Daten zum Nutzen der Verpflichtung zur Erhebung von Kontaktdaten im Rahmen der Coronaschutzverordnung
1. Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie viele Covid19-Fälle in NRW mit Hilfe der gemäß der Verpflichtungen zur Kontaktdatenerhebung (einfache und besondere Rückverfolgbarkeit) aus der Coronaschutzverordnung erhobenen Kontaktdaten ermittelt wurden.
2. Falls nicht bekannt ist, wie viele Covid-19-Fälle mit Hilfe der unter 1. genannten Daten ermittelt werden konnten, bitte ich um Zusendung von Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie Sie den Nutzen und die Erforderlichkeit der verpflichtenden Kontaktdatenaufzeichnung für Zwecke des Infektionsschutzes zukünftig evaluieren.
Hintergrund der Anfrage: Die verpflichtende vorsorgliche Aufzeichnung von Kontaktdaten für Zwecke der Rückverfolgbarkeit im Rahmen des Infektionsschutzes stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Mit dieser Anfrage soll überprüft werden, ob und inwieweit diese vorsorgliche Datenerhebung in NRW eine geeignete Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid19 darstellt bzw. ob dies von Ihnen evaluiert wird. Aussagen auf Bundesebene zum nicht bekannten Beitrag von Gastronomie- und Übernachtungsbetrieben zum Infektionsgeschehen legen den Schluss nahe, dass die Kontaktdaten in diesen Bereichen lediglich erhoben und nicht für die Nachverfolgung genutzt werden, da sich ansonsten die Anzahl der Ansteckungen in Einrichtungen mit verpflichtender Kontaktdatenaufzeichnung genau beziffern lassen müsste.
Information nicht vorhanden
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Datum6. November 2020
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8. Dezember 2020
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