Das Versagen der Justiz im Loveparade-Prozess und Weiteres

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrter Herr Bien,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Zusammenhang mit investigativen Recherchen für ein weiteres Buchprojekt über die Duisburger Justiz (Arbeitstitel „Hier liegt das Recht begraben“) bezüglich der katastrophalen Abwicklung des Loveparade-Prozesses vor allem unter Berücksichtigung der Interessen der Opfer und Ihrer Angehörigen und die Einbindung der Duisburger Justiz darin (ausgenommen davon ist die immer freundliche, kompetente und sehr kooperative Polizei Duisburgs), fordere ich Sie auf bzw. beantrage ich aufgrund der hier genannten gesetzlich mir zustehenden Rechte folgendes:
Die kurzfristige und vollständige postalische Herausgabe von Kopien sämtlicher Dokumente – Schriftverkehr, elektronischer Post, Telefonnotizen sowohl intern als auch mit den beteiligten Gerichten, den beteiligten Personen etc. Dies bezieht sich zunächst nur auf die Herausgabe der damit im Zusammenhang stehenden gerichtlich verwerteten Anhörungs- bzw. Vernehmungs-Protokolle und Zeugenangaben von Verdächtigen und Beschuldigten. Hauptsächlich beschäftigt sich das Buch mit den Rollen von Landgericht Duisburg und Ihrer Staatsanwaltschaft.
Ein weiterer interessanter Inhalt wird sich auf den Wechsel des ehemaligen Oberhausener Amtsgerichtsdirektors Busch an das AG DU beziehen, der nach massiven Rücktrittvorwürfen wegen dubioser Vorgänge in Oberhausen unter seiner Leitung erfolgte.
Sollten Sie meiner Bitte nicht nachkommen wollen, könnte in der breiten Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, dass Sie kein Interesse an einer solchen Aufarbeitung haben.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in postalischer Form, soweit die nicht per E-Mail möglich ist.
In Zusammenarbeit mit der Plattform "Frag den Staat" bekommen Sie diese Anfrage als Mail, da wir aber die justizrechtlichen Voraussetzungen für den Schriftverkehr natürlich kennen, auch noch einmal als Fax.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Gezeichnet

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Staatsanwaltschaft Duisburg Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Das Versagen der Justiz im Loveparade-Prozess und Weiteres [#186504]
Datum
13. Mai 2020 12:21
An
Staatsanwaltschaft Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Zusammenhang mit investigativen Recherchen für ein weiteres Buchprojekt über die Duisburger Justiz (Arbeitstitel „Hier liegt das Recht begraben“) bezüglich der katastrophalen Abwicklung des Loveparade-Prozesses vor allem unter Berücksichtigung der Interessen der Opfer und Ihrer Angehörigen und die Einbindung der Duisburger Justiz darin (ausgenommen davon ist die immer freundliche, kompetente und sehr kooperative Polizei Duisburgs), fordere ich Sie auf bzw. beantrage ich aufgrund der hier genannten gesetzlich mir zustehenden Rechte folgendes: Die kurzfristige und vollständige postalische Herausgabe von Kopien sämtlicher Dokumente – Schriftverkehr, elektronischer Post, Telefonnotizen sowohl intern als auch mit den beteiligten Gerichten, den beteiligten Personen etc. Dies bezieht sich zunächst nur auf die Herausgabe der damit im Zusammenhang stehenden gerichtlich verwerteten Anhörungs- bzw. Vernehmungs-Protokolle und Zeugenangaben von Verdächtigen und Beschuldigten. Hauptsächlich beschäftigt sich das Buch mit den Rollen von Landgericht Duisburg und Ihrer Staatsanwaltschaft. Ein weiterer interessanter Inhalt wird sich auf den Wechsel des ehemaligen Oberhausener Amtsgerichtsdirektors Busch an das AG DU beziehen, der nach massiven Rücktrittvorwürfen wegen dubioser Vorgänge in Oberhausen unter seiner Leitung erfolgte. Sollten Sie meiner Bitte nicht nachkommen wollen, könnte in der breiten Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, dass Sie kein Interesse an einer solchen Aufarbeitung haben. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in postalischer Form, soweit die nicht per E-Mail möglich ist. In Zusammenarbeit mit der Plattform "Frag den Staat" bekommen Sie diese Anfrage als Mail, da wir aber die justizrechtlichen Voraussetzungen für den Schriftverkehr natürlich kennen, auch noch einmal als Fax. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Gezeichnet Udo vom Bruch Anfragenr: 186504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186504 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Duisburg
Ihre übersandte Email Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) An…
Von
Staatsanwaltschaft Duisburg
Betreff
Ihre übersandte Email
Datum
13. Mai 2020 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Duisburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen