Daten zur Zweitwohnsitzsteuer

1. Die Höhe der Einnahmen welche durch die seid 2013 eingeführte Zweitwohnsitzsteuer erziehlt wurde.
2. Die Anzahl der Personen welche seid 2013 in Dormagen mit Zweitwohnsitz gemeldet sind.
3. Die Anzahl an Personen welche von Oktober 2013 bis März 2014 Ihren Zweitwohnsitz in Dormagen abgemeldet haben.
4. Die Anzahl an Personen die Aufgrund Ihres Statuses zwar mit Zweitwohnsitz in Dormagen gemeldet sind aber von der Zweitwohnsitzsteuer befreit sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2014
  • Frist
    10. Oktober 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dormagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zur Zweitwohnsitzsteuer [#7323]
Datum
8. September 2014 14:56
An
Kommunalverwaltung Dormagen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Höhe der Einnahmen welche durch die seid 2013 eingeführte Zweitwohnsitzsteuer erziehlt wurde. 2. Die Anzahl der Personen welche seid 2013 in Dormagen mit Zweitwohnsitz gemeldet sind. 3. Die Anzahl an Personen welche von Oktober 2013 bis März 2014 Ihren Zweitwohnsitz in Dormagen abgemeldet haben. 4. Die Anzahl an Personen die Aufgrund Ihres Statuses zwar mit Zweitwohnsitz in Dormagen gemeldet sind aber von der Zweitwohnsitzsteuer befreit sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bereits am 08. September 2014 stellte ich eine Anfrage zur Zweitwohnsitzsteuer nac…
An Kommunalverwaltung Dormagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Daten zur Zweitwohnsitzsteuer [#7323]
Datum
8. Oktober 2014 08:45
An
Kommunalverwaltung Dormagen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bereits am 08. September 2014 stellte ich eine Anfrage zur Zweitwohnsitzsteuer nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Leider habe ich von Ihnen hierzu noch keinerlei Antwort erhalten. Ich möchte Sie darauf hinweisen das die Frist zur Beantwortung meiner Frage in 2 Tagen am 10.Oktober ausläuft. Ich bitte Sie mir den erhalt dieser Email in Ihrer Poststelle zu bestätigen. Folgend finden sich noch einmal meine Anfrage oder unter https://fragdenstaat.de/a/7323. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Höhe der Einnahmen welche durch die seid 2013 eingeführte Zweitwohnsitzsteuer erziehlt wurde. 2. Die Anzahl der Personen welche seid 2013 in Dormagen mit Zweitwohnsitz gemeldet sind. 3. Die Anzahl an Personen welche von Oktober 2013 bis März 2014 Ihren Zweitwohnsitz in Dormagen abgemeldet haben. 4. Die Anzahl an Personen die Aufgrund Ihres Statuses zwar mit Zweitwohnsitz in Dormagen gemeldet sind aber von der Zweitwohnsitzsteuer befreit sind. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 7323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Dormagen
WG: Zweitwohnungssteuer : <Watchdog: Virus checked> Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre u. a. Fragen …
Von
Kommunalverwaltung Dormagen
Betreff
WG: Zweitwohnungssteuer : <Watchdog: Virus checked>
Datum
9. Oktober 2014 15:37
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre u. a. Fragen beantworte ich wie folgt: zu 1.: In 2013 hat die Stadt Dormagen Einnahmen in Höhe von 46.279,51 € erzielt. In diesem Jahr wurden bis zum 30.09.2014 30.829,56 € vereinnahmt. zu 2.: Im Jahr 2013 waren in Domagen ca. 1.660 Personen mit Zweitwohnsitz gemeldet. zu 3.: Ca. 1.360 Personen haben ihren Zweitwohnsitz seit 2013 abgemeldet. zu 4.: 66 Personen sind aufgrund ihres Status von der Zweitwohnungssteuer befreit. Für weitere ergänzende Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen