Daten zu Masernausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Daten zu Masernfällen in Deutschland, die Ausbrüchen an Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Paragraphen 33 Nr. 1-3 IfSG (Kitas, Kinderhort, Kindertagespflege, Schulen) zugeordnet wurden, für die Jahre 2013-2022. Zusätzlich zu den über SurvStat recherchierbaren Angaben (Referenzdefinition, Falldefinitionskategorie, Meldewoche, Meldejahr, Altersgruppe, Landkreis) sollen soweit möglich auch folgende Angaben vorhanden sein: Angaben zur Krankheitsschwere (Hospitalisierung, Intensivstation, Tod), Impfstatus, wahrscheinliches Infektionsland.
Sollte eine Filterung der Datenbank nach Ausbrüchen in den besagten Gemeinschaftseinrichtungen nicht möglich sein, bitte ich alternativ um die Filterung der Daten nach den Kriterien „betreut oder tätig in einer Gemeinschaftseinrichtung nach Paragraph 33 Nr. 1-3 IfSG “.
Falls die Anfrage abgelehnt werden sollte, bitte ich hilfsweise um die Zusendung bereits vorhandener statistischer Auswertungen zu Masernausbrüchen an Gemeinschaftseinrichtungen nach Paragraph 33 Nr. 1-3 IfSG .

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten zu Masernfällen in Deutschland,…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zu Masernausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen [#274428]
Datum
31. März 2023 10:33
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten zu Masernfällen in Deutschland, die Ausbrüchen an Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Paragraphen 33 Nr. 1-3 IfSG (Kitas, Kinderhort, Kindertagespflege, Schulen) zugeordnet wurden, für die Jahre 2013-2022. Zusätzlich zu den über SurvStat recherchierbaren Angaben (Referenzdefinition, Falldefinitionskategorie, Meldewoche, Meldejahr, Altersgruppe, Landkreis) sollen soweit möglich auch folgende Angaben vorhanden sein: Angaben zur Krankheitsschwere (Hospitalisierung, Intensivstation, Tod), Impfstatus, wahrscheinliches Infektionsland. Sollte eine Filterung der Datenbank nach Ausbrüchen in den besagten Gemeinschaftseinrichtungen nicht möglich sein, bitte ich alternativ um die Filterung der Daten nach den Kriterien „betreut oder tätig in einer Gemeinschaftseinrichtung nach Paragraph 33 Nr. 1-3 IfSG “. Falls die Anfrage abgelehnt werden sollte, bitte ich hilfsweise um die Zusendung bereits vorhandener statistischer Auswertungen zu Masernausbrüchen an Gemeinschaftseinrichtungen nach Paragraph 33 Nr. 1-3 IfSG .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274428/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 31.03.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 31.03.2023
Datum
5. April 2023 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 31.03.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0039 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen zu Masernausbrüchen vom 31.03.2023, Az. 2.1…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Daten zu Masernausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen [#274428]
Datum
27. Juni 2023 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfragen zu Masernausbrüchen vom 31.03.2023, Az. 2.13.04/0005#0039. Wir weisen darauf hin, dass – die Erteilung einfacher Auskünfte ausgenommen – gem. § 10 Abs. 1 IFG Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung Ihres Antrages anfallen können. Diese bestimmen sich nach § 10 Abs. 3 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV, siehe hierzu https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/). Für die Erteilung schriftlicher Auskünfte nebst der Herausgabe von Abschriften, bei deren Zusammenstellung ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht, kann nach Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV eine Gebühr zwischen 30,- bis 500,- erhoben werden (siehe zu Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/anlage.html). Eine Einschätzung zur prognostizierten Höhe der Gebühren kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden. In Anbetracht des Umfangs des Materials ist jedoch damit zu rechnen, dass es sich vorliegend nicht um die Erteilung einer einfachen Auskunft handelt, sondern eine im unteren Bereich des Gebührenrahmens angesiedelte Gebühr anfallen wird. Wir bitten um Mitteilung, ob Sie trotz der zwingenden Kostenfolge an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az. 2.13.04/0005#0039. Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Meiner Ansicht nach handelt es sich um eine koste…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten zu Masernausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen [#274428]
Datum
28. Juni 2023 09:49
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 2.13.04/0005#0039. Guten Tag, Vielen Dank für Ihre Antwort. Meiner Ansicht nach handelt es sich um eine kostenfreie einfache Auskunft. Die angefragten Meldedaten sind in einer Datenbank gespeichert, es geht lediglich um eine einfache Datenbankabfrage mit einer Filterung der Daten nach der Krankheit Masern, den Jahren 2013-2022 und der Zugehörigkeit zu einem Ausbruch in einer der entsprechenden Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas, Kinderhort, Kindertagespflege, Schulen), hilfsweise nach dem Kriterium betreut/tätig in einer entsprechenden Einrichtung. Die Ausgabe soll elektronisch in Tabellenform erfolgen, in der Tabelle sollen mindestens die Merkmale Referenzdefinition, Falldefinitionskategorie, Meldewoche, Meldejahr, Altersgruppe, Landkreis, Hospitalisierung, Intensivstation, Tod, Impfstatus und wahrscheinliches Infektionsland für die jeweiligen nach den oben beschriebenen Kriterien gefilterten Meldedaten abgebildet werden. Ich bitte daher darum, von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274428/
Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Konkretisierung Ihrer Anfrage. D…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Daten zu Masernausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen [#274428]
Datum
30. Juni 2023 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Konkretisierung Ihrer Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Informationen müssen zunächst aufbereitet werden, es handelt sich nicht lediglich um eine einfache Abfrage einer Datenbank, gefiltert nach Ausbruchssetting. Angesichts der entstehenden Gebühren bitte ich um Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Anschrift, damit ein entsprechender Bescheid ergehen kann. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, angesichts des für mich nicht kalkulierbaren Kostenrisikos und zum Schutz meiner persönlichen Daten zi…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten zu Masernausbrüchen an Schulen und Kindertageseinrichtungen [#274428]
Datum
3. Juli 2023 12:43
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, angesichts des für mich nicht kalkulierbaren Kostenrisikos und zum Schutz meiner persönlichen Daten ziehe ich unter diesen Voraussetzungen meine Anfrage zurück. Allerdings ist mir unverständlich, warum von Ihrer Behörde keine Daten zu Masernausbrüchen an Schulen und Kitas veröffentlicht werden, obwohl diese Daten für die Bewertung der Verhältnismäßigkeit und die Evaluation des Masernschutzgesetzes extrem wichtig sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274428/