Das Schreiben über einen möglichen Formfehler in der StVO aus 2009

- Das Schreiben über einen möglichen Formfehler in der StVO aus 2009, das an die Länder und den Bund versandt wurde.

=> Antwort bitte ausschließlich per Mail

Quelle SPIEGEL:
"Nach Rechtsmeinung des Justizministeriums in Baden-Württemberg könnten alle Neufassungen der Verordnung seit dem Jahr 2009 wegen eines Zitierfehlers "unwirksam" sein. Das würde bedeuten, dass nur die StVO-Fassung aus dem Jahre 1970 gültig ist und entsprechende neuere Regelungen etwa zum Telefonieren am Steuer "ins Leere gehen". Das jedenfalls steht in einem brisanten Schreiben des Ministeriums in Stuttgart an die Verkehrsministerien der Länder und des Bundes, das dem SPIEGEL vorliegt und über das auch die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    4. Oktober 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Schreiben ü…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Das Schreiben über einen möglichen Formfehler in der StVO aus 2009 [#196572]
Datum
4. September 2020 08:36
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Schreiben über einen möglichen Formfehler in der StVO aus 2009, das an die Länder und den Bund versandt wurde. => Antwort bitte ausschließlich per Mail Quelle SPIEGEL: "Nach Rechtsmeinung des Justizministeriums in Baden-Württemberg könnten alle Neufassungen der Verordnung seit dem Jahr 2009 wegen eines Zitierfehlers "unwirksam" sein. Das würde bedeuten, dass nur die StVO-Fassung aus dem Jahre 1970 gültig ist und entsprechende neuere Regelungen etwa zum Telefonieren am Steuer "ins Leere gehen". Das jedenfalls steht in einem brisanten Schreiben des Ministeriums in Stuttgart an die Verkehrsministerien der Länder und des Bundes, das dem SPIEGEL vorliegt und über das auch die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196572/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 4. September 2020
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. September 2020
Datum
10. September 2020 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 4. September 2020 [#196572] JUMRIII-E-1540-5/11/2 Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte mi…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 4. September 2020 [#196572]
Datum
11. September 2020 08:34
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
JUMRIII-E-1540-5/11/2 Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte mich herzlich für diese (sehr!) schnelle und problemlose Bearbeitung meiner IFG-Anfrage bedanken. So geht Informationsfreiheit. Ich würde mich freuen, wenn mein Lob bei der zuständigen Stelle ankommt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196572/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 30. Oktober 2020
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 30. Oktober 2020
Datum
5. November 2020 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen

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