Daten/Informationen/Anweisungen/Briefe/Mails/Telefonate/usw. an Krankenkassen zum Umgang mit Datenabfragen

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

Ich beziehe mich auf folgende Anfrage:
https://fragdenstaat.de/a/268301

Diese Anfrage wiederum greift zurück auf folgende Anfrage
"Anfrage von Tom Lausen zur Kommunikation zwischen GKV-Spitzenverband und BKK ProVita zum Impfnebenwirkungen:" unter URL:
https://fragdenstaat.de/a/262836

Der Anfragesteller der Anfrage unter https://fragdenstaat.de/a/268301 stellte folgende IFG-Anfrage:
------------------- schnipp ----------------
"Guten Tag!

Ich beziehe mich auf die Anfrage von Tom Lausen zur Kommunikation zwischen GKV-Spitzenverband und BKK ProVita zum Impfnebenwirkungen:
https://fragdenstaat.de/a/262836

In der herausgegebenen Korrespondenz wird die Überlegung geäußert, dass der GKV-Spitzenverband ein einheitliches Vorgehen mit den gesetzlichen Krankenkassen bei vergleichbaren Datenabfragen absprechen sollte. Falls es ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes an die Krankenkassen gegeben hat, wie mit derartigen Datenabfragen umzugehen sei, so senden Sie mir dieses Rundschreiben bitte zu."
------------------- schnipp ----------------

Als Antwort auf die Anfrage unter https://fragdenstaat.de/a/268301 erhielt der Anfragesteller von Ihnen als GKV-Spitzenverband folgende Antwort:

------------------- schnipp ----------------
"[...] nach unseren Ermittlungen wurde ein solches Rundschreiben nicht vom GKV-Spitzenverband herausgegeben."
------------------- schnipp ----------------

Ich hätte nun noch zur Sicherheit und zur Präzisierung eine IFG- Nachfrage an Sie.

Auch ich bin interessiert daran, per IFG zu erfahren, ob der GKV-Spitzenverband in irgendeiner Form Informationen oder Daten an die gesetzlichen Krankenkassen herausgegeben hat, wie mit Datenabfragen nach dem IFG umzugehen ist bzw. ob er darüber mit den GKV kommuniziert hat.

Ich bitte Sie deshalb, Ihre Aussage zu präzisieren:

1. Sie schreiben, dass kein Rundschreiben vorliegt.

Es ist jedoch aus Ihrer Antwort nicht auszuschließen, dass Informationen oder Daten in der oben genannten Sache auf einen anderen Weg gelaufen sind oder weiter gegeben wurde.

Ich beantrage deshalb alle Formen der Informations- oder Datenweitergabe, d. h. ich frage explizit auch andere Kommunikationswege wie E-Mails, Briefe, Faxe, Telefonate, Aktennotizen, Protokolle, Telefonnotizen, Videokonferenzen, Anweisungen, persönliche Gespräche, Inhalte persönlicher Gespräche, Treffen, Abrechnungen zu Treffen, Verwaltungsakten, Aktenzeichen, usw. nach.

Bitte teilen Sie mir also mit, ob Sie komplett ausschließen können, dass in dieser Sache überhaupt Kommunikation, Daten- oder Informationsweitergabe erfolgt ist.

Sollten Sie jedoch feststellen, dass doch irgendeine Kommunikation, Daten- oder Informationsweitergabe (Möglichkeiten dafür siehe oben) erfolgt ist, bitte ich um Zusendung dieser Daten und Informationen nach dem IFG.

2. Bitte senden Sie mir eine Auflistung zu, der ich entnehmen kann, zu welchen Themengebieten Kommunikation, Daten- oder Informationsweitergabe (Möglichkeiten dafür siehe oben) zwischen Krankenkassen und GKV-Spitzenverband generell erfolgt ist.

3. Bitte senden Sie mir insbesondere eine Auflistung zu, der ich entnehmen kann, welchen Kommunikation, Daten- oder Informationsweitergabe (Möglichkeiten dafür siehe oben) erfolgt ist zwischen GKV-Spitzenverband und Krankenkassen bezüglich der Themen: Impfnebenwirkungen, Sterblichkeit, Datenabfragen, IFG-Anfragen.

Bitte senden Sie mir, sofern möglich, auch den Inhalt dieser Kommunikation zu.
Falls nicht möglich, bitte ich um eine Begründung.

Mir ist bewusst, dass die Anfrage sehr umfangreich ist. Dennoch handelt es sich um einfache Anfragen, die deshalb kostenfrei zu behandeln sind.

Bitte beantworten Sie die Anfrage auch gerne getrennt nach einzelnen Punkten, so dass vorab bereits für einzelne Punkte eine Antwort veröffentlicht wird. Insbesondere bitte ich Sie, zeitnah auf Punkt 1 zu antworten - bitte in einem getrennten Schreiben. Ich gehe nämlich davon aus, dass hier schon durch die oben genannten Anfragen viel Vorarbeit erledigt worden ist und eine Antwort deshalb schnell möglich ist.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen generell zur Verfügung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beziehe mich auf folgende Anfrage…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten/Informationen/Anweisungen/Briefe/Mails/Telefonate/usw. an Krankenkassen zum Umgang mit Datenabfragen [#271359]
Datum
24. Februar 2023 10:48
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beziehe mich auf folgende Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/268301 Diese Anfrage wiederum greift zurück auf folgende Anfrage "Anfrage von Tom Lausen zur Kommunikation zwischen GKV-Spitzenverband und BKK ProVita zum Impfnebenwirkungen:" unter URL: https://fragdenstaat.de/a/262836 Der Anfragesteller der Anfrage unter https://fragdenstaat.de/a/268301 stellte folgende IFG-Anfrage:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271359/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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GKV-Spitzenverband
Ihre Anfrage über den fragdenstaat.de vom 24.02.2023 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersenden…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
Ihre Anfrage über den fragdenstaat.de vom 24.02.2023
Datum
23. März 2023 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
865,9 KB
smime.p7s
7,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben vom heutigen Tag ausschließlich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen