Daten zu Anzahl der genehmigten Schulbegleiter

Alle Anfragen beziehen sich auf das aktuelle Schuljahr 2018/2019 und für die letzten fünf Jahre ( ab 2014):

1. Anzahl der Schulbegleiter, die vom Amt für Jugend und Familie in Bielefeld genehmigt wurden.
2. Die Anzahl der Schulbegleiter nach Förderschwerpunkten
3. Wie viele Schulbegleiter werden als "Einzelfallhilfe" eingesetzt
4. Wie viele Schulbegleiter werden in einer "Pool" Lösung eingesetzt, hier auch für wie viele Kinder
5. Anzahl Schulbegleiter je Träger
6. Anzahl Schulbegleiter über das "Persönliches Budget"
7. Anzahl Schulbegleiter in Förderschulen
8. Anzahl Schulbegleiter in der OGS

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
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Frank Rakow
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bielefeld - Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- Details
Von
Frank Rakow
Betreff
Daten zu Anzahl der genehmigten Schulbegleiter [#63330]
Datum
1. April 2019 22:07
An
Stadt Bielefeld - Amt für Jugend und Familie -Jugendamt-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Anfragen beziehen sich auf das aktuelle Schuljahr 2018/2019 und für die letzten fünf Jahre ( ab 2014): 1. Anzahl der Schulbegleiter, die vom Amt für Jugend und Familie in Bielefeld genehmigt wurden. 2. Die Anzahl der Schulbegleiter nach Förderschwerpunkten 3. Wie viele Schulbegleiter werden als "Einzelfallhilfe" eingesetzt 4. Wie viele Schulbegleiter werden in einer "Pool" Lösung eingesetzt, hier auch für wie viele Kinder 5. Anzahl Schulbegleiter je Träger 6. Anzahl Schulbegleiter über das "Persönliches Budget" 7. Anzahl Schulbegleiter in Förderschulen 8. Anzahl Schulbegleiter in der OGS
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Rakow <<E-Mail-Adresse>>
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Stadt Bielefeld - Amt für Jugend und Familie -Jugendamt-
Sehr geehrter Herr Rakow, Ihre e-mail-Anfrage vom 01.04.2019 möchte ich hiermit wie folgt beantworten: Zu 1:…
Von
Stadt Bielefeld - Amt für Jugend und Familie -Jugendamt-
Betreff
Daten zu Anzahl der genehmigten Schulbegleiter [#63330]
Datum
29. April 2019 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rakow, Ihre e-mail-Anfrage vom 01.04.2019 möchte ich hiermit wie folgt beantworten: Zu 1: Anzahl der Schulbegleiter, die vom Amt für Jugend und Familie in Bielefeld genehmigt wurden. Ich verweise auf die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung, die für den Beirat für Behindertenfragen im Dez. 2017 gefertigt wurde. Ferner verweise ich auf die beigefügte Informationsvorlage der Verwaltung für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.09.2018, aus der sich die Fallzahlen in den einzelnen Jahren ableiten lassen. Zu 2: Die Anzahl der Schulbegleiter nach Förderschwerpunkten Eine Darstellung dieser Information ist nicht vorhanden. Zu 3: Wie viele Schulbegleiter werden als "Einzelfallhilfe" eingesetzt Die Schulbegleiter werden in der Regel als "Einzelfälle" bewilligt. Zu 4: Wie viele Schulbegleiter werden in einer "Pool" Lösung eingesetzt In wenigen Einzelfällen werden Schulbegleiter im Rahmen einer Poollösung in verschiedenen Schulen eingesetzt. Eine anonymisierte Darstellung dieser Fälle ist nicht vorhanden. Zu 5: Anzahl Schulbegleiter je Träger Eine aktuelle Darstellung dieser Informationen ist nicht vorhanden. Die Weitergabe wäre im Übrigen aus Datenschutzgründen nicht möglich. Zu 6: Anzahl Schulbegleiter über das "Persönliches Budget" In sehr wenigen Einzelfällen wurde eine Schulbegleitung im Rahmen des persönlichen Budgets bewilligt. Eine anonymisierte Darstellung dieser Fälle ist nicht vorhanden. Zu 7: Anzahl Schulbegleiter in Förderschulen Vgl. hierzu die beigefügte Stellungnahme für den Beirat für Behindertenfragen. Zu 8: Anzahl Schulbegleiter in der OGS Die Bewilligung einer Schulbegleitung in der OGS erfolgte in sehr wenigen Ausnahmefällen. Eine anonymisierte Darstellung dieser Fälle ist nicht vorhanden. Diese Auskunft ergeht gemäß Ziff. 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen