Data-Matrix Format Auflösung für Antworten, Anträge und Formulare
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte sehen Sie von Standard-Prodzeduren ab mich irgendeiner BG-Nummer oder einen Zuständigen Mitarbeiter für meine Person und nicht diesen Antrag zuzuordnen. Das hier ist eine IFG Anfrage und keiner ihrer alltäglichen Anträge auf Arbeitslosengeld oder sonst irgendeiner Leistung.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wofür ist das Data-Matrix Format auf den Formularen der Arbeitsagentur gedacht ?
Welche Daten werden in den Data-Matrix Format gespeichert ?
Wie werden Daten in dem Data-Matrix Format gespeichert, wenn Daten wie BG-Nummer nicht vorhanden sind ?
Wie sind Daten wie Mitarbeiterkürzel mit der Datenschutzgrundverordnung vereinbar, wenn diese in Kombination mit der Behörde Schlüsse auf den Mitarbeiter der Behörde zulassen, viel mehr warum wird das Format Nachname + erster Buchstabe des Vornames oder andersherum (Statt Vorname, Nachname) verwendet ?
Wofür stehen die folgenden Kürzel (X sind hierbei als nummern 0-9 zu betrachten):
XXXXXFB
XXXXXANTRAG
Welche weiteren Kürzel gibt es noch und wofür stehen die Nummern in diesen Format ?
Warum existiert kein Data-Matrix Code auf Checklisten ?
Wie ist das Anhängsel von der BG-Nummer was im Format nachdem Mitarbeiter Kürzel und auf dem Zettel getrennt mit einen ' - '-Zeichen von der BG-Nummer steht zu verstehen ?
Warum wird an den Anfang der BG-Nummer im Format folgendes geschrieben 'B#0' ?
Wofür steht die Nummer vor dem Mitarbeiter Kürzel und wofür die Nummer am Ende des Formats die bei mir 4-stellig ist ?
Auf welcher Basis werden die generierten Antworten, Anträge und Formulare erstellt ? (ghostscript, latex, pdf librarys, postscript, etc.)
Senden Sie mir außerdem die Verwendung der Basis mit der möglicher Dokumentation zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum25. Juli 2021
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28. August 2021
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