Daten zu Impfdurchbrüchen

Seit Ende Dezember 2020 wurden in Deutschland viele Millionen Menschen gegen Covid-19 geimpft. Dabei kam und kommt es zu Impfdurchbrüchen, d.h. Menschen erkranken und versterben trotz Impfung an Covid-19. Hierüber werden Daten gesammelt und vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewertet.

Es wird gefordert, diese Daten (Spezifizierung im Anschluß) umgehend und vollständig zu veröffentlichen.

Begründung:

In zwei Lageberichen des RKI vom 23.06. und 07.07.2021 sind hierüber kurze Auswertungen veröffentlicht worden.
Während im ersten Bericht eine Impfeffektivität von 98,6 und 98,7% (je nach Altersgruppe) genannt wurde, sank die Quote im zweiten Bericht auf 91 bzw. 92%. Grund dafür war ein gravierender fachlicher Fehler im ersten Bericht, in dem die Daten nicht dynamisch ausgewertet wurden. Dies bedeutet, daß der sich ständig ändernde Anteil von Geimpften und Ungeimpften zu berücksichtigen ist. Der Fehler wurde vom RKI mit den Worten kleingeredet: "Durch diese neue Vorgehensweise wird der dynamischen Entwicklung der Impfquote besser Rechnung getragen." Das Vertrauen auf ein wissenschaftlich korrektes Vorgehen durch das RKI ist dadurch im Moment zumindest getrübt.
Doch auch unabhängig davon: eine wissenschaftliche Untersuchung ist generell nur dann zweifelsfrei glaubhaft, wenn sie nachprüfbar ist, d.h. daß die zugrunde liegenden Daten zugänglich sind. Insofern sollte eine Veröffentlichung dieser Daten eigentlich selbstverständlich sein.

Des weiteren wird in den beiden RKI-Berichten nicht nach klinischer Symptomatik und Todesfällen differenziert. An Covid-19 verstorbene Geimpfte werden nicht thematisiert und somit wird auch deren Anzahl nicht angegeben. Bereits Mitte Mai hat das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage eines Journalisten jedoch 2707 Verstorbene genannt, davon 662 zweimal geimpfte. Zwar sind diese Zahlen nicht direkt vergleichbar - da damals nicht ausreichend bekannt war, ob jeweils zwei Wochen Zeit nach der zweiten Impfung vergangen waren, denn dies wird vom RKI als Voraussetzung für einen Impfdurchbruch angegeben. Dennoch ist davon auszugehen, daß eine nicht unerhebliche Zahl von Geimpften, die die genannten Kriterien erfüllen, an Covid-19 verstorben sind.

Es wird daher gefordert, alle im genannten Zusammenhang beim RKI und anderen staatlichen Stellen vorliegenden Daten über Geimpfte mit Covid-19-Auftreten umgehend und vollständig zu veröffentlichen, geordnet nach:

- Fällen
- Hospitalisierungen
- Verstorbenen,

weiterhin geordnet nach
- Impfstatus,
- Altersgruppen
und wochenweise mit Angabe des Stands der sich dynamisch ändernden Impfquote.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
  • 13 Follower:innen
Hartmut Warm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Ende Dezemb…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
Daten zu Impfdurchbrüchen [#224950]
Datum
14. Juli 2021 20:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Ende Dezember 2020 wurden in Deutschland viele Millionen Menschen gegen Covid-19 geimpft. Dabei kam und kommt es zu Impfdurchbrüchen, d.h. Menschen erkranken und versterben trotz Impfung an Covid-19. Hierüber werden Daten gesammelt und vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewertet. Es wird gefordert, diese Daten (Spezifizierung im Anschluß) umgehend und vollständig zu veröffentlichen. Begründung: In zwei Lageberichen des RKI vom 23.06. und 07.07.2021 sind hierüber kurze Auswertungen veröffentlicht worden. Während im ersten Bericht eine Impfeffektivität von 98,6 und 98,7% (je nach Altersgruppe) genannt wurde, sank die Quote im zweiten Bericht auf 91 bzw. 92%. Grund dafür war ein gravierender fachlicher Fehler im ersten Bericht, in dem die Daten nicht dynamisch ausgewertet wurden. Dies bedeutet, daß der sich ständig ändernde Anteil von Geimpften und Ungeimpften zu berücksichtigen ist. Der Fehler wurde vom RKI mit den Worten kleingeredet: "Durch diese neue Vorgehensweise wird der dynamischen Entwicklung der Impfquote besser Rechnung getragen." Das Vertrauen auf ein wissenschaftlich korrektes Vorgehen durch das RKI ist dadurch im Moment zumindest getrübt. Doch auch unabhängig davon: eine wissenschaftliche Untersuchung ist generell nur dann zweifelsfrei glaubhaft, wenn sie nachprüfbar ist, d.h. daß die zugrunde liegenden Daten zugänglich sind. Insofern sollte eine Veröffentlichung dieser Daten eigentlich selbstverständlich sein. Des weiteren wird in den beiden RKI-Berichten nicht nach klinischer Symptomatik und Todesfällen differenziert. An Covid-19 verstorbene Geimpfte werden nicht thematisiert und somit wird auch deren Anzahl nicht angegeben. Bereits Mitte Mai hat das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage eines Journalisten jedoch 2707 Verstorbene genannt, davon 662 zweimal geimpfte. Zwar sind diese Zahlen nicht direkt vergleichbar - da damals nicht ausreichend bekannt war, ob jeweils zwei Wochen Zeit nach der zweiten Impfung vergangen waren, denn dies wird vom RKI als Voraussetzung für einen Impfdurchbruch angegeben. Dennoch ist davon auszugehen, daß eine nicht unerhebliche Zahl von Geimpften, die die genannten Kriterien erfüllen, an Covid-19 verstorben sind. Es wird daher gefordert, alle im genannten Zusammenhang beim RKI und anderen staatlichen Stellen vorliegenden Daten über Geimpfte mit Covid-19-Auftreten umgehend und vollständig zu veröffentlichen, geordnet nach: - Fällen - Hospitalisierungen - Verstorbenen, weiterhin geordnet nach - Impfstatus, - Altersgruppen und wochenweise mit Angabe des Stands der sich dynamisch ändernden Impfquote.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 224950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224950/ Postanschrift Hartmut Warm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Warm, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Daten zu Impfdurchbrüchen [#224950]
Datum
15. Juli 2021 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Warm, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Warm
Sehr << Anrede >> danke für Ihre schnelle Antwort. Sie haben meine Anfrage allerdings nicht ganz ric…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Abgabenachricht, Daten zu Impfdurchbrüchen [#224950]
Datum
16. Juli 2021 16:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre schnelle Antwort. Sie haben meine Anfrage allerdings nicht ganz richtig verstanden. Sie schreiben: „Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet.“ Ich habe jedoch nicht nach erklärenden Antworten angefragt, sondern nach Herausgabe der Daten zu Impfdurchbrüchen. Ich wiederhole es noch einmal: Es wird daher gefordert, alle im genannten Zusammenhang beim RKI und anderen staatlichen Stellen vorliegenden Daten über Geimpfte mit Covid-19-Auftreten umgehend und vollständig zu veröffentlichen. Mein Antrag richtet sich also nur „auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen“, wie Sie es formuliert haben. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 224950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224950/
Hartmut Warm
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zu Impfdurchbrüchen“ vom 14.07.2021 (#224…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Abgabenachricht, Daten zu Impfdurchbrüchen [#224950]
Datum
17. August 2021 18:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zu Impfdurchbrüchen“ vom 14.07.2021 (#224950) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 224950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224950/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Warm, zu Ihrer Anfrage vom 14. Juli 2021 lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Abgabenachricht, Daten zu Impfdurchbrüchen [#224950]
Datum
23. August 2021 12:44
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Warm, zu Ihrer Anfrage vom 14. Juli 2021 lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: Seit dem 23. Juni 2021 werden mittwochs Daten zu wahrscheinlichen Impfdurchbrüchen im Situationsbericht des RKI veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jun_2021/2021-06-23-de.pdf . Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion mit klinischer Symptomatik, die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (zwei Dosen Moderna-, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine bzw. einer Dosis Janssen-Vakzine) mindestens zwei Wochen vergangen sind. Der bei weitem größte Teil der seit dem 1. Februar 2021 übermittelten COVID-19-Fälle war nicht geimpft. Durch einen Vergleich des Anteils vollständig Geimpfter unter COVID-19-Fällen mit dem Anteil vollständig Geimpfter in der Bevölkerung ist es möglich, die Wirksamkeit der Impfung grob abzuschätzen (sog. Screening-Methode nach Farrington, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/8225751/ ). Die nach dieser Methode geschätzte Impfeffektivität liegt für den Zeitraum 01.02. bis 11.07.2021 für die Altersgruppen 18-59 Jahre bei ca. 89 % bzw. ≥60 Jahre bei ca. 87 %. Im Gegensatz zu früheren Berichten wurde die Impfeffektivität wochenweise berechnet und der Mittelwert aus den wochenweisen Einzelwerten gebildet. Durch diese neue Vorgehensweise wird der dynamischen Entwicklung der Impfquote besser Rechnung getragen. Seit dem 22. Juli 2021 erscheint jeden Donnerstag ein ausführlicher Wochenbericht des Robert Koch-Institutes mit umfangreichen Informationen u.a. zu Daten aus dem digitalen Impfquotenmonitoring und zu Impfdurchbrüchen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html )." Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Warm
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort vom 23.08.21. Sie geht jedoch an meinem Ersuchen auf Veröff…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Ihre Antwort vom 23.08.21, Daten zu Impfdurchbrüchen [#224950]
Datum
26. August 2021 15:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort vom 23.08.21. Sie geht jedoch an meinem Ersuchen auf Veröffentlichung von Daten im Zusammenhang mit Impfdurchbrüchen vorbei. Die von Ihnen gesandten Auszüge aus den RKI-Lageberichten sind mir lange bekannt, ich bezog mich ja in meiner Anfrage auf frühere Berichte vom 23.06. und 07.07.2021. Die Lageberichte basieren zwar auf Auswertungen der geforderten Daten, sind jedoch nicht die Daten selbst. Sofern die in den von Ihnen zitierten RKI-Berichten genannten Wirksamkeiten von 87% bzw 89% richtig wären, sollten ja weder das BMG noch das RKI Gründe haben, die betreffenden, den Auswertungen zugrunde liegenden Daten nicht zu veröffentlichen. Die Daten der an Covid Verstorbenen, Erkrankten und am Virus Infizierten werden ja auch veröffentlicht und stets auf dem neusten Stand gehalten. Warum also die Geheimhaltung bei den Daten der geimpften, an Covid Erkrankten und Verstorbenen? Je länger das BMU und das RKI sich weigern, die geforderten Daten zu Impfdurchbrüchen zu veröffentlichen, desto mehr erhärtet sich der Eindruck, daß es etwas zu verbergen gibt, woraus der Schluß gezogen werden müßte, daß die angegebenen Wirksamkeiten der Impfungen nicht stimmen. Selbst im Lagebericht des RKI vom 19.08. (und auch vorherigen) heißt es ja auf S. 20: "Da die Angaben zu den Impfungen der COVID 19-Fälle teilweise unvollständig sind und somit eine Untererfassung der geimpften COVID-19-Fälle wahrscheinlich ist, wird die Wirksamkeit der Impfstoffe eher überschätzt." Ich fordere das Bundesministerium für Gesundheit daher noch einmal - wie in meiner Anfrage #224950 über FragdenStaat.de vom 14.06.21 - auf, alle im genannten Zusammenhang beim RKI und anderen staatlichen Stellen vorliegenden Daten über Geimpfte mit Covid-19-Auftreten umgehend und vollständig zu veröffentlichen, geordnet nach: - Fällen - Hospitalisierungen - Verstorbenen, weiterhin geordnet nach - Impfstatus, - Altersgruppen und wochenweise mit Angabe des Stands der sich dynamisch ändernden Impfquote. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 224950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224950/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Warm, die von Ihnen begehrten Daten liegen dem Bundesministerium für Gesundheit in dieser Deta…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Antwort vom 23.08.21, Daten zu Impfdurchbrüchen [#224950]
Datum
10. September 2021 06:48
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Warm, die von Ihnen begehrten Daten liegen dem Bundesministerium für Gesundheit in dieser Detailtiefe nicht vor. Nicht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), sondern das Robert Koch-Institut (RKI) erhebt die Daten zu COVID 19. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt nur Zugang zu vorhandenen Informationen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Behörden, neue Informationen erheben, auswerten oder von anderen Stellen anfordern. Ebenso wenig besteht ein Anspruch darauf, dass Daten in einer vom Antragsteller vorgegebenen Form aufbereitet werden. In den Wochenberichten, die öffentlich frei zugänglich sind, werden Daten zu Impfdurchbrüchen sehr detailliert aufbereitet. Seit dem 22. Juli 2021 publiziert das Robert Koch-Institut öffentlich zugänglich Wochenberichte, in denen sich u.a. sehr detaillierte Informationen im Sinne der Fragestellung finden (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). In der Statistik werden sog. Impfdurchbrüche dargestellt, die wie folgt definiert sind: „Ein wahrscheinlicher Impfdurchbruch ist definiert als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Moderna-, BioNTech- oder AstraZeneca-Vakzine bzw. 1 Dosis Janssen-Vakzine) mindestens zwei Wochen vergangen sind.“ Mit Stand 2. September 2021 enthält der aktuelle Wochenbericht folgende Informationen zu verstorbenen COVID-19-Fällen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ): Alter 12-17 Alter 18-59 Alter ≥60 Jahre Kumuliert seit KW 05 KW 31-34 Kumuliert seit KW 05 KW 31-34 Kumuliert seit KW 05 KW 31-34 Verstorbene COVID-19-Fälle gesamt 1 0 1.909 29 20.099 227 COVID-19-Fälle mit wahrscheinlichem Impfdurchbruch, die verstorben sind 0 0 1 0 396 59 Anteil wahrscheinliche Impfdurchbrüche an verstorbenen COVID-19-Fällen 0% - 0,1% 0% 2,0% 26,0% Ich bitte daher, Ihre Anfrage bzgl. noch detaillierterer Daten direkt an das Robert Koch-Institut zu richten. Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Warm
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort vom 10.09.21 auf meine ursprüngliche Anfrage Nr. 224950 über…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Ihre Antwort vom 23.08.21, Daten zu Impfdurchbrüchen [#224950]
Datum
14. September 2021 14:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort vom 10.09.21 auf meine ursprüngliche Anfrage Nr. 224950 über fragdenstaat.de vom 14.07.21. Nach fast 2 Monaten schafft es das BMG mitzuteilen, daß es nicht zuständig ist und die Anfrage nach den Daten zu Impfdurchbrüchen direkt an das Robert Koch-Institut zu stellen sei. Weiterhin werden öffentlich zugängliche Auswertungen der geforderten Daten aus einem der Lageberichte des RKI geliefert, nach denen ich ja nicht fragen bräuchte und die Auslöser für meine Anfrage waren, nur mit anderem Datum. Um so mehr muß der Verweis auf das RKI verwundern, da es auf den Internetseiten des RKI heißt: Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention etc. Und nun schreiben Sie: "die von Ihnen begehrten Daten liegen dem Bundesministerium für Gesundheit in dieser Detailtiefe nicht vor". Sie könnten sie aber doch mit Leichtigkeit vom RKI abfordern, wie Sie es ansonsten ja auch tun. Im übrigen habe ich das RKI am 30. Juli 2021 ebenfalls angeschrieben und die Veröffentlichung der betreffenden Daten gefordert. Dieses Schreiben ist bisher unbeantwortet. Immer stärker wird der Eindruck, daß weder das BMU noch das RKI mit offenen Karten spielen, und daß das seinen Grund hat. Dieser kann nur darin liegen, daß die vom RKI in den Lageberichten zu Impfdurchbrüchen genannten Impfwirksamkeiten zu hoch sind. So schreibt das RKI ja selbst in diesen Berichten: "Da die Angaben zu den Impfungen der COVID-19-Fälle teilweise unvollständig sind und somit eine Untererfassung der geimpften COVID-19-Fälle wahrscheinlich ist, wird die Wirksamkeit der Impfstoffe eher überschätzt." Da die nicht erfaßten Fälle aber bei der Gesamtzahl der an Covid Erkrankten bzw. Verstorbenen mitgezählt werden, ist es offenkundig, daß die angegebenen Wirksamkeiten zu hoch sind. Ich fordere Sie daher auf, umgehend entweder die betreffenden Daten vom RKI anzufordern und zu veröffentlichen oder aber das RKI anzuweisen, die in meiner Anfrage über fragdenstaat.de spezifizierten Daten selber zu veröffentlichen. Falls das BMU nicht weisungsberechtigt an das RKI sein sollte, empfehlen Sie es dem RKI bitte dringend. Solange die Daten nicht veröffentlicht sind, sind die angegebenen Impfwirksamkeiten schlicht unglaubwürdig. Dies ist umso bedenklicher, da die vermeintlichen Impfwirksamkeiten eine der Grundlagen sind, große Teile der Bevölkerung mit nur bedingt zugelassenen, sehr kurz getesteten und in ihren Langzeitwirkungen unbekannten gentechnisch hergestellten Stoffen zu spritzen, anstatt den Schwerpunkt der Covid-Bekämpfung darauf zu legen oder zumindest parallel darauf hinzuarbeiten, das natürliche Immunsystem der Menschen zu stärken. Das RKI enthält eine Kopie dieses Schreibens mit der Wiederholung der im Schreiben vom 30. Juli. 21 geforderten Datenpublikation. Ringen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren vom BMU und vom RKI, sich endlich dazu durch, das Recht der Bevölkerung auf Offenlegung aller im Zusammenhang mit der Corona-Erscheinung und den Impfungen, die ja nicht gefahrlos sind, erhobenen Daten anzuerkennen und handeln Sie sehr kurzfristig dementsprechend. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm 14.09.2021 Anfragenr: 224950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224950/
Hartmut Warm
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Daten zu Impfdurchbrüchen“ [#224950]
Datum
30. September 2021 15:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224950/ Ich bin aus folgenden Gründen der Meinung, die Anfrage wurde vom BMG zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet: Zwischenzeitlich liegen drei Antwortschreiben (mit Zwischenschreiben meinerseits) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vor, die aber alle nicht auf mein Anliegen (die Veröffentlichung von Daten zu Impfdurchbrüchen) eingehen, sondern scheinbar nur auf Zeit spielen. Im 1. BMG-Schreiben vom 15.07.21 heißt es, daß sich mein "Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet." Das ist unrichtig, es geht mir nur um die Daten, nicht um deren Auswertungen. Im übrigen schrieb das BMG weiter: "Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet." Bisher ist aber von keinem zuständigen Fachreferat etwas gekommen. Im 2. BMG-Schreiben vom 23.08.21 wurden Auszüge aus öffentlich zugänglichen Lageberichten des RKI übersandt (dafür bräuchte man ja keine Anfrage zu stellen), jedoch nicht die geforderten Daten, die bisher immer noch unveröffentlicht sind. Im 3. BMG-Schreiben vom 10.09.21 wurden wiederum Auszüge aus öffentlich zugänglichen Lageberichten des RKI übersandt und weiter geschrieben: "Ich bitte daher, Ihre Anfrage bzgl. noch detaillierterer Daten direkt an das Robert Koch-Institut zu richten." Das BMG erklärt sich also nach fast 2 Monaten Ping-Pong-Spiel gewissermaßen für nicht zuständig. Auf den Internetseiten des RKI heißt es allerdings: "Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit." Im übrigen habe ich das RKI am 30. Juli 2021 ebenfalls angeschrieben und die Veröffentlichung der betreffenden Daten gefordert. Dieses Schreiben ist bisher unbeantwortet. All dies erweckt, wie gesagt, den Eindruck, daß es dem BMG nur darum geht, Zeit zu gewinnen. Hieraus leitet sich der Verdacht ab, daß etwas verheimlicht werden soll. Die Daten zu Impfdurchbrüchen werden vom RKI ausgewertet. Diese Auswertungen sind aber offenkundig unzulänglich. Das RKI schreibt selbst seit Monaten in jedem neuen wöchentlichen Lagebericht, z.B. im Lagebericht vom 19.08., S. 20: "Da die Angaben zu den Impfungen der COVID 19-Fälle teilweise unvollständig sind und somit eine Untererfassung der geimpften COVID-19-Fälle wahrscheinlich ist, wird die Wirksamkeit der Impfstoffe eher überschätzt." Es wäre aber ein Leichtes, daß Maß dieser Überschätzung endlich anzugeben. Gleichermaßen werden die "unvollständig Geimpften" falsch eingerechnet, nämlich bei den Ungeimpften, was das Ergebnis ebenfalls verzerrt. Nur die Veröffentlichung der geforderten Daten kann in diesen Fragen wirklichen Aufschluß über die tatsächliche Impfeffektivität erbringen. Da die Impfungen auch Nebenwirkungen haben, zum Teil tödliche (was niemand bestreitet), es es unerläßlich, die tatsächliche Impfwirksamkeit zu kennen, wenn man zu einer realistischen und verantwortungsvollen Einschätzung über Nutzen und Risiko der Impfung kommen will. Ich hoffe sehr, Sie können erwirken, daß das BMG oder das RKI (wie gesagt, im Geschäftsbereich des BMG) die geforderten Daten nunmehr möglichst bald zur Verfügung stellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anhänge: - 224950.pdf - 2021-08-23_1-image003.jpg - 2021-09-10_1-image001.jpg Anfragenr: 224950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224950/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-25-721/002 II#0495 Se…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMG bei Ihrer Anfrage „Daten zu Impfdurchbrüchen“ [#224950] # 25-721/002 II#0495
Datum
28. Oktober 2021 13:34
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-25-721/002 II#0495 Sehr geehrter Herr Warm, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Warm
Sehr << Anrede >> danke für Ihr Schreiben vom 26.10.2021. Ich werde die Anfrage heute an das RKI sen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMG bei Ihrer Anfrage „Daten zu Impfdurchbrüchen“ [#224950] # 25-721/002 II#0495 [#224950]
Datum
30. Oktober 2021 15:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihr Schreiben vom 26.10.2021. Ich werde die Anfrage heute an das RKI senden. Gestatten sie mir noch die Frage, ob ich Ihren Satz „Soweit Sie über die Ihnen vom BMG mitgeteilten Daten hinaus weitergehende Daten wünschen, müssten Sie Ihren Anspruch nach dem IFG gegen das RKI weiter verfolgen“ richtig verstehe, daß dieser Anspruch besteht und durch das RKI zu erfüllen ist? Und haben Sie das BMG darauf aufmerksam gemacht, daß seine Antworten zu fast 2 Monaten sinnlos verstrichener Zeit in dieser Sache geführt haben? Die erste Antwort vom BMG war vom 15.07., erst am 10.09. wurde dann in der dritten Antwort geschrieben, ich solle die Anfrage an das RKI richten. Insgesamt kam es so zu einer Zeitverzögerung von über 3 Monaten. Damit könnte hoffentlich bewirkt werden, daß das BMG künftig angemessener reagiert und gleich sagt, wenn es nicht betroffen ist. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 224950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224950/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-721/002 II#0495 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Daten zu Impfdurchbrüchen“ [#224950] # 25-721/002 II#0495
Datum
17. November 2021 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-721/002 II#0495 Sehr geehrtr Herr Warm, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen