Daten der Befragung zur Sozialen Erhaltungsverordnung

Die Informationen und Datensätze aus der von der Stadt Hamburg durch das ALP Institut durchgeführten Umfrage, zum Zweck der Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen für die soziale Erhaltungsverordnung.

Im Juni 2020 haben zufällig ausgewählte Haushalte einen Fragebogen / Link + Zugangsschlüssel erhalten. In diesem wurden die aktuelle Wohnsituation sowie die Struktur der Haushalte abgefragt. Die Befragung lief bis zum 30.06.2020.

Ich bitte um die Anzahl der angeschriebenen Haushalte, den Zufallsalgorithmus (wie wurden die Haushalte genau ausgewählt?) und alle Datensätze die durch die Befragung zustande gekommen sind.

Ergebnis der Anfrage

Anzahl der angeschriebenen Haushalte: Insgesamt hat das beauftragte Institut ALP 22.550 Haushalte in den Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Sternschanze, Osterkirchenviertel, Altona-Altstadt und Eimsbüttel-Süd angeschrieben und um Teilnahme an der Befragung gebeten.

Die zu befragenden Haushalte wurden folgendermaßen ausgewählt; Das Amt für zentrale Meldeangelegenheiten hat der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Einwohnermeldedaten für sämtliche der in den sieben Gebieten registrierten Haushalte (Name, Stadtteil, Adresse, nur volljährige Personen) zur Verfügung gestellt. Das beauftragte Institut ordnete diese Adressen den sieben zu untersuchenden Gebieten zu und sortierte die Haushalte nach einer zuvor generierten Zufallszahl. Die jeweils ersten Haushalte wurden zur
Befragung ausgewählt. Die in den einzelnen Haushalten angeschriebenen Personen wurden ebenfalls per Zufallsverfahren ausgewählt.

Die Datensätze die durch die Befragung zustande gekommen sind standen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nie zur Verfügung, da das Verfahren durch einen Dienstleister durchgeführt wurde und nur aggregierte Ergebnisse übermittelt wurden. Der Dienstleister war vertraglich verpflichtet, sämtliche Daten nach Beendigung der Auswertung zu löschen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • Ein:e Follower:in
Jutta Krause
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Jutta Krause
Betreff
Daten der Befragung zur Sozialen Erhaltungsverordnung [#191879]
Datum
1. Juli 2020 18:45
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Informationen und Datensätze aus der von der Stadt Hamburg durch das ALP Institut durchgeführten Umfrage, zum Zweck der Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen für die soziale Erhaltungsverordnung. Im Juni 2020 haben zufällig ausgewählte Haushalte einen Fragebogen / Link + Zugangsschlüssel erhalten. In diesem wurden die aktuelle Wohnsituation sowie die Struktur der Haushalte abgefragt. Die Befragung lief bis zum 30.06.2020. Ich bitte um die Anzahl der angeschriebenen Haushalte, den Zufallsalgorithmus (wie wurden die Haushalte genau ausgewählt?) und alle Datensätze die durch die Befragung zustande gekommen sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jutta Krause Anfragenr: 191879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191879/ Postanschrift Jutta Krause << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jutta Krause
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
1. Juli 2020 18:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrte Frau Krause, vielen Dank für Ihr Interesse an der Erhebung zur Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamb…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]-Daten der Befragung zur Sozialen Erhaltungsverordnung [#191879]
Datum
14. Juli 2020 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Krause, vielen Dank für Ihr Interesse an der Erhebung zur Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Diese Befragung ist notwendig, da wir in regelmäßigen Abständen prüfen müssen, ob die Voraussetzungen zur Anwendung der schon seit einigen Jahren wirksamen Sozialen Erhaltungsverordnungen noch gegeben sind. Betroffen sind aktuell die in den Jahren 2012 - 2014 in Kraft gesetzten Verordnungen. Im Rahmen einer repräsentativen Haushaltebefragung müssen die sich stetig ändernde Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und die baulichen Gegebenheiten sowie der auf dem Wohnungsmarkt herrschende Druck in den Gebieten überprüft werden. Ebenfalls trägt die repräsentative Haushaltebefragung zur Aktualisierung des gebietstypischen Standards (Ausstattungsmerkmale der Wohnungen) bei, der für die Vollzugspraxis der Bezirksämter von Bedeutung ist. Ihre dazu gestellten Fragen beantworten wir gerne. Zu Ihrer ersten Frage: Insgesamt hat das von uns beauftragte Institut ALP 22.550 Haushalte in den Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnung Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Sternschanze, Osterkirchenviertel, Altona-Altstadt und Eimsbüttel-Süd angeschrieben und um Teilnahme an der Befragung gebeten. Die zu befragenden Haushalte wurden folgendermaßen ausgewählt: Das Amt für zentrale Meldeangelegenheiten hat der BSW Einwohnermeldedaten für sämtliche der in den sieben Gebieten registrierten Haushalte (Name, Stadtteil, Adresse, nur volljährige Personen) der BSW zur Verfügung gestellt. Das beauftragte Institut ordnete diese Adressen den sieben zu untersuchenden Gebieten zu und sortierte die Haushalte nach einer zuvor generierten Zufallszahl. Die jeweils ersten Haushalte wurden zur Befragung ausgewählt. Die in den einzelnen Haushalten angeschriebenen Personen wurden ebenfalls per Zufallsverfahren ausgewählt. Die im Verlauf der Befragung zustande gekommenen Datensätze können wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Vertragsgemäß werden derartige Angaben nach der Auswertung vernichtet. Mit freundlichem Gruß
Jutta Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben: "Die im Verlauf der Befr…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Jutta Krause
Betreff
AW: [EXTERN]-Daten der Befragung zur Sozialen Erhaltungsverordnung [#191879]
Datum
17. Juli 2020 23:38
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben: "Die im Verlauf der Befragung zustande gekommenen Datensätze können wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen." Dies ist nicht zutreffend. Ich habe selbst an dieser Umfrage teilgenommen und habe den Brief vorliegen in dem steht, dass die Umfrage anonym durchgeführt wurde. Möglicherweise haben Sie mich falsch verstanden. Es geht um die reinen anonymisierten und oder pseudonymisierten Daten. Da die Befragung anonym war, kann es keine datenschutzrechtlichen Gründe geben, diese nicht herauszugeben. Mit freundlichen Grüßen Jutta Krause Anfragenr: 191879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191879/
Jutta Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparen…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Jutta Krause
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Daten der Befragung zur Sozialen Erhaltungsverordnung“ [#191879] [#191879]
Datum
17. Juli 2020 23:50
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191879/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil anonyme Daten aus Datenschutzgründen nicht herausgegeben werden. Die Umfrage wurde aus Datenschutzgründen anonymisiert durchgeführt, somit enthalten die Ergebnisse keine schützenswerten Daten, sonst wäre die Umfrage nicht anonym durchgeführt worden. Demzufolge kann es keine datenschutzrechtlichen Gründe geben die Daten nicht zur Verfügung zu stellen. Die Aussage: "Die im Verlauf der Befragung zustande gekommenen Datensätze können wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen." ist haltlos. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Jutta Krause Anhänge: - 191879.pdf Anfragenr: 191879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191879/
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
18. Juli 2020 01:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrte Frau Krause, bei der von Ihnen im Rahmen der Zwischenkontrolle gestellten Zusatzfrage können wir Ihn…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Daten der Befragung zur Sozialen Erhaltungsverordnung [#191879]
Datum
10. August 2020 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Krause, bei der von Ihnen im Rahmen der Zwischenkontrolle gestellten Zusatzfrage können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen, da mit dem Auftragnehmer unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten vertraglich vereinbart ist, dass die Angaben ausschließlich in anonymisierter Form und ausschließlich zum Zwecke der gutachterlichen Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen einer Sozialen Erhaltungsverordnung verwendet werden. Falls Sie Interesse an den Ergebnissen der Untersuchung haben, können Sie den entsprechenden Bericht nach Veröffentlichung im Transparenzportal einsehen. Mit freundlichem Gruß
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020) Sehr geehrte Frau Krause, Ihre E-Mail vom 17.7.2020 ist bei uns eingegange…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020)
Datum
12. August 2020 08:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Krause, Ihre E-Mail vom 17.7.2020 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen G5/2109/2020 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Jutta Krause
AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020) [#191879] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreih…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Jutta Krause
Betreff
AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020) [#191879]
Datum
17. August 2020 16:20
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten der Befragung zur Sozialen Erhaltungsverordnung“ vom 01.07.2020 (#191879) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jutta Krause Anfragenr: 191879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191879/
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
17. August 2020 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Jutta Krause
AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020) [#191879] Sehr geehrte<< Anrede >> > bei der von Ihnen …
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
Jutta Krause
Betreff
AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020) [#191879]
Datum
17. August 2020 16:31
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> > bei der von Ihnen im Rahmen der Zwischenkontrolle gestellten Zusatzfrage [...] Es wurde keine Zusatzfrage gestellt. Es geht nach wie vor um die Daten die im Rahmen der Umfrage zur sozialen Erhaltungsverordnung erhoben wurden und die mit Steuergeldern finanziert wurde. Es geht um die Anfrage #191879 vom 1. Juli 2020 18:45. Da die Daten, wie Sie selbst schreiben, anonym erhoben wurden. Sollte es kein Problem sein diese zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Jutta Krause Anfragenr: 191879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191879/
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
17. August 2020 16:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Ihre Anfrage vom 01.07.2020; #191679 Die angefragten D…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Ihre Anfrage vom 01.07.2020; #191679
Datum
19. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Die angefragten Daten sind in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nicht vorhanden.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020) Sehr geehrte Frau Krause, Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 18.7.2020. S…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020)
Datum
21. August 2020 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Krause, Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 18.7.2020. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich über das Portal fragdenstaat.de am 1.7.2020 an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) gewandt und unter Berufung auf das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) Übersendung der Informationen und Datensätze beantragt aus der von der Stadt Hamburg durch das ALP Institut durchgeführten Umfrage zum Zweck der Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen für die soziale Erhaltungsverordnung. Ferner haben Sie um Auskunft über die Zahl der angeschriebenen Haushalte sowie den Algorithmus, nach dem diese ausgewählt wurden gebeten. Die BSW hat mit E-Mail vom 14.7.2020 Ihre Fragen über die Zahl der angeschriebenen Haushalte und den Auswahlalgorithmus beantwortet, Ihr Informationsbegehren hinsichtlich der Rohdaten aber abgelehnt. Dies hat sie mit datenschutzrechtlichen Erwägungen begründet und darauf verwiesen, dass die Datensätze nach der Auswertung vertragsgemäß vernichtet würden. In ihrer Stellungnahme mir gegenüber hat die BSW erläutert, dass die Datensätze der Befragung ihr nicht vorlägen. Mit dem ALP Institut sei vertraglich die Erstellung eines Gutachtens vereinbart; ihr würden mithin lediglich die bereits aggregierten Daten übersandt. Nach Fertigstellung des Gutachtens würden die Rohdaten vernichtet. Ich habe vor dem Hintergrund dieser ergänzenden Begründung Zweifel, dass Ihnen ein Anspruch auf Übersendung der Datensätze zusteht. Der Informationszugangsanspruch nach § 1 Abs. 2 HmbTG betrifft nur solche Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle vorhanden sind. Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht nicht (Maatsch/Schnabel, Das Hamburgische Transparenzgesetz, 2015, § 1, Rn. 5). Danach sind die Rohdaten der Befragung, die in der BSW nicht vorhanden sind, nicht von Ihrem Auskunftsanspruch umfasst. Die BSW ist auch dann nicht verpflichtet, die Informationen vom ALP Institut eigens anzufordern, wenn dies vertraglich möglich wäre. Ich bedaure, dass ich Ihnen insofern leider nicht weiterhelfen kann. Mit freundlichen Grüßen
Jutta Krause
AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020) [#191879] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Sch…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Jutta Krause
Betreff
AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020) [#191879]
Datum
21. August 2020 18:47
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich finde es höchst sonderlich, dass auf meine Anfrage hin zuerst eine Ablehnung aus "Datenschutzgründen" erfolgte, und dann hier über die Plattform fragdenstaat.de behauptet wird, dass die Daten vernichtet worden sein. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat Informationen von Bürger*innen erhoben, die für weitere Auswertungen sehr interessant sein können. Beispielsweise geht aus den Daten hervor, wie viele Vermieter gegen die Mietpreisverordnung verstoßen, weil alle Daten die zu dieser Berechnung benötigt werden, bei der Erhebung abgefragt wurden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zieht es aber vor, dies im Unklaren zu lassen und zu behaupten die Daten seien vernichtet worden. Das entspricht nicht meiner Auffassung von Transparenz. Mit freundlichen Grüßen Jutta Krause Anfragenr: 191879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191879/
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020) [#191879] Sehr geehrte Frau Krause, vielen Dank für Ihre …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Ihre Eingabe nach HmbTG (G5/2109/2020) [#191879]
Datum
24. August 2020 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Krause, vielen Dank für Ihre Anfrage. In den kommenden Tagen wird Ihnen ein Bescheid zu Ihrer Anfrage auf dem Postweg zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Ihre Anfrage vom 01.07.2020; #191679 Die angefragten D…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Ihre Anfrage vom 01.07.2020; #191679
Datum
9. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Die angefragten Daten sind in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nicht vorhanden.