Datenanfrage AOK Bayern

Anfrage an: AOK Bayern

Datenanfrage 1:
Bitte filtern Sie mir alle Versicherten, die in 2021 und wenn verfügbar auch 2022, eine ICD-Kodierung zu Impfnebenwirkung hatten.
Hierfür sind bitte die Kodierungen: T88.1, T88.0, U12.9 und Y59.9 anzuwenden.
Die Datenabfrage soll mit V und G erfolgen.

Datenanfrage 2:

Bitte listen Sie alle ICD-Codes der Versichertenmenge aus Datenanfrage 1
für den Zeitraum 2016 bis 2022 nach Quartalen aufgelistet auf.
Die Datenabfrage soll bitte mit V und G erfolgen.

Datenanfrage 3:
Bitte listen Sie alle ICD-Codes aller Versicherten ohne die Versichertenmenge aus Datenanfrage 1 auf für den Zeitraum 2016 bis 2022 nach Quartalen auf.

Datenanfrage 4:
Summarisch je Quartal von 2016 bis 2022 alle AU Tage der Versichertenmenge aus Datenanfrage 1.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
Tom Lausen
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datenanfrage 1…
An AOK Bayern Details
Von
Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)
Betreff
Datenanfrage AOK Bayern [#257117]
Datum
15. August 2022 15:46
An
AOK Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenanfrage 1: Bitte filtern Sie mir alle Versicherten, die in 2021 und wenn verfügbar auch 2022, eine ICD-Kodierung zu Impfnebenwirkung hatten. Hierfür sind bitte die Kodierungen: T88.1, T88.0, U12.9 und Y59.9 anzuwenden. Die Datenabfrage soll mit V und G erfolgen. Datenanfrage 2: Bitte listen Sie alle ICD-Codes der Versichertenmenge aus Datenanfrage 1 für den Zeitraum 2016 bis 2022 nach Quartalen aufgelistet auf. Die Datenabfrage soll bitte mit V und G erfolgen. Datenanfrage 3: Bitte listen Sie alle ICD-Codes aller Versicherten ohne die Versichertenmenge aus Datenanfrage 1 auf für den Zeitraum 2016 bis 2022 nach Quartalen auf. Datenanfrage 4: Summarisch je Quartal von 2016 bis 2022 alle AU Tage der Versichertenmenge aus Datenanfrage 1.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Tom Lausen Anfragenr: 257117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257117/ Postanschrift Tom Lausen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tom Lausen (Tom Lausen Datenanalyst Programmierer)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

AOK Bayern
Ihre Nachricht vom 15.08.2022 Sehr geehrter Herr Lausen,   mit Ihrem „Antrag auf Aktenauskunft“ vom 15.08.2022 hab…
Von
AOK Bayern
Betreff
Ihre Nachricht vom 15.08.2022
Datum
31. August 2022 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lausen,   mit Ihrem „Antrag auf Aktenauskunft“ vom 15.08.2022 haben Sie vier Datenanfragen zur Übermittlung von Versichertendaten gestellt. Leider können wir dieser Anfrage nicht nachkommen.   Als gesetzliche Krankenkasse dürfen wir Sozialdaten nur dann übermitteln, sofern dies eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis gestattet. Eine solche liegt für Ihre Anfrage jedoch nicht vor.   So ist eine Auskunft weder nach den von Ihnen genannten Umweltinformationsgesetzen (UIG) noch aufgrund des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) gegeben. Für erstere wäre des Vorliegen einer Umweltinformation erforderlich, die hier aber nicht erkennbar ist. Und auch das VIG wäre nur dann einschlägig, wenn die AOK Bayern die Gewährleistung für ein Verbraucherprodukt übernehmen müsste. Dies ist ebenfalls nicht der Fall.   Auch Art. 39 des BayDSG kommt in Ihrem Fall schon aus dem Grund nicht als Übermittlungsnorm in Betracht, als diese Norm hinter den Regelungen des Sozialdatenschutzes der Sozialgesetzbücher zurücktritt. Denn nach § 35 Abs. 2 SGB I ist eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten der Krankenkassen nur unter den Voraussetzungen des Zweiten Kapitels des Zehnten Buches des SGB zulässig. Da eine Nutzung von Sozialdaten bereits dann vorliegt, wenn Daten (von Mitarbeitern der Krankenkasse)  mit einer bestimmten Zweckbestimmung ausgewertet, zusammengestellt oder auf sonstige Art zielgerichtet zur Kenntnis genommen werden, liegt hier ein Nutzen von Sozialdaten vor, das ausdrücklich nur dann gestattet ist, wenn es das SGB X erlaubt.   Eine solche Übermittlungsnorm für Ihre Datenauskunft sieht das SGB X hingegen nicht vor. Eine Datenübermittlung ist uns demnach nicht möglich.     Mit freundlichen Grüßen