Daten zu Anzeigen wegen Verletzung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands zu Fahrradfahrern

1. Wie viele Anzeigen wegen Verletzung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands zu Fahrradfahrern wurden im Zeitraum 2019 - 2023 bearbeitet? (bitte pro Kalenderjahr, falls möglich monatsweise aufschlüsseln)
2. Wie viele dieser Anzeigen resultierten in einer Strafe für die Autofahrer?
3. Wie viele Verstöße gegen den Mindestabstand wurden von der Polizei selbst (z.B. bei Streifenfahrten) festgestellt?
4. Wie ist die Verteilung dieser Anzeigen auf Straßen und Stadtteile innerhalb und außerhalb des Ortes?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Anzeigen wegen Verlet…
An Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zu Anzeigen wegen Verletzung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands zu Fahrradfahrern [#270101]
Datum
12. Februar 2023 18:46
An
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Anzeigen wegen Verletzung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands zu Fahrradfahrern wurden im Zeitraum 2019 - 2023 bearbeitet? (bitte pro Kalenderjahr, falls möglich monatsweise aufschlüsseln) 2. Wie viele dieser Anzeigen resultierten in einer Strafe für die Autofahrer? 3. Wie viele Verstöße gegen den Mindestabstand wurden von der Polizei selbst (z.B. bei Streifenfahrten) festgestellt? 4. Wie ist die Verteilung dieser Anzeigen auf Straßen und Stadtteile innerhalb und außerhalb des Ortes?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 270101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270101/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Sehr << Antragsteller:in >> das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ist keine Ahndungs -oder Vollstrec…
Von
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Betreff
WG: Daten zu Anzeigen wegen Verletzung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands zu Fahrradfahrern [#270101]
Datum
14. Februar 2023 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ist keine Ahndungs -oder Vollstreckungsbehörde für die von Ihnen genannten Verstöße. Ihr Ersuchen können wir deshalb nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen