Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Internet:
www.datenschutz.rlp.de
E-Mail:
[geschwärzt]
Telefon: (06131) 8920 141
Telefax: (06131) 8920 299
Datum: 11.10.2021
Gesch.Z.: 4.03.21.146
Sehr geehrter
[geschwärzt],
die BBS Technik Koblenz hat mir mit der nachfolgenden E-Mail vom 7. Oktober mitgeteilt, Ihre Anfrage am 30.09.2021 beantwortet zu haben. Der Vorgang wird damit geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[geschwärzt]
Von:
[geschwärzt] [[geschwärzt]]
Gesendet: Donnerstag, 7. Oktober 2021 14:41
An: Poststelle (LfDI RLP)
Cc:
[geschwärzt]; [geschwärzt]
Betreff: Antw: Wtrlt: WG: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz/löschkonzepte & Auftragsdatenverarbeitungsverträge“ [#
[geschwärzt]] [geschwärzt]
Sehr geehrter
[geschwärzt],
gerne hätte ich mit Ihnen persönlich unser bisheriges Vorgehen besprochen, aber leider habe ich Sie heute telefonisch nicht erreicht.
Am 30.09.2021 schickte ich eine Email an die angegebene Adresse s.pein.bwv2gz5448@fragdenstaat.de. Diese Email werde ich Ihnen gleich ebenfalls weiterleiten.
Da das Hochladen laut der Email nur umfangreiche Dateien betrifft, habe ich unsere Datei verschlüsselt der Email beigefügt. Das Passwort zum Entschlüsseln der Datei ist im Schulsekretariat erhältlich.
Wir haben fristgerecht reagiert und geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
Schulleitung
Carl Benz Schule
BBS Technik Koblenz
Beatusstraße 143-147
56073 Koblenz
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Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des
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[geschwärzt] Informationsersuchen des Landesbeauftragten
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit E-Mail vom 09.09.2021 forderte ich Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, zu dem sich mir dargestellten Sachverhalt hinsichtlich des Antrags auf Informationszugang des
[geschwärzt] bis spätestens 1.10.2021 Stellung zu nehmen. Die von mir gesetzte Frist ließen Sie ungenutzt verstreichen. Ich weise Sie erneut darauf hin, dass Sie nach § 19b LTranspG verpflichtet sind, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und seine Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie sind nach § 19b Nr. 1 LTranspG insbesondere verpflichtet, mir Auskunft zu meinen Fragen zu erteilen.
Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie erneut zur Stellungnahme bis 15.10.2021 auf. Sollten Sie diese Frist ebenfalls ungenutzt verstreichen lassen, ziehe ich in Anwendung von § 19a Abs. 1 LTranspG eine Beanstandung und Unterrichtung Ihrer Aufsichtsbehörde in Erwägung. Antragsteller erhält eine Kopie dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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