Daten zu Abrechnungsfällen aller ICD-10 nach Kalenderwochen von 2011 bis 2022

Anfrage an: DAK-Gesundheit

bitte lassen Sie mir folgenden Daten in einem digitalen Tabellenformat (z.B. *.csv) zukommen:

Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche der Jahre 2011 bis heute-2022.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte lassen Sie …
An DAK-Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zu Abrechnungsfällen aller ICD-10 nach Kalenderwochen von 2011 bis 2022 [#243244]
Datum
14. März 2022 17:25
An
DAK-Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte lassen Sie mir folgenden Daten in einem digitalen Tabellenformat (z.B. *.csv) zukommen: Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche der Jahre 2011 bis heute-2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243244/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DAK-Gesundheit
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf meld…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
Ihre Nachricht an die DAK Gesundheit
Datum
14. März 2022 17:25
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Bei Bedarf melden wir uns schnellstmöglich zurück. Bei Fragen erreichen Sie unsere Kundenberatung auch telefonisch unter 040 - 325 325 555 oder im Beraterchat<https://www.dak.de/dak/kontakt/chat-2071192.html#/>. Kennen Sie schon die DAK App? Damit können Sie die Online-Filiale "Meine DAK" bequem nutzen. Ihr Zugriff auf Ihre persönlichen Daten ist dabei besonders geschützt. Ob Sie Ihr Bonusprogramm verwalten oder uns Anträge, Rechnungen und Bescheinigungen schicken möchten - mit der DAK App geht all das noch einfacher und schneller, auch dank der integrierten Scan-Funktion. Es gibt die App zum kostenlosen Download für iOS<https://apps.apple.com/de/app/dak-app/id1333473784?l=en> und Android<https://play.google.com/store/apps/details?id=de.dak.dak_app>. Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Bitte antworten Sie nicht darauf. Freundliche Grüße
DAK-Gesundheit
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu oben genanntem Thema. Die Bearbeit…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
AW: Daten zu Abrechnungsfällen aller ICD-10 nach Kalenderwochen von 2011 bis 2022 [#243244]
Datum
17. März 2022 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu oben genanntem Thema. Die Bearbeitung und Prüfung Ihrer Anfrage wird noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Danke! Beste Grüße

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DAK-Gesundheit
Sehr Antragsteller/in über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> haben Sie …
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
AW: Daten zu Abrechnungsfällen aller ICD-10 nach Kalenderwochen von 2011 bis 2022 [#243244]
Datum
23. März 2022 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> haben Sie uns gebeten, Ihnen nach IFG/UIG/VIG Auskunft über die Anzahl der Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche ab dem Jahr 2011 bis heute zu geben. Bei Ihrem Antrag handelt es sich nicht um einen geeigneten IFG/UIG/VIG-Antrag. Zum einen handelt es sich bei der von Ihnen gewünschten Auskunft nicht um Daten, welche die Krankenkassen im Zusammenhang mit der Abgabe für amtliche Statistiken oder aus anderen Rechtsgründen zu erheben haben. Die Information über die Anzahl von Behandlungen zu Erkrankungen nach bestimmten ICD-Codes liegt der DAK-Gesundheit daher nicht vor; sie müsste durch explizite Datenabfragen aus dem System ermittelt und zusammengestellt werden. Krankenkassen dürfen allerdings nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen. Datenerhebungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - SGB X zulässig. Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung und Zusammenstellung der von Ihnen erbetenen Daten zur Auskunft ist nicht ersichtlich. Ihren Antrag müssen wir aus diesem Grund ablehnen. Freundliche Grüße