Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG

Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein:

1. Patienten-Pseudonym,
2. Geburtsmonat und -jahr,
3. Geschlecht,
4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten,
5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person,
6. Fachrichtung des behandelnden Arztes,
7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose,
8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab,
9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose,
10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie.

Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information:

11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen.

Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV.

Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
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Rüdiger Kessel
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Abrechnungsdaten …
An Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270114]
Datum
12. Februar 2023 20:35
An
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Abrechnungsdaten für alle Quartale in 2016-2021 und für die Quartale 2022, sofern sie der KV vorliegen, so wie es im § 13 Abs. 5 IfSG für die Weitergabe zum RKI und PEI vorgegeben ist. Es sollen also für alle Patienten folgende Informationen enthalten sein: 1. Patienten-Pseudonym, 2. Geburtsmonat und -jahr, 3. Geschlecht, 4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten, 5. Landkreis des behandelnden Arztes oder der für die Schutzimpfung verantwortlichen Einrichtung oder Person, 6. Fachrichtung des behandelnden Arztes, 7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und Quartal der Diagnose, 8. antigenspezifische Dokumentationsnummer der Schutzimpfung, bei Vorsorgeuntersuchungen die Leistung nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab, 9. Diagnosecode nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose, 10. bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich die impfstoffspezifische Dokumentationsnummer, die Chargennumer, die Indikation sowie die genaue Stellung der Impfung in der Impfserie. Sofern die folgende Information der KV vorliegt, bitte ich auch um die folgende Information: 11. Datum der mit den ICD-Code im Zusammenhang stehenden Leistungen. Die KV kann ein beliebiges Datenformat wählen, solange es maschinenlesbar ist und das Format klar beschrieben bzw. eindeutig zu erkennen ist. Bevorzugt werden sollten gebräuchliche Formate wie XML oder CSV. Der Antragsteller kann, sofern gewünscht einen Datenträger oder einen Upload-Server für die Daten zur Verfügung stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel Anfragenr: 270114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270114/ Postanschrift Rüdiger Kessel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel
Rüdiger Kessel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG“ vom 12.02.2023 (#270114) wurde von Ih…
An Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270114]
Datum
15. März 2023 16:39
An
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG“ vom 12.02.2023 (#270114) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt
Sehr geehrter Herr Kessel, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Abteilung Abrechnung der KVSA weitergel…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt
Betreff
Antw: Wtrlt: AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270114]
Datum
16. März 2023 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kessel, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Abteilung Abrechnung der KVSA weitergeleitet. Für niedergelassene Ärzte im Bundesland Niedersachsen besteht jedoch die Zuständigkeit der KV Niedersachsen. Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt
Sehr geehrter Herr Kessel, Sie baten um Auskunft über bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (im We…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt
Betreff
Wtrlt: AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270114] Auskunftsanspruch der betroffenen Person nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 83 Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB X)
Datum
16. März 2023 15:15
Status
Sehr geehrter Herr Kessel, Sie baten um Auskunft über bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (im Weiteren KVSA) gespeicherte Sozialdaten betreffend Ihre Person. Die Daten werden von uns gemäß § 304 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) für maximal 4 Jahre gespeichert. Der Datenschutz, die Sicherheit und die damit verbundene ordnungsgemäße Verarbeitung von Daten bei der KVSA hat höchste Priorität. Bevor wir Ihre Daten prüfen und ggf. zusenden können, bitten wir um Angaben nach § 83 Absatz 2 Satz 1 SGB X in einem dafür für Sie in der Anlage vorbereiteten Formular. Bitte senden Sie es ausgefüllt inkl. der von Ihnen einzureichenden Unterlagen an uns zurück. Eine Prüfung der Auskunft ohne Ihre Angaben ist leider nicht möglich. Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die KVSA nur Daten aus der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung im Land Sachsen-Anhalt verarbeitet. So können wir Ihnen z. B. keine Auskünfte von Ärzten aus anderen Bundesländern oder Zahnärzten erteilen. Außerdem liegen uns keine Angaben zu Krankenhausbehandlungen, Therapien, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etc. vor. Daten über alle Leistungsbereiche können Sie ggf. über einen Antrag gerichtet an Ihre Krankenkasse auf Auskunft, auf der Rechtsgrundlage des § 305 SGB V, erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Rüdiger Kessel
Guten Tag, offenbar liegt ein Missverständnis in Bezug auf meine Anfrage bei Ihnen vor. 1. Es handelt sich NICHT…
An Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt Details
Von
Rüdiger Kessel
Betreff
AW: Wtrlt: AW: Daten nach § 13 Abs. 5 IfSG [#270114] Auskunftsanspruch der betroffenen Person nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 83 Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB X) [#270114]
Datum
16. März 2023 17:11
An
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, offenbar liegt ein Missverständnis in Bezug auf meine Anfrage bei Ihnen vor. 1. Es handelt sich NICHT um eine Anfrage nach dem Sozialgesetzbuch, sondern es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA). 2. Meine Anfrage bezieht sich nicht auf personenbezogene Daten, sondern auf anonymisierte Daten, so wie sich das aus § 13 Abs. 5 IfSG ergibt. 3. Sofern die Daten für 2016 und 2017 nicht mehr bei der KV vorliegen sollten, bitte ich um eine verbindliche Erklärung durch die KV. Da sich die Anfrage nicht auf personenbezogene Daten bezieht und der Zugang durch die Informationsfreiheitsgesetzgebung vorbehaltlos erfolgt, ist eine weitergehende Erklärung meinerseits nicht notwendig und ich sehe deshalb davon ab, weil es sich aus meiner Sicht um ein Missverständnis handelt. Ich bitte um eine umgehende Entscheidung in der Sache und um das Erlassen eines formgerechten und rechtsverbindlichen Bescheids. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Kessel Anfragenr: 270114 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270114/ Postanschrift Rüdiger Kessel << Adresse entfernt >>

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