Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG

Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein:

1. Patienten-Pseudonym,
2. Geburtsmonat und -jahr,
3. Geschlecht,
4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten,
5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person,
6. Fachrichtung des behandelnden Arztes,
7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose,
8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab,
9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose,
10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie.

Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information:

11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen.

Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV.

Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
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Rüdiger Kessel
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abrechnungsdaten für alle…
An Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270079]
Datum
12. Februar 2023 12:27
An
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein: 1. Patienten-Pseudonym, 2. Geburtsmonat und -jahr, 3. Geschlecht, 4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten, 5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person, 6. Fachrichtung des behandelnden Arztes, 7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose, 8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab, 9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose, 10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie. Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information: 11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen. Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV. Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel Anfragenr: 270079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270079/ Postanschrift Rüdiger Kessel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel

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Rüdiger Kessel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG“ vom 12.02.2023 (#270079) wurde von Ih…
An Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270079]
Datum
15. März 2023 12:46
An
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG“ vom 12.02.2023 (#270079) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel