Daten über Stipendiat:innen der Begabtenförderwerke

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Zu Ihrem Az.: 433-18501/168(2023)

Nachdem Sie mir unter o.g. Az. bereits einige Informationen zugänglich gemacht haben, bitte ich nun um Übermittlung weiterer Informationen, gerne im gleichen Format wie gehabt:

1. Eine Übersicht, aus der hervorgeht, welcher Anteil der Stipendiat:innen der Begabtenförderungswerke nicht nur die Pauschale iHv 300 Euro erhält, sondern darüber hinaus das sog. Grundstipendium, das in der Höhe dem BAföG-Satz entspricht. Bitte geben Sie außerdem den Anteil der Stipendiat:innen an, der die maximale Höhe des Grundstipendiums erhält.
Bitte schlüsseln Sie die Daten nach den Begabtenförderungswerken auf und geben sämtliche Daten für die Jahre von 2013-2017 (den nachfolgenden Zeitraum hatten Sie mir ja bereits geschickt) an.
2. Eine entsprechende Übersicht auch für folgende Anteile der Stipendiat:innen für die Jahre 2013 bis 2023
a) Frauen;
b) Migrationsgeschichte;
c) Erstakademiker:innen;
d) sowie weiterer Kriterien, die von den Werken erfasst und Ihnen übermittelt werden.
3. Bitte geben Sie für die genannten Kriterien auch die jeweiligen Definitionen an.
4. Zuletzt bitte ich um Übersendung der Formel oÄ aus der sich ergibt, welche Mittel die Werke zur Verfügung gestellt bekommen, die nicht einer politischen Partei nahestehen.

Schützenswerte personenbezogene Daten (nicht von Amtsträger:innen gem. § 5 Abs. 2 IFG) können geschwärzt werden.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die begehrten Informationen in dieser Form bereits vorliegen und nur zusammengestellt werden müssen; die Anfrage sollte somit noch gebührenfrei zu beantworten sein.
Andernfalls bitte ich vorab um eine kurze Mitteilung und beantrage vorsorglich einen Gebührenerlass, hilfsweise eine Gebührenermäßigung gem. § 2 IFGGebV aus Gründen der Billigkeit zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls. Ich habe als Student nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung und bin grundsätzlich selbst zu Leistungen nach dem BAföG bzw. Wohngeld berechtigt. Einen Nachweis darüber erbringe ich bei Bedarf gerne.
Sollte sich der notwendige Aufwand nicht auf das reine Zusammenstellen beschränken können kann ich unter Umständen meine Anfrage einschränken, um Ihnen unnötig großen Verwaltungsaufwand ersparen zu können. Sollte dies der Fall sein und Sie Vorschläge haben, wie sich besondere umfangreiche Arbeiten Ihrerseits vermeiden lassen, bin ich Ihnen sehr dankbar für Vorschläge! Nichtsdestoweniger freue ich mich, wenn Sie mir dennoch bereits die einfach verfügbaren Informationen gebührenfrei übersenden können.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu Ihrem Az.: 433-18501/168(2023) Na…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten über Stipendiat:innen der Begabtenförderwerke [#296870]
Datum
11. Januar 2024 13:46
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu Ihrem Az.: 433-18501/168(2023) Nachdem Sie mir unter o.g. Az. bereits einige Informationen zugänglich gemacht haben, bitte ich nun um Übermittlung weiterer Informationen, gerne im gleichen Format wie gehabt: 1. Eine Übersicht, aus der hervorgeht, welcher Anteil der Stipendiat:innen der Begabtenförderungswerke nicht nur die Pauschale iHv 300 Euro erhält, sondern darüber hinaus das sog. Grundstipendium, das in der Höhe dem BAföG-Satz entspricht. Bitte geben Sie außerdem den Anteil der Stipendiat:innen an, der die maximale Höhe des Grundstipendiums erhält. Bitte schlüsseln Sie die Daten nach den Begabtenförderungswerken auf und geben sämtliche Daten für die Jahre von 2013-2017 (den nachfolgenden Zeitraum hatten Sie mir ja bereits geschickt) an. 2. Eine entsprechende Übersicht auch für folgende Anteile der Stipendiat:innen für die Jahre 2013 bis 2023 a) Frauen; b) Migrationsgeschichte; c) Erstakademiker:innen; d) sowie weiterer Kriterien, die von den Werken erfasst und Ihnen übermittelt werden. 3. Bitte geben Sie für die genannten Kriterien auch die jeweiligen Definitionen an. 4. Zuletzt bitte ich um Übersendung der Formel oÄ aus der sich ergibt, welche Mittel die Werke zur Verfügung gestellt bekommen, die nicht einer politischen Partei nahestehen. Schützenswerte personenbezogene Daten (nicht von Amtsträger:innen gem. § 5 Abs. 2 IFG) können geschwärzt werden. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die begehrten Informationen in dieser Form bereits vorliegen und nur zusammengestellt werden müssen; die Anfrage sollte somit noch gebührenfrei zu beantworten sein. Andernfalls bitte ich vorab um eine kurze Mitteilung und beantrage vorsorglich einen Gebührenerlass, hilfsweise eine Gebührenermäßigung gem. § 2 IFGGebV aus Gründen der Billigkeit zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls. Ich habe als Student nur sehr begrenzte Mittel zur Verfügung und bin grundsätzlich selbst zu Leistungen nach dem BAföG bzw. Wohngeld berechtigt. Einen Nachweis darüber erbringe ich bei Bedarf gerne. Sollte sich der notwendige Aufwand nicht auf das reine Zusammenstellen beschränken können kann ich unter Umständen meine Anfrage einschränken, um Ihnen unnötig großen Verwaltungsaufwand ersparen zu können. Sollte dies der Fall sein und Sie Vorschläge haben, wie sich besondere umfangreiche Arbeiten Ihrerseits vermeiden lassen, bin ich Ihnen sehr dankbar für Vorschläge! Nichtsdestoweniger freue ich mich, wenn Sie mir dennoch bereits die einfach verfügbaren Informationen gebührenfrei übersenden können. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296870/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung. M…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Daten über Stipendiat:innen der Begabtenförderwerke [#296870] - Zwischennachricht
Datum
5. Februar 2024 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 433-18501/6(2024) Sehr [geschwärzt], Herzlichen Dank für Ihre Zwischennachricht und die Gebührenprogno…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten über Stipendiat:innen der Begabtenförderwerke [#296870] - Zwischennachricht [#296870]
Datum
13. Februar 2024 00:52
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 433-18501/6(2024) Sehr [geschwärzt], Herzlichen Dank für Ihre Zwischennachricht und die Gebührenprognose, die Sie bislang mit ca. 140 Euro beziffert haben. Ich bitte Sie, die Bearbeitung meines Antrags fortzusetzen und beantrage zugleich einen Erlass, hilfsweise eine deutliche Ermäßigung der Gebühren gem. § 2 IFGGebV. Dies begründet sich aus folgenden Umständen: 1. Öffentliches Interesse Das öffentliche Interesse und die Kritik an der Begabtenförderung im Allgemeinen und der Auswahl der Stipendiat:innen im Besonderen ist seit Jahren ungebrochen und durch diverse Medienberichte eindrucksvoll dokumentiert. Statt vieler siehe nur https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/hoersaal/begabtenfoerderung-wie-gerecht-sind-stipendien-19337664.html; https://www.sueddeutsche.de/bildung/stipendien-begabtenfoerderung-kritik-1.4518691; https://taz.de/Begabtenfoerderung-in-der-Kritik/!5060373/; https://www.tagesspiegel.de/wissen/die-begabtenforderung-ist-besser-als-ihr-ruf-4098262.html Gegenstand der Kritik ist dabei regelmäßig, die Begabtenförderwerke würden „Elitenförderung“ betreiben und im Wesentlichen denjenigen, die es am wenigsten nötig hätten, Steuergelder zugänglich machen. Faktoren wie Migrationshintergrund, akademischer Hintergrund der Eltern, etc. stünden dabei hintenan. Die Zahlen zum BAföG-Anteil der Stipendiat:innen, die Sie mir bereits zugänglich gemacht haben, stützen diesen Eindruck zumindest in Teilen und offenbaren zugleich erhebliche Unterschiede zwischen den Werken. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, auch die in diesem Antrag begehrten Daten öffentlich zu machen, um (1) das Bild zu vervollständigen und (2) die Debatte zu versachlichen. Die Entscheidung des BVerfG (2 BvE 3/19) hat die Debatte um die Stiftungsfinanzierung erneut angefacht und bekräftigt, dass eine gesetzliche Grundlage für selbige geschaffen werden muss. Dass das BVerfG ein derart umfassendes Urteil gefällt hat bekräftigt die Bedeutung der politisches Stiftungen und das öffentliche Interesse an der Vergabe der Stipendien. Auch das BVerwG hat bereits festgestellt, dass ein besonderes öffentliches Interesse anzunehmen ist, wenn Steuergelder in nicht unerheblichem Umfang in Rede stehen (Beschluss vom 8. Februar 2011 – 20 F 13/10 –, juris, Rn. 22). Auf Ihrer eigenen Website (https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/die-begabtenfoerderungswerke/die-begabtenfoerderungswerke_node.html) geben Sie an, die jährlichen Ausgaben für die Begabtenförderung hätten zuletzt jährlich 312 Mio. Euro betragen, insofern ist von einem ganz erheblichen öffentlichen Interesse an den von mir begehrten Informationen auszugehen. 2. Billigkeit: Außergewöhnlicher sozialer Härtefall Ferner handelt es sich in der vorliegenden Situation um einen sozialen Härtefall als Subkategorie der Billigkeit: Ich bin Student und muss neben dem Studium in einem Minijob Geld hinzuverdienen, um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Derzeit absolviere ich in den Semesterferien ein sechswöchiges universitäres Vollzeit-Pflichtpraktikum, das unvergütet ist. Mir stehen damit diesen Monat [geschwärzt] Euro zur Verfügung, hiervon zahle ich [geschwärzt] Euro Miete für ein WG-Zimmer. Real bleiben mir damit [geschwärzt] Euro im Monat. Im Vergleich hierzu würde der Bürgergeld-Satz immerhin 563 Euro ohne Mietkosten betragen; mein mir diesen Monat zur Verfügung stehendes Geld beträgt mithin lediglich [geschwärzt],[geschwärzt] % des Regelbedarfs an Bürgergeld. Damit dürfte ich mich wohl unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums befinden (siehe BVerfG 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11). An diesem Umstand wird sich innerhalb der nächsten vier Wochen auch absehbar nichts ändern, gleichzeitig ist ein etwaiger Anspruch auf Bürgergeld dadurch gesperrt, dass ich studiere. Das Praktikum ist verpflichtender Teil meiner Ausbildung. Ohne jeden Zweifel liegt hier somit ein sozialer Härtefall ganz außergewöhnlichen Ausmaßes vor, der Ihr von § 2 IFGGebV eingeräumtes Ermessen dahingehend auf Null reduziert, dass in dieser in jeder Hinsicht besonderen Situation nur ein Gebührenerlass in Betracht kommt. Nachweise über die hier dargelegten Umstände erbringe ich bei Bedarf gerne. 3. Ergebnis Allein das dargelegte öffentliche Interesse würde bereits eine deutliche Gebührenermäßigung bewirken, der außergewöhnliche soziale Härtefall in meiner aktuellen Situation lässt jedoch nur einen Gebührenerlass billig erscheinen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 296870 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am [geschwärzt] wieder erreichbar. Emails werden nicht gelesen oder weite…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Automatische Antwort: Daten über Stipendiat:innen der Begabtenförderwerke [#296870] - Zwischennachricht [#296870]
Datum
13. Februar 2024 00:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am [geschwärzt] wieder erreichbar. Emails werden nicht gelesen oder weitergeleitet. Bei dringenden Anliegen wenden Sie sich bitte an das Referatspostfach ([geschwärzt]). Vielen Dank! Mit besten Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 433-18501/6(2024) Sehr << Anrede >> ich erinnere höflich an die Beantwortung meines IFG-An…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten über Stipendiat:innen der Begabtenförderwerke [#296870] - Zwischennachricht [#296870]
Datum
1. April 2024 23:20
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 433-18501/6(2024) Sehr << Anrede >> ich erinnere höflich an die Beantwortung meines IFG-Antrags vom 11.01.2024 betreffend verschiedene Daten über die Stipendiat:innen der Begabtenförderungswerke. Mit Nachricht vom 05.02.2024 teilten Sie mit, dass hierfür Gebühren iHv geschätzt 140 Euro anfallen würden. Dem stimmte ich mit Nachricht vom 13.02.2024 grundsätzlich zu und beantragte zugleich einen Gebührenerlass, hilfsweise eine Gebührenermäßigung, aus Gründen eines außergewöhnlichen öffentlichen Interesse sowie zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls. Angesichts der schon deutlich überschrittenen gesetzlichen Antwortfrist bitte ich unter Verweis auf § 1 Abs. 2 S. 2 IFG darum, mir die begehrten Dokumente bis zum 05.04.2024 elektronisch per E-Mail zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 433-18501/6(2024) Sehr << Anrede >> ich hatte in unserem Telefonat am Montag vergessen zu …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten über Stipendiat:innen der Begabtenförderwerke [#296870] - Zwischennachricht [#296870]
Datum
10. April 2024 09:38
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 433-18501/6(2024) Sehr << Anrede >> ich hatte in unserem Telefonat am Montag vergessen zu erwähnen, dass Sie mir die Daten gern als Excel zukommen lassen können (am 11.12.2023 hatten Sie mir ein PDF geschickt), dann muss ich die Daten nicht hinauskopieren/schreiben. Ich freu mich, heute noch von Ihnen dazu zu hören! Ganz herzlichen Dank und freundliche Grüße, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr << Antragsteller:in >> die beigefügten Dokumente sende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung. Mi…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Daten über Stipendiat:innen der Begabtenförderwerke [#296870] - Zwischennachricht [#296870]
Datum
10. April 2024 16:46
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
240410bersicht-promotionsfrderung_konvertiert.pdf
203,9 KB
240410bersicht-studienfrderung_konvertiert.pdf
403,2 KB
240410ifgbescheid.pdf
168,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> die beigefügten Dokumente sende ich Ihnen mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: 433-18501/6(2024) Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank für die rasche Übersendung der In…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten über Stipendiat:innen der Begabtenförderwerke [#296870] - Zwischennachricht [#296870]
Datum
18. April 2024 23:38
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 433-18501/6(2024) Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank für die rasche Übersendung der Informationen letzte Woche noch! Ihre Antwort auf meine Frage zu Ziffer 4 nach der Formel für die Höhe der Zuwendungen der Begabtenförderwerke, die nicht einer politischen Stiftung nahestehen, verstehe ich noch nicht vollständig: Ich gehe davon aus, dass es eine Formel oder Ähnliches geben muss, nach der sich die Zuwendungshöhe berechnet? Darin müssten doch die verschiedenen von Ihnen genannten Faktoren zueinander gewichtet werden (Anträge, verfügbare Mittel, übergreifende Ziele)? Und darf ich mir das so vorstellen, dass im Zweifel dann einfach Mittel gewissermaßen aufgefüllt werden, bis (wieder) 1% der Studierenden gefördert werden? Wenn es dazu keine klare Formel gibt dann bitte ich Sie, mir die Berechnungsunterlagen (Anträge der Werke, verfügbare Mittel, übergreifende Ziele und ggf. weitere berücksichtigte Maßnahmen) und die Ergebnisse für das aktuellste Jahr, für das diese Berechnung vorliegt, zu übersenden. Einer Schwärzung personenbezogener Daten (nicht Amtsträger:innen gem. § 5 Abs. 2 IFG) stimme ich hierfür gerne zu. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>