Daten zu beschlagnahmten Datenträgern

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Auflistung der in den letzten 5 Jahren sichergestellten Datenträgern mit folgenden Angaben: Datum der Sicherstellung, Datum der Rückgabe (falls zurückgegeben), konnte auf die Daten zugegriffen werden (oder waren diese z.B. beschädigt, verschlüsselt, ...)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der in den letzten 5 Jahre…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zu beschlagnahmten Datenträgern [#299582]
Datum
8. Februar 2024 13:04
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der in den letzten 5 Jahren sichergestellten Datenträgern mit folgenden Angaben: Datum der Sicherstellung, Datum der Rückgabe (falls zurückgegeben), konnte auf die Daten zugegriffen werden (oder waren diese z.B. beschädigt, verschlüsselt, ...)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299582/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskriminalamt
Sehr << Antragsteller:in >> Leider liegt dem BKA bisher keine zustellfähige Adresse vor; eine solche …
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
Ihr IFG-Antrag zu Daten zu beschlagnahmten Datenträgern [#299582] V 2024-0003901800
Datum
8. Februar 2024 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.sig
835 Bytes
Sehr << Antragsteller:in >> Leider liegt dem BKA bisher keine zustellfähige Adresse vor; eine solche wird jedoch für die weitere Sachbearbeitung Ihres Antrags benötigt. Ich bitte Sie daher, mir diese unter Angabe des obigen Aktenzeichens mitzuteilen und – sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen – mir darüber hinaus euch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. Ich bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort zurückgestellt werden muss. Mit freundlichen Grüßen