Daten ZLB bzgl. 26. Corona-Bekämpfungsverordnung

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach §20 (1) 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist festgelegt:
„(1) Zur zentralen landesweiten Information der Landesregierung und zur Koordination der Behandlungskapazitäten erfassen alle in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung tätigen stationären Einrichtungen fortlaufend, mindestens einmal täglich, die COVID-19-Fallzahlen, die belegten und verfügbaren Intensivbetten sowie die belegten und verfügbaren Beatmungsplätze sowie die Anzahl der mit Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung belegten Intensivbetten und Beatmungsplätze und melden diese Daten täglich elektronisch an das Informationssystem „Zentrale Landesweite Behandlungskapazitäten (ZLB)“ der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland und an das COVID-19-Register Rheinland-Pfalz.“

Ich bitte darum die nach obiger Vorschrift, seit Inkrafttreten obiger Verordnung (und incl. dem Vorlauf von 5
Werktagen) mir elektronisch auswertbar (z.B. CSV-Datei) zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte darum das die Daten, analog dem DIVI-Intensivregister, auf Kreisebene aggregiert sind.

Da es hier im Daten für die Berechnung von rechtsverbindlichen Kennzahlen im Sinne obiger Verordnung handelt, würde ich
eine tagesaktuelle Bereitstellung oben angeforderter Daten grundsätzlich begrüßen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
  • 0 Follower:innen
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach §20 (1) 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rhei…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
Daten ZLB bzgl. 26. Corona-Bekämpfungsverordnung [#231720]
Datum
25. Oktober 2021 18:23
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, nach §20 (1) 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist festgelegt: „(1) Zur zentralen landesweiten Information der Landesregierung und zur Koordination der Behandlungskapazitäten erfassen alle in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung tätigen stationären Einrichtungen fortlaufend, mindestens einmal täglich, die COVID-19-Fallzahlen, die belegten und verfügbaren Intensivbetten sowie die belegten und verfügbaren Beatmungsplätze sowie die Anzahl der mit Patientinnen und Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung belegten Intensivbetten und Beatmungsplätze und melden diese Daten täglich elektronisch an das Informationssystem „Zentrale Landesweite Behandlungskapazitäten (ZLB)“ der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland und an das COVID-19-Register Rheinland-Pfalz.“ Ich bitte darum die nach obiger Vorschrift, seit Inkrafttreten obiger Verordnung (und incl. dem Vorlauf von 5 Werktagen) mir elektronisch auswertbar (z.B. CSV-Datei) zur Verfügung zu stellen. Ich bitte darum das die Daten, analog dem DIVI-Intensivregister, auf Kreisebene aggregiert sind. Da es hier im Daten für die Berechnung von rechtsverbindlichen Kennzahlen im Sinne obiger Verordnung handelt, würde ich eine tagesaktuelle Bereitstellung oben angeforderter Daten grundsätzlich begrüßen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
H.-Dirk Schmitt Anfragenr: 231720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231720/ Postanschrift H.-Dirk Schmitt << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
AW: LandestransparenzG #231720 und #231715 Sehr geehrter Herr Schmitt, vielen Dank für Ihre Eingaben #231720 und…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: LandestransparenzG #231720 und #231715
Datum
8. November 2021 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmitt, vielen Dank für Ihre Eingaben #231720 und #231715. Darüber hinaus tragen Sie vor, am 22.09.2021 eine weitere Eingabe getätigt zu haben. Eine solche liegt hier nicht vor. Sollte diese nach der Beantwortung der oben genannten Eingaben noch von Relevanz sein, bitten wir um entsprechende Übersendung der Eingabe. Bezüglich der Eingabe #231720 liegt die Zuständigkeit beim Ministerium des Innern und für Sport. Wenden Sie sich bitte dorthin. Bezüglich der Eingabe #231715 beziehen wir wie folgt Stellung: Sie erkundigen sich nach der Berechnungsmethode für den Belastungswert und der entsprechenden Begründung. Der Belastungswert berechnet sich als Bruch aus der taggenauen Anzahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten (Zähler) und den verfügbaren Intensivbetten laut Versorgungsauftrag (Nenner). § 20 Abs. 1 der CoBeLVO regelt insofern auch die Meldung der für den Zähler relevanten Daten an das Covid-19 Register RLP, aus dem diese sodann zur Berechnung des Belastungswertes ausgelesen werden. Insofern wird nicht von § 20 CoBeLVO abgewichen, sondern dieser wird - wie seinem Titel schon zu entnehmen - zur Berechnung der Behandlungskapazitäten herangezogen. Eine Abweichung von § 20 CoBeVO besteht nicht, insofern existieren keine diesbezüglichen Beschlüsse oder Aktennotizen. Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
AW: LandestransparenzG #231720 und #231715 [#231720] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Bean…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
AW: LandestransparenzG #231720 und #231715 [#231720]
Datum
9. November 2021 22:31
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Beantwortung dieser Anfrage. Ihre Ausführung zu der anderen Anfrage kann ich bei mir keiner Anfrage zuordnen. Beantworten sie diese bitte jene Anfrage an die für diese Anfrage angegebene Email-Adresse. Bitte bedenken Sie das Ihre Antworten auf fragdenstaat.de veröffentlicht werden. Hierbei sollte die ganze Korrespondenz transparent der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen H.-Dirk Schmitt Anfragenr: 231720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231720/
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Schmitt, vielen Dank für Ihre Eingabe. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Ministerium des In…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Daten ZLB bzgl. 26. Corona-Bekämpfungsverordnung [#231720]
Datum
10. November 2021 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmitt, vielen Dank für Ihre Eingabe. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Ministerium des Innern und für Sport. Wenden Sie sich bitte dorthin. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz vom 22. Nov. 2021 betr. "Notfallkapazitäten Intensivstationen und…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz vom 22. Nov. 2021 betr. "Notfallkapazitäten Intensivstationen und Krankenhäuser"
Datum
14. Dezember 2021 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmitt, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres noch offenen Antrags nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 22.11.2021 zum Thema "Notfallkapazitäten Intensivstationen und Krankenhäuser". Ich muss Ihnen mitteilen, dass eine Antragsbearbeitung wegen Umfang und Komplexität der begehrten Informationen nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags möglich sein wird (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 LTranspG). Zudem macht die aktuelle Arbeitsbelastung in der zuständigen Fachabteilung im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) aufgrund der Corona-Pandemie eine Fristverlängerung erforderlich. Eine Beantwortung Ihres Antrags wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen. Ich weise zugleich darauf hin, dass Ihre Anträge "26. Covid Bekämpfungsverordnung - Belastungswert" und "Intensivbettenkapazität - Grundlage Leitindekator Belastungswert" aus hiesiger Sicht vollständig beantwortet wurden. Ihre hierzu zwischenzeitlich erfolgten Nachfragen betrachte ich als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Dirk Schmitt
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
AW: Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz vom 22. Nov. 2021 betr. "Notfallkapazitäten Intensivstationen…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Heinz-Dirk Schmitt (Private Recherchen)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz vom 22. Nov. 2021 betr. "Notfallkapazitäten Intensivstationen und Krankenhäuser" [#231720]
Datum
14. Dezember 2021 15:17
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort https://fragdenstaat.de/anfrage/daten-zlb-bzgl-26-corona-bekampfungsverordnung/#nachricht-652231 ist nicht zu dieser – schon als „Daten nicht vorhanden“ geschlossenen – Anfrage. Anfragen sind immer auch die in der Anfrage angegebenen technische Email-Adresse zu beantworten. Dies stellt sicher das ihre Antwort auch auf der Plattform https://fragdenstaat.de/ veröffentlicht wird. Damit die Zuordnung – gerade bei mehreren Anfragen – gewährleistet ist, sollten hierbei keine Stellungnahme zu anderen Anfragen enthalten sein. Dies gewährleistet das die gesamte Bearbeitung transparent und nachvollziehbar auch für Dritte ist. Sofern ihre obigen Ausführungen relevant sind, bitte ich sie daher bei den entsprechenden Anfragen (unterschiedliche Email-Adressen!) vorzutragen. Anderes Verhalten ihrerseits lässt sonst den Verdacht aufkommen das sie eine gerichtliche Überprüfung ihres Handelns erschweren wollen. Mit freundlichen Grüßen Heinz-Dirk Schmitt Anfragenr: 231720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231720/ Postanschrift Heinz-Dirk Schmitt << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz Sehr geehrter Herr Schmitt, anbei die Auskunft zur Ihrer Eingabe bet…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
23. Dezember 2021 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Schmitt, anbei die Auskunft zur Ihrer Eingabe betr. Aufstellung der Notfallkapazitäten in Bezug auf Covid-19 (oder andere) Epidemien. Mit freundlichen Grüßen