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Daten, Studien zu von zeckenübertragenen Infektionserregern

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1) Kann das RKI zusichern, dass ausreichende Daten über die Inzidenz und Prävalenz von Anaplasmen, Rickettsien, Bartonellen und Babesien vorliegen?
2) Welche Studien werden bzw. wurden zur Inzidenz und Prävalenz von Anaplasmen, Rickettsien, Bartonellen und Babesien in Deutschland durchgeführt?
3)Wie groß ist die Infektionsgefahr und das Risiko für die Bevölkerung, sich mit Anaplasmen, Rickettsien, Babesien und Bartonellen via Zeckenstich zu infizieren?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2011
  • Frist
    28. Dezember 2011
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten, Studien zu von zeckenübertragenen Infektionserregern
Datum
25. November 2011 15:13
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
1) Kann das RKI zusichern, dass ausreichende Daten über die Inzidenz und Prävalenz von Anaplasmen, Rickettsien, Bartonellen und Babesien vorliegen? 2) Welche Studien werden bzw. wurden zur Inzidenz und Prävalenz von Anaplasmen, Rickettsien, Bartonellen und Babesien in Deutschland durchgeführt? 3)Wie groß ist die Infektionsgefahr und das Risiko für die Bevölkerung, sich mit Anaplasmen, Rickettsien, Babesien und Bartonellen via Zeckenstich zu infizieren?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Lyme-Borreliose; Ihre Anfragen
Von
Robert Koch-Institut
Via
Briefpost
Betreff
Lyme-Borreliose; Ihre Anfragen
Datum
13. Dezember 2011
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
rki-schreiben-13122011-seite-1.jpg
342,7 KB

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AW: Lyme-Borreliose; Ihre Anfragen Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 13.12,11; AZ: 1008-9-2-1; me…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lyme-Borreliose; Ihre Anfragen
Datum
3. Januar 2012 13:54
An
Robert Koch-Institut
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Schreiben vom 13.12,11; AZ: 1008-9-2-1; meine Fragen vom 24.10., 26.10. und 5.12.11, mein Schreiben vom 10.12. und mein Fax vom 17.12.11 Wie bereits per Fax mitgeteilt, bitte ich um Informationen im Rahmen des IFG. Eine Beantwortung meiner Informationsanfragen dürfte sicher bis zum 15.01.2012 möglich sein. Meine Anfragen wurden bislang nicht beantwortet. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.