Daten zur kostenlosen Bahnfahrt für Soldatx der Bundeswehr

Bezüglich der kostenlosen Bahnfahrt für Soldatx der Bundeswehr:

-Dokumente aus denen hervorgeht, ob und wenn ja welche Daten zu den einzelnen Fahrten erfasst werden (z.B. Fahrtdauer, Kosten, Anfangs- und Zielstation...) und wie lange diese gespeichert werden.

-Sofern vorhanden: Dokumente aus denen hervorgeht, wie viele Fahrten insgesamt angetreten oder gebucht wurden und welcher Summe die Fahrpreise bei regulärer Buchung entsprochen hätten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezüglich der kos…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zur kostenlosen Bahnfahrt für Soldatx der Bundeswehr [#237759]
Datum
16. Januar 2022 23:34
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich der kostenlosen Bahnfahrt für Soldatx der Bundeswehr: -Dokumente aus denen hervorgeht, ob und wenn ja welche Daten zu den einzelnen Fahrten erfasst werden (z.B. Fahrtdauer, Kosten, Anfangs- und Zielstation...) und wie lange diese gespeichert werden. -Sofern vorhanden: Dokumente aus denen hervorgeht, wie viele Fahrten insgesamt angetreten oder gebucht wurden und welcher Summe die Fahrpreise bei regulärer Buchung entsprochen hätten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237759/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V52 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Daten zur kostenlosen Bahnfahrt für Soldatx der Bundeswehr [#237759]
Datum
15. Februar 2022 14:09
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V52 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 16. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 16. Januar 2022 (Bezug). Hiermit haben Sie gebeten, Ihnen „Bezüglich der kostenlosen Bahnfahrt für Soldatx der Bundeswehr: -Dokumente aus denen hervorgeht, ob und wenn ja welche Daten zu den einzelnen Fahrten erfasst werden (z.B. Fahrtdauer, Kosten, Anfangs- und Zielstation...) und wie lange diese gespeichert werden. -Sofern vorhanden: Dokumente aus denen hervorgeht, wie viele Fahrten insgesamt angetreten oder gebucht wurden und welcher Summe die Fahrpreise bei regulärer Buchung entsprochen hätten“ zu übersenden. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Dokumente, die Aufschluss über konkrete Einzelheiten (Fahrtdauer, Start-/Zielbahnhof, etc.) eines jeweilig gebuchten Tickets zulassen, liegen dem BMVg aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vor. Monatlich werden durch die Deutsche Bahn AG die Anzahl der gebuchten Tickets für den jeweiligen Monat im Fernverkehr sowie im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zur Verfügung gestellt. Der Nachweis, ob eine gebuchte Fahrt tatsächlich durchgeführt wurde, ist nicht möglich. Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 wurden insgesamt 1.699.005 „Null-Euro-Tickets“ gebucht. Der Leistungsumfang eines „Null-Euro-Tickets“ im Fernverkehr ist vergleichbar mit den Konditionen eines Super-Sparpreis-Ticket der Deutschen Bahn AG. Die Konditionen im Schienenpersonennahverkehr sind vergleichbar mit dem sogenannten „Flexpreis“ der Produktklasse C, abzüglich eines vereinbarten Rabatts in Höhe von 5%. Ich hoffe, dass die vorgenannten Informationen bei der Beantwortung Ihrer Fragestellung behilflich sind. Mit freundlichen Grüßen