Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG

Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein:

1. Patienten-Pseudonym,
2. Geburtsmonat und -jahr,
3. Geschlecht,
4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten,
5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person,
6. Fachrichtung des behandelnden Arztes,
7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose,
8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab,
9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose,
10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie.

Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information:

11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen.

Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV.

Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
  • 0 Follower:innen
Rüdiger Kessel
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abrechnungsdaten für alle Qua…
An Kassenärztliche Vereinigung Hessen Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270076]
Datum
12. Februar 2023 12:25
An
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein: 1. Patienten-Pseudonym, 2. Geburtsmonat und -jahr, 3. Geschlecht, 4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten, 5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person, 6. Fachrichtung des behandelnden Arztes, 7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose, 8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab, 9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose, 10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie. Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information: 11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen. Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV. Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel Anfragenr: 270076 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270076/ Postanschrift Rüdiger Kessel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Eingangsbestätigung Guten Tag, herzlich willkommen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Mitgliederorg…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
12. Februar 2023 12:25
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,6 KB
image002.jpg
3,7 KB


Guten Tag, herzlich willkommen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Mitgliederorganisation niedergelassener Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in Hessen! Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Telefonisch stehen wir Ihnen gerne für Fragen unter der Rufnummer +49 (0) 69 24741 -7777 von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Kessel
AW: Eingangsbestätigung [#270076]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG“ vom…
An Kassenärztliche Vereinigung Hessen Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#270076]
Datum
15. März 2023 11:40
An
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG“ vom 12.02.2023 (#270076) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Eingangsbestätigung Guten Tag, herzlich willkommen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Mitgliederorg…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
15. März 2023 11:40
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,6 KB
image002.jpg
3,7 KB


Guten Tag, herzlich willkommen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Mitgliederorganisation niedergelassener Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in Hessen! Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Telefonisch stehen wir Ihnen gerne für Fragen unter der Rufnummer +49 (0) 69 24741 -7777 von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen