Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG

Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein:

1. Patienten-Pseudonym,
2. Geburtsmonat und -jahr,
3. Geschlecht,
4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten,
5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person,
6. Fachrichtung des behandelnden Arztes,
7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose,
8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab,
9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose,
10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie.

Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information:

11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen.

Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV.

Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
  • Ein:e Follower:in
Rüdiger Kessel
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abrechnungsdaten für alle Quar…
An Kassenärztliche Vereinigung Saarland Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270078]
Datum
12. Februar 2023 12:26
An
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein: 1. Patienten-Pseudonym, 2. Geburtsmonat und -jahr, 3. Geschlecht, 4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten, 5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person, 6. Fachrichtung des behandelnden Arztes, 7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose, 8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab, 9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose, 10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie. Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information: 11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen. Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV. Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel Anfragenr: 270078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270078/ Postanschrift Rüdiger Kessel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel
Rüdiger Kessel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG“ vom 12.02.2023 (#270078) wurde von Ih…
An Kassenärztliche Vereinigung Saarland Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270078]
Datum
15. März 2023 12:46
An
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG“ vom 12.02.2023 (#270078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Sehr geehrter Herr Kessel, Ihre Anfrage haben wir erhalten. Aufgrund der derzeitigen hohen Arbeitsbelastung konnt…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Betreff
AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270078]
Datum
16. März 2023 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,9 KB


Sehr geehrter Herr Kessel, Ihre Anfrage haben wir erhalten. Aufgrund der derzeitigen hohen Arbeitsbelastung konnte jedoch noch keine Bearbeitung erfolgen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es sich bei der in § 7 Abs. 5 IFG genannten Frist um eine Sollvorschrift handelt. Wir bitten daher noch um etwas Geduld und verbleiben Mit freundlichen Grüßen

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Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Sehr geehrter Herr Kessel, anbei die Entscheidung der KV Saarland über Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG
Datum
27. März 2023 14:12
Status
image001.jpg
3,9 KB


Sehr geehrter Herr Kessel, anbei die Entscheidung der KV Saarland über Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen