Daten zu SARI-Patienten ab 2019

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. Anzahl SARI-Patienten nach Altersgruppen (0-1, 2-4, 5-14, 15-34, 35-59, 60-79, >=80 Jahre) in den Saisons 2019/20 und 2020/21 gemäß ICOSARI
2. den Anteil beatmeter Patienten in diesen Altersgruppen gemäß ICOSARI
3. Anzahl SARI-Patienten nach Altersgruppen (wie oben) je Kalenderwoche seit KW 1 2019 bis zur jüngsten Ihnen vorliegenden Kalenderwoche gemäß ICOSARI
Falls Sie für 1. und 2. keine Saisons abgrenzen können, bitte ich die gleichen Meldewochen wie in der Saison 2017/18 als Saison heranzuziehen.

Erläuterung: Mit den Zahlen soll die Fortsetzung der Zeitreihen aus Abb. 39, 40 und 42 des "Bericht zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland Saison 2018/19" möglich sein.
Falls Ihnen die notwendigen Zahlen nicht vorliegen, bitte ich um Zusendung der Kommunikation, die zur Entscheidung geführt hat, dass die Zahlen nicht erfasst werden.

Bereits an dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich für die Bearbeitung meiner Anfrage bedanken. Ich schätze sehr, dass Informationsfreiheitsrechte in Deutschland existieren und von der Administrative gelebt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Februar 2022
  • Frist
    11. März 2022
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Philipp Breiter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anzahl SARI-Pa…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Philipp Breiter
Betreff
Daten zu SARI-Patienten ab 2019 [#240442]
Datum
9. Februar 2022 16:55
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl SARI-Patienten nach Altersgruppen (0-1, 2-4, 5-14, 15-34, 35-59, 60-79, >=80 Jahre) in den Saisons 2019/20 und 2020/21 gemäß ICOSARI 2. den Anteil beatmeter Patienten in diesen Altersgruppen gemäß ICOSARI 3. Anzahl SARI-Patienten nach Altersgruppen (wie oben) je Kalenderwoche seit KW 1 2019 bis zur jüngsten Ihnen vorliegenden Kalenderwoche gemäß ICOSARI Falls Sie für 1. und 2. keine Saisons abgrenzen können, bitte ich die gleichen Meldewochen wie in der Saison 2017/18 als Saison heranzuziehen. Erläuterung: Mit den Zahlen soll die Fortsetzung der Zeitreihen aus Abb. 39, 40 und 42 des "Bericht zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland Saison 2018/19" möglich sein. Falls Ihnen die notwendigen Zahlen nicht vorliegen, bitte ich um Zusendung der Kommunikation, die zur Entscheidung geführt hat, dass die Zahlen nicht erfasst werden. Bereits an dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich für die Bearbeitung meiner Anfrage bedanken. Ich schätze sehr, dass Informationsfreiheitsrechte in Deutschland existieren und von der Administrative gelebt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Breiter Anfragenr: 240442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240442/ Postanschrift Philipp Breiter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Breiter
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.02.2022 Sehr geehrter Herr Breiter, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.02.2022
Datum
11. Februar 2022 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breiter, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0150. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Breiter, wir kommen zurück auf die o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folg…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.02.2022: Daten zu SARI-Patienten ab 2019 [#240442] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0150)
Datum
17. März 2022 19:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Breiter, wir kommen zurück auf die o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die angefragten Informationen nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegen dem Robert Koch-Institut (RKI) nicht in der angefragten Form vor. Bei den genannten Abbildungen aus dem "Bericht zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland Saison 2018/19" handelt es sich um Sonderauswertungen, die im Rahmen der Influenza-Saisonberichterstattung erfolgt sind. Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens und der massiven Mehrbelastung der Ressourcen des RKI während der COVID-19-Pandemie ist die Erstellung des Saisonberichts in den Jahren 2020 und 2021 nicht erfolgt. Sobald die Zahlen aus den Jahren 2020 und 2021 auswertet sind, werden die Ergebnisse auch entsprechend veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass nach dem IFG kein Anspruch auf Erläuterungen, Beschaffung oder Auswertungen von Informationen nach bestimmten Kriterien besteht. Im Übrigen sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 3 UIG, § 1 VIG) nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Mit freundlichen Grüßen