Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Daten der Sitzungen des Aufsichtsrates seit 2021.

Ich gehe davon aus, dass Sie unter das IFG NRW fallen, weil Sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen und mit Steuermitteln finanziert werden (siehe auch § 2 Abs. 4 IFG NRW).

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021 [#282388]
Datum
23. Juni 2023 23:15
An
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Daten der Sitzungen des Aufsichtsrates seit 2021. Ich gehe davon aus, dass Sie unter das IFG NRW fallen, weil Sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen und mit Steuermitteln finanziert werden (siehe auch § 2 Abs. 4 IFG NRW). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282388/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um eine Eingangsbestätigung meiner IFG-Anfrage vom 23.6. Herzlichen Dank! Mit freundlichen…
An Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021 [#282388]
Datum
2. Juli 2023 16:29
An
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um eine Eingangsbestätigung meiner IFG-Anfrage vom 23.6. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282388/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte abermals um eine Eingangsbestätigung und Beantwortung meiner Anfrage vom 23.6., die ich Ihne…
An Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021 [#282388]
Datum
7. Juli 2023 12:13
An
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte abermals um eine Eingangsbestätigung und Beantwortung meiner Anfrage vom 23.6., die ich Ihnen sicherheitshalber nochmals hier anfüge: Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Daten der Sitzungen des Aufsichtsrates seit 2021. Ich gehe davon aus, dass Sie unter das IFG NRW fallen, weil Sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen und mit Steuermitteln finanziert werden (siehe auch § 2 Abs. 4 IFG NRW). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282388/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021“ vom 23.06.2023 (#28238…
An Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021 [#282388]
Datum
28. Juli 2023 11:32
An
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021“ vom 23.06.2023 (#282388) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021“ [#282388]
Datum
28. Juli 2023 12:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/282388/ Meine Anfrage an die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist trotz Fristüberschreitung bislang unbeantwortet geblieben. Unter Umständen ist sich die GmbH gar nicht bewusst, dass sie auch als GmbH dem Anwendungsbereich des IFG NRW und des UIG unterliegt. Hierzu füge ich Ihnen unten sicherheitshalber Auszüge aus dem Urteil des OVG NRW vom 17.11.2020 - 15 A 4409/18 bei. Die Anwendbarkeit des UIG NRW ergibt sich, soweit Umweltinformationen betroffen sind, aus den gleichen Gründen aus § 1 Abs. 2 Nr. 2 UIG NRW. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Zeit fänden, den Fall zu prüfen und die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH zur Antwort aufzufordern! Hinsichtlich der hier konkret angefragten Informationen sind keinerlei Ausschlussgründe ersichtlich – sollten Sie anderer Auffassung sein freue ich mich zumindest, wenn Sie der Zukunftsagentur mitteilen, dass diese grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet ist. I. Maßstab „Eine öffentlichrechtliche Aufgabe wird durch eine Privatrechtsperson im Sinne von §2 Abs. 4 IFG NRW wahrgenommen, wenn es sich um eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe handelt, die im öffentlichen Recht wurzelt, diese Aufgabe durch einen zu ihrer Erfüllung berufenen Hoheitsträger auf das Privatrechtssubjekt übertragen worden ist und dieses durch den Hoheitsträger beherrscht wird.“ (Leitsatz 1, Hervorhebung durch den Unterzeichner) „Gilt eine natürliche oder juristische Person, die eine öffentlichrechtliche Aufgabe wahrnimmt, nach § 2 Abs. 4 IFG NRW als Behörde, wird ihre Eigenschaft als solche nicht nur in verfahrensrechtlicher Hinsicht fingiert, sondern auch materiell in Bezug auf ihre Verpflichtung, den Informationszugang zu gewähren.“ (Leitsatz 4) „Für § 2 Abs. 4 IFG NRW bleibt es jedenfalls dabei, dass das Privatrechtssubjekt anspruchsverpflichtet ist. Denn wenn die natürliche oder juristische Person, die eine öffentlichrechtliche Aufgabe wahrnimmt, nach § 2 Abs. 4 IFG NRW als Behörde "gilt", wird ihre Eigenschaft als solche nicht nur in verfahrensrechtlicher Hinsicht fingiert, sondern auch materiell in Bezug auf ihre Verpflichtung, den Informationszugang zu gewähren.“ (Rn. 117 openjur) II. Subsumtion Diesen Maßstäben folgend ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH nach IFG und UIG auskunftsverpflichtet: 1. Gemeinwohlerhebliche Aufgabe aus dem öffentlichen Recht Hauptaufgabe der Zukunftsagentur ist die Umsetzung des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Dies ist zweifellos eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe. Für den Strukturwandel in der Region wurden insgesamt aus öffentlichen Mitteln rund 15 Mrd. Euro bereitgestellt (https://www.rheinisches-revier.de/wie/foerderung/revier-gestalten/). Auf ihrer Website schreibt die Zukunftsagentur selbst: „Die übernimmt eine Art Lotsenfunktion. Sie hilft, den Überblick zu behalten und die Handlungsstränge zu ordnen, zu strukturieren und zu koordinieren. Alle Bestrebungen, den Strukturwandel im Rheinischen Revier voranzutreiben, laufen so bei der Zukunftsagentur zusammen.“ (https://www.rheinisches-revier.de/wer/zukunftsagentur/unsere-aufgaben/steuerung-und-evalution/) Die Zukunftsagentur übernimmt dabei in ihren Gremien die Auswahl der Projekte, die aus öffentlichen Mitteln gefördert werden sollen, siehe z.B. hier: „Grundvoraussetzung für die spätere Antragstellung ist in allen Verfahren die Unterstützung der Vorhaben durch die Region. Diese wird durch den Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier repräsentiert. Nach einer Bewertung durch Fachausschüsse empfiehlt er in einem einem sogenannten „Sterneverfahren“ Vorhaben zur Förderung durch Land oder Bund. Die mit drei Sternen ausgezeichneten Vorhaben können so mit dem Rückenwind des Reviers einen Förderantrag bei den zuständigen Stellen einreichen.“ (https://www.rheinisches-revier.de/wie/foerderung/revier-gestalten/) Mit der Verteilung der öffentlichen Mittel übernimmt die Zukunftsagentur jedenfalls eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe aus dem öffentlichen Recht“ 2. Durch den Hoheitsträger übertragene Aufgabe und Beherrschung durch selbigen Die Aufgabe der Umsetzung des Strukturwandels und die Vergabe der ca. 15 Mrd. Euro wurde der Zukunftsagentur (offensichtlich) durch das Land NRW und ggf. weitere staatliche Stellen wie die beteiligten Kreise und Gemeinden übertragen (vgl. nur https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-foerdert-zukunftsagentur-im-rheinischen-revier-mit-neun). Die Zukunftsagentur wird auch durch staatliche Stellen beherrscht, namentlich durch die vom Strukturwandel betroffenen Kreise und Städte. Die genauen Anteile (insgesamt 54%) ergeben sich aus der Liste der Gesellschafter vom 21.5.2021, die dem Handelsregister zu entnehmen ist. Zumindest diese Stellen sind selbstverständlich auch nach IFG und UIG auskunftsverpflichtet. Die restlichen Anteile gehören jeweils verschiedenen IHKs sowie anderen Zusammenschlüssen staatlicher Stellen. Ohne Darstellung der jeweiligen Gesellschaftsanteile stellt die Zukunftsagentur auch die teilhabenden Stellen selbst auf ihrer Website dar: https://www.rheinisches-revier.de/wer/zukunftsagentur/unsere-gremien/ 3. Ergebnis Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist nach IFG und UIG auskunftsverpflichtet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 282388.pdf Anfragenr: 282388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282388/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.07.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021“ [#282388]
Datum
28. Juli 2023 13:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.07.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 23.6.2023 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage „Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021“ [#282388]
Datum
3. August 2023 10:49
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 23.6.2023 Aktenzeichen: 209.3.3.4-5393/23 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu den Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021 über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/daten-der-aufsichtsratssitzungen-seit-2021/) gestellt zu haben. Bislang habe er trotz Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. § 2 Abs. 4 IFG NRW eröffnet auch für juristische Personen des Privatrechts den Anwendungsbereich des IFG NRW, sofern sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen. Nach der Rechtsprechung des OVG NRW vom 17.11.2020, Az. 15 A 4409/18<https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2020/15_A_4409_18_Urteil_20201117.html> wird eine öffentlich-rechtliche Aufgabe „durch eine Privatrechtsperson im Sinne von § 2 Abs. 4 IFG NRW wahrgenommen, wenn es sich um eine gemeinwohlerhebliche Aufgabe handelt, die im öffentlichen Recht wurzelt, diese Aufgabe durch einen zu ihrer Erfüllung berufenen Hoheitsträger auf das Privatrechtssubjekt übertragen worden ist und dieses durch den Hoheitsträger beherrscht wird“. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Alternativ zu der erbetenen Stellungnahme können Sie mich gerne bei Ihrer Antwort an Herrn << Antragsteller:in >> ins „cc“ setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 209.3.3.4-5393/23 Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank für die schnelle Vermittlung! M…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage „Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021“ [#282388]
Datum
3. August 2023 10:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 209.3.3.4-5393/23 Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank für die schnelle Vermittlung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282388/
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Beantwortung urlaubs- und krankheitsb…
Von
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Betreff
Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021 [#282388]
Datum
3. August 2023 13:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Beantwortung urlaubs- und krankheitsbedingt sich etwas verzögert hat. Dies bitte ich zu entschuldigen. Dem Verständnis halber: Sie benötigen die Termine der Aufsichtsratssitzungen für 2021, 2022 und 2023? So verstehe ich Ihre Anfrage. Bitte geben Sie gerne Bescheid. Freundliche Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Eingangsbestätigung! Genau, bitte schicken Sie mir die Daten d…
An Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021 [#282388]
Datum
3. August 2023 13:09
An
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Eingangsbestätigung! Genau, bitte schicken Sie mir die Daten der Aufsichtsratssitzungen der Jahre 2021, 2022 und 2023. Angesichts der Tatsache, dass Sie die gesetzliche Monatsfrist (§ 2 Abs. 2 UIG NRW iVm § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Bundes-UIG) bereits überschritten haben freue ich mich über eine zeitnahe Auskunft! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282388/
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> gerne kann ich Ihnen die Sitzungstermine des Aufsichtsrates der Zukunftsa…
Von
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Betreff
AW: Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021 [#282388]
Datum
3. August 2023 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne kann ich Ihnen die Sitzungstermine des Aufsichtsrates der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH für die Jahre 2021, 2022 und 2023 mitteilen: 2021: 12.02.2021 12.03.2021 16.04.2021 17.04.2021 18.06.2021 20.08.2021 08.10.2021 10.12.2021 2022: 11.02.2022 08.04.2022 03.06.2022 16.09.2022 21.10.2022 02.12.2022 2023: 27.01.2023 17.03.2023 02.05.2023 15.09.2023 01.12.2023 Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bitte nochmals um Verzeihung für die Verzögerung, diese ist uns sehr unangenehm. Freundliche Grüße,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die erteilte Auskunft! Mit freundlichen Grüßen << Antr…
An Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten der Aufsichtsratssitzungen seit 2021 [#282388]
Datum
18. August 2023 12:19
An
Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die erteilte Auskunft! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282388/