Datenanfrage zu Polizeieinsätzen in denen Messer involviert sind für Forschungsarbeit

Für eine universitäre Forschungsarbeit im Rahmen meines Masterstudiums würden mir folgende Informationen sehr weiterhelfen:

Werden in Rheinland-Pfalz Situationen gesondert erfasst, in denen Polizeibeamt*innen in Einsätzen mit Personen konfrontiert sind, die ein Messer bei sich führen oder es zur Drohung oder als Waffe nutzen?
Wenn nicht, unter welchen Kategorien werden diese Vorfälle mit anderen zusammen erfasst?
Wenn die Behörde Situationen gesondert erfasst, in denen Polizeibeamt*innen im Einsatz mit Messern konfrontiert werden, wie wird die Kategorie genannt und was genau umfasst diese?
Wie viele solcher Situationen gab es pro Jahr in den Jahren 2018 bis 2022?
Wie viele Personen (Unbeteiligte, Polizist*innen und Tatverdächtige) wurden bei solchen Situationen im Zeitraum von 2018 bis 2022 pro Jahr verletzt?
Welche Art von Verletzungen wurden bei Polizist*innen und Tatverdächtigen im Zeitraum von 2018 bis 2022 protokolliert?
Wie werden Beamt*innen ihrer Behörde auf Einsatzsituationen vorbereitet in denen Messer involviert sind?

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für eine universitäre Forschungsar…
An Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenanfrage zu Polizeieinsätzen in denen Messer involviert sind für Forschungsarbeit [#285094]
Datum
31. Juli 2023 09:34
An
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für eine universitäre Forschungsarbeit im Rahmen meines Masterstudiums würden mir folgende Informationen sehr weiterhelfen: Werden in Rheinland-Pfalz Situationen gesondert erfasst, in denen Polizeibeamt*innen in Einsätzen mit Personen konfrontiert sind, die ein Messer bei sich führen oder es zur Drohung oder als Waffe nutzen? Wenn nicht, unter welchen Kategorien werden diese Vorfälle mit anderen zusammen erfasst? Wenn die Behörde Situationen gesondert erfasst, in denen Polizeibeamt*innen im Einsatz mit Messern konfrontiert werden, wie wird die Kategorie genannt und was genau umfasst diese? Wie viele solcher Situationen gab es pro Jahr in den Jahren 2018 bis 2022? Wie viele Personen (Unbeteiligte, Polizist*innen und Tatverdächtige) wurden bei solchen Situationen im Zeitraum von 2018 bis 2022 pro Jahr verletzt? Welche Art von Verletzungen wurden bei Polizist*innen und Tatverdächtigen im Zeitraum von 2018 bis 2022 protokolliert? Wie werden Beamt*innen ihrer Behörde auf Einsatzsituationen vorbereitet in denen Messer involviert sind? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285094/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Kein Nachrichtentext
Von
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Via
Upload
Betreff
Datum
1. August 2023 10:43
Status
Warte auf Antwort
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Kein Nachrichtentext
Von
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Via
Upload
Betreff
Datum
1. August 2023 11:09
Status
Warte auf Antwort
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Antwortbescheid Sehr geehrt , ich bitte das Versehen meiner Kollegin. beim Upload der Nachricht an Sie zu …
Von
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
14. August 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
857,0 KB
Sehr geehrt , ich bitte das Versehen meiner Kollegin. beim Upload der Nachricht an Sie zu entschuldigen. Nach § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG muss ein Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen, dies ist allerdings durch die Angabe der Adresse in Ihrem Briefkopf bereits gegeben, so dass Sie hier natürlich nichts weiter veranlassen müssen. Ich bin ab heute wieder im Dienst und werde mich Ihrem Anliegen annehmen. Ich gebe Ihnen recht, dass die bundesweit geltende Rahmenrichtlinie für den Kriminalaktennachweis (KAN) auch dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vorliegt. Ebenfalls gebe ich Ihnen Recht, dass nach § 2 Abs. 2 Satz 1 LTranspG alle Informationen über die eine transparenzpflichtige Stelle verfügt auch der Transparenzpflicht unterliegen, wenn keine entgegenstehenden öffentlichen Belange (gemäß § 14 Abs. 1 LTranspG) vorliegen. Allerdings ist das von Ihnen angeforderte Dokument nicht von dem Land RheinlandPfalz erstellt oder herausgegeben worden. Die Herausgabe der Rahmenrichtlinie für den Kriminalaktennachweis (KAN) ist durch die Bund-Länder-Projektgruppe beim Bundeskriminalamt (BKA) erfolgt. Somit muss nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG auch geprüft werden, ob wir’ als Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ein nicht eigenes Dokument herausgeben dürfen oder ob dieser Vorgang die Beziehungen zum Bund oder zu anderen Bundesländern schädigt. Aus diesem Grund habe ich am heutigen Tag bei der zuständigen Stelle des Bundeskriminalamtes schriftlich angefragt und um eine Freigabe der Rahmenrichtlinie für den Kriminalaktennachweis (KAN) zur Übermittlung an Sie gebeten. Auf die bestehende Transparenzpflicht wurde hierbei hingewiesen. Falls keine Freigabe zur Übermittlung durch das BKA erfolgen sollte und ein Beteiligungsverfahren der Länder angestrebt werden muss (diese Information wurde uns vorab mündlich mitgeteilt), habe ich ebenfalls vorsorglich den möglichen Zeitaufwand sowie eine erste Kostenschätzung bei der zuständigen Stelle im BKA angefragt. Soweit ich hierzu eine Rückmeldung vom BKA erhalte werde ich Sie umgehend informieren. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Auskunftserteilung nach Landestransparenzgesetz
Von
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftserteilung nach Landestransparenzgesetz
Datum
24. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,0 MB

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Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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