Daten zu Anzahl der genehmigten Schulbegleiter

Alle Anfragen beziehen sich auf das aktuelle Schuljahr 2018/2019 und für die letzten fünf Jahre ( ab 2014):

1. Anzahl der Schulbegleiter, die vom Amt für soziale Leistungen in Bielefeld genehmigt wurden.
2. Die Anzahl der Schulbegleiter nach Förderschwerpunkten
3. Wie viele Schulbegleiter werden als "Einzelfallhilfe" eingesetzt
4. Wie viele Schulbegleiter werden in einer "Pool" Lösung eingesetzt, hier auch für wie viele Kinder
5. Anzahl Schulbegleiter je Träger
6. Anzahl Schulbegleiter über das "Persönliches Budget"
7. Anzahl Schulbegleiter in Förderschulen
8. Anzahl Schulbegleiter in der OGS

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. April 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
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Frank Rakow
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bielefeld - Amt für soziale Leistungen Details
Von
Frank Rakow
Betreff
Daten zu Anzahl der genehmigten Schulbegleiter [#63329]
Datum
1. April 2019 22:06
An
Stadt Bielefeld - Amt für soziale Leistungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Anfragen beziehen sich auf das aktuelle Schuljahr 2018/2019 und für die letzten fünf Jahre ( ab 2014): 1. Anzahl der Schulbegleiter, die vom Amt für soziale Leistungen in Bielefeld genehmigt wurden. 2. Die Anzahl der Schulbegleiter nach Förderschwerpunkten 3. Wie viele Schulbegleiter werden als "Einzelfallhilfe" eingesetzt 4. Wie viele Schulbegleiter werden in einer "Pool" Lösung eingesetzt, hier auch für wie viele Kinder 5. Anzahl Schulbegleiter je Träger 6. Anzahl Schulbegleiter über das "Persönliches Budget" 7. Anzahl Schulbegleiter in Förderschulen 8. Anzahl Schulbegleiter in der OGS
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Rakow <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frank Rakow

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Stadt Bielefeld - Amt für soziale Leistungen
Sehr geehrter Herr Rakow, Ihre Anfrage vom 01.04.2019 beantworte ich wie folgt: Zu 1: Anzahl der Schulbeglei…
Von
Stadt Bielefeld - Amt für soziale Leistungen
Betreff
Daten zu Anzahl der genehmigten Schulbegleiter [#63329] - Antrag nach IFG
Datum
30. April 2019 15:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rakow, Ihre Anfrage vom 01.04.2019 beantworte ich wie folgt: Zu 1: Anzahl der Schulbegleiter, die vom Amt soziale Leistungen in Bielefeld genehmigt wurden. Ich verweise auf die anliegenden Tabellen als Anlage zur Stellungnahme der Verwaltung, die für den Beirat für Behindertenfragen am 20.12.17 abgegeben wurde. Neuere Erhebungen liegen hier nicht vor. Zu 2: Die Anzahl der Schulbegleiter nach Förderschwerpunkten Daten hierzu sind nicht vorhanden. Zu 3: Wie viele Schulbegleiter werden als "Einzelfallhilfe" eingesetzt Schulbegleiter werden als Einzelfallhilfe bewilligt. Wenn es möglich ist, teilen sich Schüler einen Schulbegleiter. Dazu liegen keine Erhebungen vor. Zu 4: Wie viele Schulbegleiter werden in einer "Pool" Lösung eingesetzt, hier auch für wie viele Kinder An vier Förderschulen und einer Regelschule werden Schulbegleiter im Rahmen eines Pools zur Verfügung gestellt. Es liegen keine Daten darüber vor, wie viele Schulbegleiter davon betroffen sind. Zu 5: Anzahl Schulbegleiter je Träger Daten hierzu sind nicht vorhanden; eine Weitergabe entsprechender Daten wäre im Übrigen aus Datenschutzgründen auch nicht möglich. Zu 6: Anzahl Schulbegleiter über das "Persönliches Budget" Derzeit wird in 4 Einzelfällen eine Schulbegleitung im Rahmen eines persönlichen Budgets bewilligt. Zu 7: Anzahl Schulbegleiter in Förderschulen Vgl. hierzu die anliegenden Tabellen als Anlage zur Stellungnahme für den Beirat für Behindertenfragen (s. o.). Zu 8: Anzahl Schulbegleiter in der OGS Die Bewilligung einer Schulbegleitung in der OGS erfolgte in einigen Fällen. Auswertungen zur Anzahl liegen nicht vor. Diese Auskunft ergeht gemäß Ziff. 1.1 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen