"Das Team vom Gesundheitsdienst" - Ladung zur Einschulungsuntersuchung Mai 2022
Als Eltern eines zur Einschulungsuntersuchung eingeladenen Kindes haben wir ein beigelegtes Din-A-5-Zettelchen des og. "Teams" bekommen, unter anderem mit der Aufforderung zur Beachtung "der 3G-Regelung" und der gleichzeitigen Aufforderung, FFP2-Masken zu tragen (auch das Kind), nein, eigentlich nur mitzubringen.
"Der Landkreis macht hier von seinem Hausrecht gebrauch." (Originalzitat) wird uns auf dem Zettelchen mitgeteilt.
Wir wären interessiert an der gesetzlichen Grundlage, die dieses "Team vom Gesundheitsdienst" als Grundlage für sein Ansinnen und das, was es als "Hausrecht" bezeichnet, betrachtet. Ferner würden wir begrüßen, einen rechtlich Verantwortlichen für die Mitteilung und ihren Inhalt mitgeteilt zu bekommen. Besagtes Team ist leider nicht auf der Webpräsenz des Landkreises zu finden.
In diesem Zusammenhang würden wir auch gerne erfahren, unter welchen Bedingungen und in welchem zeitlichen Rahmen das Hausrecht eine Einschränkung von Behördenzugängen weiter vorsieht. Eine faktenbasierte (vor allem auch am Infektionsgeschehen orientierte) Begründung für diese Interpretation und damit ein absehbares Ende dieser Einschränkungen ist so nicht abzuleiten.
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Mai 2022
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8. Juni 2022
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