT kennen, so.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dachflächenfenster / Quartette“ vom 22.05.2019 (…
An Landesamt für Denkmalpflege Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dachflächenfenster / Quartette [#144477]
Datum
14. Juli 2019 09:27
An
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dachflächenfenster / Quartette“ vom 22.05.2019 (#144477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 144477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Erhalt Ihrer E-Mail mit o.g. Inhalt. Wir haben kein…
Von
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Betreff
Dachflächenfenster / Quartette [#144477]
Datum
17. Juli 2019 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Erhalt Ihrer E-Mail mit o.g. Inhalt. Wir haben keine Informationen darüber, für wieviele Denkmäler oder Gesamtanlagen in Deutschland Dachflächenfenster in Quartettform genehmigt wurden. Als Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) sind wir ausschließlich für Kulturdenkmäler auf hessischem Landesgebiet zuständig und verfügen allenfalls diesbezüglich über amtliche Informationen iSv. § 80 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Aufgrund des Föderalismus und der Kulturhoheit der Länder hat jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzrecht. Aber auch auf das hessische Landesgebiet bezogen haben wir über die Anzahl der Dachflächenfenster in Quartettform keine Informationen. Diese müssten für jedes Kulturdenkmal einzeln erhoben werden - im Land Hessen gibt es ca. 60 000 Bau- und Kulturdenkmäler. Eine solche Erhebung gehört nicht zu unserem Aufgabenbereich (vgl. § 5 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)). Ihr Antrag ist auf allgemeines Behördenhandeln gerichtet und bezieht sich auf Informationen, die aus einer Vielzahl von Aktenvorgängen oder Informationsträgern zusammengetragen werden müssten (vgl. § 85 Abs. 2 S. 2 HDSIG). Wir lehnen diesen Antrag ab, da er nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich wäre. Mit freundlichen Grüßen