Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG

Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein:

1. Patienten-Pseudonym,
2. Geburtsmonat und -jahr,
3. Geschlecht,
4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten,
5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person,
6. Fachrichtung des behandelnden Arztes,
7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose,
8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab,
9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose,
10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie.

Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information:

11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen.

Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV.

Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
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Rüdiger Kessel
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270156]
Datum
13. Februar 2023 13:21
An
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein: 1. Patienten-Pseudonym, 2. Geburtsmonat und -jahr, 3. Geschlecht, 4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten, 5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person, 6. Fachrichtung des behandelnden Arztes, 7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose, 8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab, 9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose, 10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie. Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information: 11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen. Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV. Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel Anfragenr: 270156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270156/ Postanschrift Rüdiger Kessel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel
Rüdiger Kessel
Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270156]
An Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Rüdiger Kessel
Via
Fax
Betreff
Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270156]
Datum
13. Februar 2023 13:26
An
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
43,2 KB
Rüdiger Kessel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG“ vom 13.02.2023 (#270156) wurde von Ih…
An Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270156]
Datum
16. März 2023 07:24
An
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG“ vom 13.02.2023 (#270156) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
03/17/23 : 09:25:38 : Caution: Do not click any links or open any attachments unless you trust the sender and kno…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Antw: AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270156]
Datum
17. März 2023 09:25
Status
Warte auf Antwort
03/17/23 : 09:25:38 : Caution: Do not click any links or open any attachments unless you trust the sender and know the content is safe. _________________________________________________________________________________________________________________ Sehr geehrter Herr Kessel, im Hinblick auf Ihr Auskunftsbegehren kann ich Ihnen die Zwischenmitteilung geben, dass voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Vorstandes am 22.03.2023 über Ihr Auskunftsbegehren beraten und beschlossen wird. Sie werden dann nachfolgend umgehend einen Bescheid erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Rüdiger Kessel
Guten Tag, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich die KV rechtswidrig verhält, wenn sie ein Auskunftsbegehren…
An Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
AW: Antw: AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270156]
Datum
17. März 2023 10:38
An
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich die KV rechtswidrig verhält, wenn sie ein Auskunftsbegehren nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist bescheidet und sie dafür keine sachlichen Gründe hat. Organisatorische Gründe sind keine sachlichen Gründe. Bitte klären Sie mich darüber auf, inwiefern es eines Vorstandsbeschlusses bedarf, ob sich die KV an das geltende Recht halten will oder nicht. Ich hatte angenommen, dass die KV in dieser Frage keinerlei Freiheit hat, sondern dass sie an Recht und Gesetz gebunden ist. Da Sie aus meiner Sicht für diese Fragen zuständig sind, forder ich Sie ganz persönlich auf, mir zu erklären, wie es möglich ist, dass der Vorstand einer Körperschaft des öffentlichen Rechts über eine Rechtsfrage entscheiden kann. Mir ist das nämlich gänzlich unverständlich und mir ist auch unverständlich, wie Sie das zulassen können, dass Ihr Vorstand so vorgeht. Tatsächlich hat der Gesetzgeber bereits entschieden, dass mir als Bürger der Zugang zu allen amtlichen Informationen zu gewähren ist und dass es allenfalls Ausnahmetatbestände gibt. Darüber, wie die Gesetze genau auszulegen sind, entscheiden nicht die Körperschaften des öffentlichen Rechts, sondern darüber entscheiden nur die Gerichte. Ihnen müssten die einschlägigen Entscheidungen dazu bekannt sein. In keinem Fall kann der Vorstand einer KV darüber entscheiden. Daraus folgt, dass die Entscheidung über den Zugang zu Informationen eine reine Rechtsfrage ist. Darüber müssen in letzter Konsequenz Sie entscheiden und zwar auf einer sachlichen Grundlage. Sofern mich die Begründung für Ihre Entscheidung überzeugt, ist das Verfahren damit beendet. Wenn ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit habe, werde ich ggf. den Rechtsweg beschreiten. Wenn jetzt Ihr Vorstand eine Entscheidung trifft, hinter der Sie nicht stehen können, weil sie sachlich falsch ist, dann werden Sie dazu gezwungen, eine Begründung zu finden, die gar nicht schlüssig sein kann. Wenn Sie mir unterstellen, dass ich ausreichend kompetent bin, oder jemanden kenne, der entsprechend kompetent ist, dann werde ich die Widersprüche in Ihrer Begründung finden und das wird meine Position im weiteren Verfahren eher stärken. Mein Vorschlag, den Sie gerne auch an Ihren Vorstand weiterleiten dürfen, besteht darin, dass wir gemeinsam überlegen, wie die KV die gesetzlichen Vorgaben erfüllen kann. Schließlich habe ich den Zugang zu den Daten nicht beantragt, um die KV zu ärgern oder zu "beschäftigen", sondern ich denke, dass diese Daten sehr wertvoll sein können, um die Gesundheit der Bevölkerung beurteilen zu können. Dass man bei der Interpretation der Daten sehr sorgfältig und nachvollziehbar arbeiten muss, ist mir bekannt. Aus meiner Sicht kann aber nur das zu Befriedung führen und das sollte auch im Interesse der Verantwortlichen der KV liegen. Dass die Wahrheit zu erheblichen Verwerfungen führen wird, ist sehr wahrscheinlich. Für mich ist aber die gesellschaftliche Befriedung wichtiger als die Vermeidung von öffentlichen Verwerfungen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Rechtslage aufgrund des Bundesgesetzes vollkommen eindeutig ist. Die KVen müssen die Daten erheben und an die Bundesbehörden weitergeben. Dabei sind die Daten zu anonymisieren und deshalb handelt es sich nicht mehr um personenbezogene Daten. Das einzige in dieser Beziehung kritische Datum ist das Datum unter Punkt 11, weil es u.U. eine Zuordnung von einer Reihe von Maßnahmen zu einer konkreten Person möglich machen kann. Um dem entgegen zu wirken, könnte man statt des Datums auch die Kalenderwoche weiter geben. Dieses Datum ist deshalb so wertvoll, weil sich damit der Zusammenhang zwischen bestimmten gesundheitlichen Folgen und den Massenimpfungen bessern untersuchen lässt. Damit kann man ggf. den Mangel ausgleichen, dass der Impfstatus trotz gesetzlicher Vorgabe in Deutschland nur unzureichend erfasst wird. Ich gehe davon aus, dass die KV ein Interesse daran haben dürfte, dass die Gesellschaft zu einem rationaleren Umgang mit Gesundheitsrisiken zurückkehrt und dass die KV deshalb ein hohes Interesse habe dürfte, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel Anfragenr: 270156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270156/