Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG

Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein:

1. Patienten-Pseudonym,
2. Geburtsmonat und -jahr,
3. Geschlecht,
4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten,
5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person,
6. Fachrichtung des behandelnden Arztes,
7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose,
8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab,
9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose,
10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie.

Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information:

11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen.

Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV.

Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Rüdiger Kessel
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abrechnungsdaten für alle Quartale …
An Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270153]
Datum
13. Februar 2023 13:17
An
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein: 1. Patienten-Pseudonym, 2. Geburtsmonat und -jahr, 3. Geschlecht, 4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten, 5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person, 6. Fachrichtung des behandelnden Arztes, 7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose, 8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab, 9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose, 10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie. Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information: 11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen. Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV. Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel Anfragenr: 270153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270153/ Postanschrift Rüdiger Kessel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen bietet nicht nur ihren Mitg…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Betreff
AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270153]
Datum
13. Februar 2023 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, die Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen bietet nicht nur ihren Mitgliedern zahlreiche Dienstleistungen an, sondern auch Services für gesunde und kranke Bürgerinnen und Bürger. Für allgemeine Patientenanfragen nutzen Sie bitte ausschließlich das Kontaktformular für allgemeine Patientenanfragen, das Sie hier finden: https://www.kvn.de/Patienten/Kontaktformulare.html Bitte beachten Sie, dass auf anderen Wegen eingehende allgemeine Patientenanfragen leider nicht bearbeitet werden können. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Kessel
Guten Tag, ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei meiner Anfrage nicht um eine Patientenanfrage handelt, s…
An Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270153]
Datum
18. Februar 2023 08:50
An
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei meiner Anfrage nicht um eine Patientenanfrage handelt, sondern um eine Anfrage zu den Daten, die in § 13 Abs. 5 IfSG spezifiziert sind. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel Anfragenr: 270153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270153/ Postanschrift Rüdiger Kessel << Adresse entfernt >>
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 18.02.2023 und teilen Ihnen nach Pr…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Betreff
WG: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270153]
Datum
1. März 2023 08:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 18.02.2023 und teilen Ihnen nach Prüfung durch unsere Datenschutzbeauftragte mit, dass keine rechtliche Grundlage auf Übermittlung der angeforderten Daten an Sie besteht. Hintergrund ist, dass es sich um personenbezogene Daten von anderen Personen handelt, die durch das Datenschutzrecht geschützt sind. Eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe ist nicht ersichtlich, insbesondere liegt keine Einwilligung der betroffenen Personen in eine solche Weitergabe vor. Mit freundlichen Grüßen i. A. Jens [geschwärzt] Dipl. Verwaltungswirt (FH) [geschwärzt] Assistenz der Geschäftsführung Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Bezirksstelle Braunschweig An der Petrikirche 1 | 38100 Braunschweig Telefon: +49 531 [geschwärzt] | Telefax: +49 511 [geschwärzt] |Mobil: +49 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] | www.kvn.de Körperschaft des öffentlichen Rechts | Berliner Allee 22 | 30175 Hannover | UstID:DE332551449 Vorstand: Mark Barjenbruch (Vorsitzender), Thorsten Schmidt | Vertreterversammlung: Dr. Eckart Lummert (Vorsitzender) Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung<https://www.kvn.de/Datenschutzerkl%C3%A4rung.html>[geschwärzt] Der Inhalt dieser E-Mail (inkl. aller Anlagen) ist vertraulich und ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Jegliche unberechtigte Verbreitung, Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt. Wir übernehmen keine Haftung für die Gewährung der Vertraulichkeit und Unversehrtheit dieser Mitteilung. Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und löschen die E-Mail.
Rüdiger Kessel
Guten Tag, es mag ja sein, dass Ihre Datenschutzbeauftragte in Bezug auf die Weitergabe der Daten bedenken hat, …
An Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
AW: WG: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270153]
Datum
1. März 2023 10:46
An
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es mag ja sein, dass Ihre Datenschutzbeauftragte in Bezug auf die Weitergabe der Daten bedenken hat, nur hätten diese Bedenken in das Gesetzgebungsverfahren zum IfSG eingehen müssen, um tatsächlich wirksam zu sein. Der Gesetzgeber hat entscheiden, dass diese Daten an andere Behörden weiterzugeben sind und dass es dabei vollkommen ausreichend ist, die Patienten zu anonymisieren, damit nicht mehr von einem Personenbezug auszugehen ist. Der Gesetzgeber musste eine Abwägung treffen zwischen dem Nutzen, den man durch eine systematische Auswertung dieser Daten in Bezug auf die Beurteilung der Volksgesundheit ziehen kann und dem Risiko, dass damit verbunden ist, dass man die Anonymisierung ggf. im Einzelfall brechen könnte. Offenbar sah der Gesetzgeber eindeutig einen höheren Nutzen im Vergleich zum individuellen Risiko und er hat deshalb die Weitergabe dieser Daten in das Gesetz geschrieben. Im Gesetz steht nicht, dass die Daten vertraulich zu behandeln sind, weil der Gesetzgeber offenbar davon ausgeht, dass sie ausreichend anonym sind und deshalb kein Bezug mehr auf einzelne Personen besteht. Das wird bei den Daten in Niedersachsen aufgrund des Volumens wohl auch sicher gegeben sein. Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist die KV an Recht und Gesetz gebunden und daraus muss folgen, dass die KV die Entscheidungen des Gesetzgebers immer respektieren muss. Wenn der Gesetzgeber entschieden hat, dass ein bestimmtes Verfahren zur Anonymisierung ausreichend ist, dann muss die KV diese Entscheidung respektieren. Am Ende müssen im Zweifel immer Gerichte die Entscheidung darüber treffen, ob die Daten weiterzugeben sind und ob bei den Daten von einem Personenbezug auszugehen ist. Da aber auch die Gerichte an Recht und Gesetz gebunden sind, müssen auch sie die Entscheidungen des Gesetzgebers respektieren und insofern ist die Entscheidung der Gerichte in diesem Fall im Grunde absehbar. Wenn die KV also entgegen des Wortlauts, die der Gesetzgeber in das IfSG geschrieben hat, zu einer anderen Auffassung gelangen sollten, möchte ich Sie bitten, über meinen Antrag zu bescheiden und die Entscheidung so zu begründen, wie es das Gesetz vorschreibt. Sollte sich die KV an den Wortlaut des IfSG halten wollen, bitte ich um die Übermittlung der beantragten Daten. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel Anfragenr: 270153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270153/ Postanschrift Rüdiger Kessel << Adresse entfernt >>

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Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Kessel, zu Ihrer E-Mail vom 01.03.2023 teilen wir Ihnen mit, dass diese an die Datenschutzbeau…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Betreff
AW: WG: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270153]
Datum
2. März 2023 09:36
Status
Sehr geehrter Herr Kessel, zu Ihrer E-Mail vom 01.03.2023 teilen wir Ihnen mit, dass diese an die Datenschutzbeauftragte der KVN weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen