Darstellungsform der Homepage

Beruflich arbeite ich nun seit einigen Wochen mit verschiedenen Gesetzen, welche auf den Seiten der Gesetze-im-Internet.de veröffentlicht werden. Insbesondere geht es um das KWKG, EEG, die StromNEV sowie die KraftNAV.

Ich würde mich gerne einmal erkundigen, ob bereits über eine andere Form der Darstellung nachgedacht/ diskutiert wurde. Ich finde die Schriftgröße und den Zeilenabstand höchst leserunfreundlich. Dies ließe sich viel besser, professioneller und zeitgemäßer gestalten. Da ich mich täglich mit den Gesetzen beschäftige und gerade als Absolventin ins Berufsleben gestartet bin, kann ich mir schwer vorstellen, die nächsten 41 Jahre meines Berufslebens mit dieser Schriftgröße und Darstellungsform zu arbeiten.

Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beruflich arbeite ich nun …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Darstellungsform der Homepage [#195933]
Datum
25. August 2020 15:26
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beruflich arbeite ich nun seit einigen Wochen mit verschiedenen Gesetzen, welche auf den Seiten der Gesetze-im-Internet.de veröffentlicht werden. Insbesondere geht es um das KWKG, EEG, die StromNEV sowie die KraftNAV. Ich würde mich gerne einmal erkundigen, ob bereits über eine andere Form der Darstellung nachgedacht/ diskutiert wurde. Ich finde die Schriftgröße und den Zeilenabstand höchst leserunfreundlich. Dies ließe sich viel besser, professioneller und zeitgemäßer gestalten. Da ich mich täglich mit den Gesetzen beschäftige und gerade als Absolventin ins Berufsleben gestartet bin, kann ich mir schwer vorstellen, die nächsten 41 Jahre meines Berufslebens mit dieser Schriftgröße und Darstellungsform zu arbeiten. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195933/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. August 2020. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürg…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Darstellungsform der Homepage [#195933]; Antragsteller/in Antragsteller/in - BMJV-ID: [18561002]
Datum
28. August 2020 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
f8636.png
24,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. August 2020. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Gerne möchte ich Sie auf die Internetseite https://tech.4germany.org/ hinweisen. 4Germany ist die Tech- und Innovations-Taskforce für die Bundesregierung unter der Schirmherrschaft des Chefs des Bundeskanzleramtes Prof. Dr. Helge Braun. Ich bitte Sie, sich mit Ihrem Anliegen dorthin zu wenden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen