Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016

Alle vorhandenen Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016. Für jede Schule, jeden ihnen übermittelten Wert.

Am 30. Juni 2016 haben sie die "Gemeinsame Erklärung zur Statuserhebung des Sanierungsstaus
und der Sanierungsbedarfe an Berliner Schulen" veröffentlicht. Dort sind Kosten über 4914 Millionen Euro genannt worden. Ich möchte gerne die Datengrundlage haben.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    24. August 2016
  • Frist
    27. September 2016
  • Kosten dieser Information:
    800,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
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Betreff
Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016 [#17673]
Datum
24. August 2016 15:19
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle vorhandenen Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016. Für jede Schule, jeden ihnen übermittelten Wert. Am 30. Juni 2016 haben sie die "Gemeinsame Erklärung zur Statuserhebung des Sanierungsstaus und der Sanierungsbedarfe an Berliner Schulen" veröffentlicht. Dort sind Kosten über 4914 Millionen Euro genannt worden. Ich möchte gerne die Datengrundlage haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zu…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
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Betreff
AW: Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016 [#17673]
Datum
27. September 2016 08:48
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016“ vom 24.08.2016 (#17673) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihr Schreiben ging im Briefkasten des Senats für Bildung, Jugend und Wissenschaft…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016 [#17673]
Datum
27. September 2016 11:57
Status
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Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihr Schreiben ging im Briefkasten des Senats für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein und wurde an das entsprechende Referat weitergeleitet. Von dort erhalten Sie in Kürze eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage wurde bisher von keinem Referat beantwortet. Ic…
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Von
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Betreff
AW: Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016 [#17673]
Datum
30. September 2016 13:29
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage wurde bisher von keinem Referat beantwortet. Ich habe auch keine Empfangsbestätigung oder Ähnliches erhalten. Bitte teilen sie mir umgehen mit, welches Referat meine Anfrage bearbeitet und bis zu welchem Zeitpunkt ich mit einer Beantwortung zu rechnen habe. Zur Information: Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ging im Briefkasten des Senats für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016 [#17673]
Datum
4. Oktober 2016 09:31
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ging im Briefkasten des Senats für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein und wurde zur Nachfrage an das Referat I D weitergeleitet. Von dort erhalten Sie in Kürze eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage zum Gebäudescan wurde ans Referat I D weit…
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Von
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Betreff
AW: Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016 [#17673]
Datum
5. Oktober 2016 16:17
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage zum Gebäudescan wurde ans Referat I D weitergeleitet. Also an ihres. Können Sie mir bitte bestätigen, dass sie die Anfrage erhalten haben? Ich bitte sie weiterhin, umgehend um eine Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in ja ich kann bestätigen die Anfrage erhalten zu haben. Die Antwort lasse ich Ihnen noch…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016 [#17673]
Datum
6. Oktober 2016 10:37
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in ja ich kann bestätigen die Anfrage erhalten zu haben. Die Antwort lasse ich Ihnen noch heute zukommen. Mit freundlichem Gruß
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bezirke haben zum 30.6.2017 Unterlagen in unterschiedlichster Form (überwiegend e…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016 [#17673]
Datum
6. Oktober 2016 17:27
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in die Bezirke haben zum 30.6.2017 Unterlagen in unterschiedlichster Form (überwiegend elektronisch) und Qualität geliefert. Derzeit findet - verzögert durch die Ferien- und Urlaubszeit - die Sichtung auf Plausibilität und Richtigkeit statt - ausschließlich im elektronischen (eMail) und telefonischen Dialog. Einsehbare Akten abgeschlossener Vorgänge werden frühestens Ende des Jahres vorliegen. Dies werden wir auch dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses im Rahmen eines Zwischenberichts mitteilen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir ist bewusst und bekannt, dass die B…
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Von
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Betreff
AW: Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016 [#17673]
Datum
7. Oktober 2016 11:48
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir ist bewusst und bekannt, dass die Bezirke ihre Unterlagen (übrigens zum 30.6.2016) in unterschiedlichster Form und Qualität geliefert haben. Genau diese Daten fordere ich hiermit an! Ich bin an keiner Sichtung auf Plausibilität und Richtigkeit interessiert. Dieser Vorgang führt dazu, dass sie am Ende des Prozesses ein komplett neues Zahlenwerk präsentieren werden. Das hat mit dem im Juni 2016 präsentierten Zahlen nur bedingt mehr etwas zu tun. Zur Begründung: In der Pressemitteilung "Gemeinsame Erklärung zur Statuserhebung des Sanierungsstaus und der Sanierungsbedarfe an Berliner Schulen" vom 30. Juni 2016 wird die Zahl von 4,914 Milliarden Euro Gesamtkosten für den Gebäudescan genannt und für die 12 Bezirke plus den beruflichen Schulen ausgewiesen. Um diese offizielle Zahl zu überprüfen fordere ich die ihnen dazu gelieferten Unterlagen an. Die "Gemeinsame Erklärung" listet 10 Punkte. Punkt 9 lautet: "Senat und Bezirke sind sich einig, dass bereits für das Jahr 2017 die Priorisierungen der Sanierungsmittel auf Basis der noch nicht validierten und qualifizierten Gebäudescans erfolgen wird." Da die Landes- und Bezirksschulräte hier Mitbestimmungs- bzw. Anhörungsrechte haben ist Punkte 10 schlüssig: "In den weiteren Prozess sind die Schulen, Elternvertretungen und die jeweiligen Gremien (insb. Bezirksschulbeiräte/ Landesschulbeirat) einzubeziehen." Als Mitglied des Bezirkssschulbeirates Lichtenberg und des höchsten Elternvertretergremiums (dem Landeselternausschusses Berlin) steht mir somit die Meinungsbildung "auf Basis der noch nicht validierten und qualifizierten Gebäudescans" zu. Sie haben es in der Pressemitteilung erwähnt und ich sehe das genauso. Es spricht also nichts gegen die Veröffentlichung des Gebäudescans zum Stand vom 30. Juni 2016. Ich kann ihnen auch gerne kurzfristig einen neuen, leeren USB-Stick vorbei bringen, damit sie die vorhandenen Daten dort raufkopieren können. Das erspart Druckkosten und bewahrt vor dem Roden weiterer Bäume für das dafür nötige Papier. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Antwort zur E-Mail vom 7.10.16 Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie vorab als E-Mail die Antwor…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Antwort zur E-Mail vom 7.10.16
Datum
19. Oktober 2016 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie vorab als E-Mail die Antwort auf Ihre E-Mail vom 7.10.2016. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Akteneinsicht zum Gebäudscan - Ihr Widerspruch vom 31.10.2016
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht zum Gebäudscan - Ihr Widerspruch vom 31.10.2016
Datum
4. November 2016
Status
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geschwärzt
326,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht zum Gebäudscan - Ihr Widerspruch vom 31.10.2016 [#17673] Sehr geehrt<< Anrede >> du…
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Von
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Betreff
AW: Akteneinsicht zum Gebäudscan - Ihr Widerspruch vom 31.10.2016 [#17673]
Datum
21. Dezember 2016 15:37
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> durch den schriftlich erfolgten Widerspruch zu meinem Anliegen hat die Korrespondenz von E-Mail auf Briefpost gewechselt. Schade, das kein medienbruchfreier elektronischer Widerspruch möglich war. Ich wechsle deshalb wieder zurück zu der einfacheren E-Mail-Form. Sie haben in ihrem letzten Schreiben (jetzt ist das zitieren schwieriger geworden) betont, "dass Ende November / Anfang Dezember mit den Bezirken abschließend abgestimmte Ergebnisse vorliegen werden“. Langsam haben wir Ende Dezember und sie haben bestimmt schon alle Zahlen auf ihrem Tisch und haben nur auf meine Antwort gewartet, wo sie die Unterlagen hinschicken sollen. Meine Frage an sie: Haben sie bereits ein amtliches Endergebnis? Und sind sie nun berechtigt mir eine Einsicht in die Akten zu erlauben? Ich möchte weiterhin mein Recht auf Akteneinsicht festhalten. Ich kann es sehr gut verstehen, dass sie Anfragen nach so detaillierten Daten selten bekommen. Ich habe auch erwartet sie die Gebührenordnung herausholen werden und mir das maximal Mögliche aufrufen werden. Das ist gar nicht schlimm. Und auch nicht nötig. Ich wiederhole gerne mein Angebot aus einem früheren Schreiben: Ich bringe ihnen gerne einen frisch gekauften USB-Stick vorbei, wo alle Daten raufpassen werden. Bedenken sie doch, was für eine Zeitverschwendung es für uns beide ist, die digital vorliegenden Zahlen auszudrucken und anschließend wieder einzuscannen. Und achten sie auch auf unsere Umwelt. Sie wollen mir über 2000 Seiten kopieren, damit ich das 1x ansehe und einscanne? Zur Herstellung der 2000 Seiten wird (siehe [1]) bis zu 30 kg Holz benötigt, plus 400 Liter Wasser, plus 100 kW/h Strom, plus jede Menge Druckertoner oder -tinte. Wie wäre es mit einem wiederverwendbarem USB-Stick? Können sie mir noch dieses Jahr die Dokumente zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ____ [1] http://haetten-sie-gewusst.blogspot.de/2012/01/papierherstellung-wie-viel-holz-wird.html [2] http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/erbaermlicher-zustand-schulsanierung-in-berlin-kostet-zwei-milliarden/10806016.html Anfragenr: 17673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Akteneinsicht zum Gebäudscan - Ihr Widerspruch vom 31.10.2016 [#17673] Sehr geehrtAntragsteller/in wir hatten…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Akteneinsicht zum Gebäudscan - Ihr Widerspruch vom 31.10.2016 [#17673]
Datum
27. Dezember 2016 17:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir hatten Sie informiert, dass das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und dass wir Ihnen nach Abschluss einen Termin vorschlagen werden, im Rahmen dessen Sie in unseren Räumen die Akten einsehen können. Gleichfalls wurden Sie über die Modalitäten (u.a. Verwaltungsgebührenordnung) informiert und gebeten mitzuteilen, ob Sie an Ihrem Akteneinsichtsgesuch festhalten möchten. In Ihrer eMail bestätigen Sie nunmehr, dass Sie an Ihrem Recht auf Akteneinsicht festhalten möchten. Eine Herausgabe der Akten in Form eines USB-Sticks kann nicht erfolgen. Wir werden Ihnen Anfang kommenden Jahres einen Termin zur Akteneinsicht in unseren Räumen mitteilen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Daten des Gebäudescans der Berliner Schulen zum Stichtag 30. Juni 2016“ [#17673]
Datum
1. Januar 2017 20:14
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17673 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Daten (bzw. Bezirkssummen) bereits auf einer Pressekonferenz am 30. Juni 2016 präsentiert wurden. Die andauernde "Geraderückung" der Daten erzeugen eine neue Version der Daten. Aber auch diese neue Version der Daten (werden demnächst dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt), darf ich mir nur vor Ort anschauen. Meiner Ansicht nach dürfte ich die bereits präsentierten Daten erhalten als auch die künftig für das Abgeordnetenhaus bestimmten Daten (sollten ja allgemeinfrei werden). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht zum Gebäudscan - Ihr Widerspruch vom 31.10.2016 [#17673] Sehr geehrt<< Anrede >> ja…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht zum Gebäudscan - Ihr Widerspruch vom 31.10.2016 [#17673]
Datum
2. Januar 2017 18:08
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ja, an meinem Akteneinsichtsgesuch halte ich fest. Für mich ist es das erste Mal, dass ich über so einen langen Zeitraum eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz stelle. Dahin finde ich es gut, dass sie mich über die Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsgebührenordnung so gut informiert haben. Der Endpreis liegt also vermutlich irgendwo mindestens zwischen 550 Euro und 800 Euro. In ihrer Fußnote unter jeder E-Mail steht lustigerweise immer "Sparen Sie pro Seite ca. 200 ml Wasser, 2 g CO2 und 2 g Holz: Drucken Sie daher bitte nur, wenn es wirklich notwendig ist." Können sie mir bitte noch erklären, nach welchem Paragraphen sie mir die Daten nicht digital zukommen lassen können? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Automatische Antwort: Akteneinsicht zum Gebäudscan - Ihr Widerspruch vom 31.10.2016 [#17673] Sehr geehrte Damen un…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Automatische Antwort: Akteneinsicht zum Gebäudscan - Ihr Widerspruch vom 31.10.2016 [#17673]
Datum
2. Januar 2017 18:08
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin erst wieder ab dem 24.10.2016 erreichbar. Bitte wenden Sie sich an meine Vertreter, Herrn Meergans und Herrn Gapp. Vielen Dank. Mit freundlichem Gruß