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Das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS)

Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) hat das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) mitgegründet.

Wird das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) aus Rundfunkbeiträgen finanziert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. September 2017
  • Frist
    20. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgend…
An Mitteldeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) [#24627]
Datum
17. September 2017 20:54
An
Mitteldeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) hat das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) mitgegründet. Wird das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) aus Rundfunkbeiträgen finanziert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Mitteldeutscher Rundfunk
Vielen Dank f?r Ihre E-Mail an den MDR-Publikumsservice und Ihr Interesse an unserem Programm. Da uns t?glich sehr…
Von
Mitteldeutscher Rundfunk
Betreff
Automatische Antwort: Das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) [#24627]
Datum
17. September 2017 21:03
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank f?r Ihre E-Mail an den MDR-Publikumsservice und Ihr Interesse an unserem Programm. Da uns t?glich sehr viele Anfragen erreichen, bitten wir um Verst?ndnis, wenn die Beantwortung Ihrer Anfrage unter Umst?nden einige Tage in Anspruch nehmen kann. Wir sind jedoch immer um eine zeitnahe Bearbeitung bem?ht. Newsletter, Spam,- und Werbemails sowie unaufgefordert eingesandte Manuskripte werden automatisch gel?scht. Mit freundlichen Gr??en Ihr Team des MDR-Publikumsservice MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK Anstalt des ?ffentlichen Rechts HA Kommunikation Beziehungsmarketing MDR-Publikumsservice Kantstra?e 71 - 73 04275 Leipzig Postanschrift: 04360 Leipzig Tel.: (0341) 300 9696 Fax: (0341) 300 6537 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Gesetzliche Vertreterin des MDR ist die Intendantin. Der MDR kann auch durch von der Intendantin Bevollm?chtigte vertreten werden. Ausk?nfte ?ber den Kreis der Bevollm?chtigten und den Umfang der Vollmachten erteilt die Juristische Direktion des MDR

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Mitteldeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse am MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNK. Außer…
Von
Mitteldeutscher Rundfunk
Betreff
WG: Das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) [#24627]
Datum
9. Oktober 2017 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse am MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNK. Außerdem hoffen wir auf Ihr Verständnis dafür, dass wir Ihnen erst jetzt antworten. Gegenwärtig erreichen uns sehr viele Zuschriften. Gern beantworten wir Ihnen Ihre Anfrage zum Deutschen Medienschiedsgericht. Die Gründung des Deutschen Medienschiedsgerichts wurde vom Freistaat Sachsen vorbereitet. Der MDR ist zusammen mit weiteren Verbänden und Unternehmen Mitglied im Trägerverein des Medienschiedsgerichts. Gemäß § 6 Abs. 2 der Vereinssatzung beträgt der Mitgliedsbeitrag für jedes Mitglied und damit auch für den MDR 500 Euro pro Jahr. Der guten Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass diese Auskunft aus freien Stücken gegeben wird. Nach den von Ihnen genannten Gesetzen wäre der MDR dazu nicht verpflichtet. Wir hoffen, Ihrer Bitte mit diesen Ausführungen hinreichend entsprochen zu haben, und würden uns freuen, wenn Sie die sonstigen Programmangebote des MDR auch künftig begleiten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.