Daten zu Abrechnungsfällen aller ICD-10 nach Kalenderwochen von 2011 bis 2022

Anfrage an: BARMER GEK

bitte lassen Sie mir folgenden Daten in einem digitalen Tabellenformat (z.B. *.csv) zukommen:

Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche der Jahre 2011 bis heute-2022.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte lassen Sie …
An BARMER GEK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zu Abrechnungsfällen aller ICD-10 nach Kalenderwochen von 2011 bis 2022 [#242797]
Datum
9. März 2022 12:19
An
BARMER GEK
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte lassen Sie mir folgenden Daten in einem digitalen Tabellenformat (z.B. *.csv) zukommen: Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche der Jahre 2011 bis heute-2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242797/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
BARMER GEK
Eingangsbestätigung Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gera…
Von
BARMER GEK
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. März 2022 12:27
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gerade eine automatisch verschickte E-Mail. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund gesetzlicher Datenschutzvorgaben Ihre Anfrage leider häufig nicht per E-Mail beantworten, sondern uns telefonisch, postalisch oder über das „Meine BARMER“ Postfach bei Ihnen melden. Unser Tipp: Viele Anliegen können Sie über unsere BARMER App oder unter www.barmer.de/meine-barmer direkt online erledigen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung [#242797] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zu Abr…
An BARMER GEK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#242797]
Datum
12. April 2022 07:11
An
BARMER GEK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zu Abrechnungsfällen aller ICD-10 nach Kalenderwochen von 2011 bis 2022“ vom 09.03.2022 (#242797) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
BARMER GEK
Eingangsbestätigung Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gera…
Von
BARMER GEK
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
12. April 2022 10:10
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gerade eine automatisch verschickte E-Mail. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund gesetzlicher Datenschutzvorgaben Ihre Anfrage leider häufig nicht per E-Mail beantworten, sondern uns telefonisch, postalisch oder über das „Meine BARMER“ Postfach bei Ihnen melden. Unser Tipp: Viele Anliegen können Sie über unsere BARMER App oder unter www.barmer.de/meine-barmer direkt online erledigen. Mit freundlichen Grüßen
BARMER GEK
Ihre Nachricht an die BARMER vom 12.04.2022 Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht haben wir erhalten. Leider könn…
Von
BARMER GEK
Betreff
Ihre Nachricht an die BARMER vom 12.04.2022
Datum
12. April 2022 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht haben wir erhalten. Leider können wir Ihre E-Mail nicht zuordnen. Bitte senden Sie uns die Unterlagen noch einmal zu und geben Sie dabei Ihre Versichertennummer an. Senden Sie uns Ihr Anliegen per Post an unsere zentrale Anschrift oder nutzen Sie für die Übermittlung sensibler Inhalte Ihr Postfach im geschützten Bereich von „Meine BARMER“. Hier können Ihre Unterlagen sicher und bequem an die BARMER übermittelt werden, ohne dass persönliche Daten von Dritten gelesen oder Ihre Daten missbraucht werden. Unser Tipp: Viele Anliegen können Sie unter www.barmer.de/meine-barmer direkt online einreichen. Die eingegangene E-Mail sowie beigefügte Dokumente werden von uns gelöscht und nicht archiviert. Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gern. Wir wünschen Ihnen alles Gute.   Ich freue mich, wenn Sie mir ein Feedback geben. Mir ist wichtig, dass Sie mit meiner Antwort zufrieden sind. Hier können Sie meinen E-Mail-Service bewerten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht an die BARMER vom 12.04.2022 [#242797] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihe…
An BARMER GEK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht an die BARMER vom 12.04.2022 [#242797]
Datum
23. April 2022 09:01
An
BARMER GEK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zu Abrechnungsfällen aller ICD-10 nach Kalenderwochen von 2011 bis 2022“ vom 09.03.2022 (#242797) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Ausrede, dass Sie die Anfrage nicht zuordnen können ist unerheblich. Dann leiten Sie die Anfrage an jemanden weiter, der diese zuordnen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
BARMER GEK
Eingangsbestätigung Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gera…
Von
BARMER GEK
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. April 2022 09:02
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gerade eine automatisch verschickte E-Mail. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund gesetzlicher Datenschutzvorgaben Ihre Anfrage leider häufig nicht per E-Mail beantworten, sondern uns telefonisch, postalisch oder über das „Meine BARMER“ Postfach bei Ihnen melden. Unser Tipp: Viele Anliegen können Sie über unsere BARMER App oder unter www.barmer.de/meine-barmer direkt online erledigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#242797] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zu Abr…
An BARMER GEK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#242797]
Datum
4. Mai 2022 12:15
An
BARMER GEK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zu Abrechnungsfällen aller ICD-10 nach Kalenderwochen von 2011 bis 2022“ vom 09.03.2022 (#242797) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
BARMER GEK
Eingangsbestätigung Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gera…
Von
BARMER GEK
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
4. Mai 2022 17:07
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gerade eine automatisch verschickte E-Mail. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund gesetzlicher Datenschutzvorgaben Ihre Anfrage leider häufig nicht per E-Mail beantworten, sondern uns telefonisch, postalisch oder über das „Meine BARMER“ Postfach bei Ihnen melden. Unser Tipp: Viele Anliegen können Sie über unsere BARMER App oder unter www.barmer.de/meine-barmer direkt online erledigen. Mit freundlichen Grüßen

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BARMER GEK
Anfrage IFG Sie stellen folgenden Antrag nach dem IFG: "bitte lassen Sie mir folgenden Daten in einem digita…
Von
BARMER GEK
Betreff
Anfrage IFG
Datum
6. Mai 2022 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sie stellen folgenden Antrag nach dem IFG: "bitte lassen Sie mir folgenden Daten in einem digitalen Tabellenformat (z.B. *.csv) zukommen: Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche der Jahre 2011 bis heute-2022." Nach § 1 Abs. 1 S.1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nr.1 IFG ist eine amtliche Information im Sinne dieses Gesetzes jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Eine Aufzeichnung der Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche der Jahre 2011 bis heute-2022 liegt der BARMER nicht vor. Der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Information ist daher nicht begründet. Da der Aufwand für die Feststellung der obigen Informationen als gering anzusehen war, ergeht diese Auskunft kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen