Datenanfrage zu Polizeieinsätzen in denen Messer involviert sind für Forschungsarbeit

Für eine universitäre Forschungsarbeit im Rahmen meines Masterstudiums würden mir folgende Informationen sehr weiterhelfen:

Werden in Saarland Situationen gesondert erfasst, in denen Polizeibeamt*innen in Einsätzen mit Personen konfrontiert sind, die ein Messer bei sich führen oder es zur Drohung oder als Waffe nutzen?
Wenn nicht, unter welchen Kategorien werden diese Vorfälle mit anderen zusammen erfasst?
Wenn die Behörde Situationen gesondert erfasst, in denen Polizeibeamt*innen im Einsatz mit Messern konfrontiert werden, wie wird die Kategorie genannt und was genau umfasst diese?
Wie viele solcher Situationen gab es pro Jahr in den Jahren 2018 bis 2022?
Wie viele Personen (Unbeteiligte, Polizist*innen und Tatverdächtige) wurden bei solchen Situationen im Zeitraum von 2018 bis 2022 pro Jahr verletzt?
Welche Art von Verletzungen wurden bei Polizist*innen und Tatverdächtigen im Zeitraum von 2018 bis 2022 protokolliert?
Wie werden Beamt*innen ihrer Behörde auf Einsatzsituationen vorbereitet in denen Messer involviert sind?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für eine universitäre Forschungsar…
An Landeskriminalamt Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenanfrage zu Polizeieinsätzen in denen Messer involviert sind für Forschungsarbeit [#285095]
Datum
31. Juli 2023 09:36
An
Landeskriminalamt Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für eine universitäre Forschungsarbeit im Rahmen meines Masterstudiums würden mir folgende Informationen sehr weiterhelfen: Werden in Saarland Situationen gesondert erfasst, in denen Polizeibeamt*innen in Einsätzen mit Personen konfrontiert sind, die ein Messer bei sich führen oder es zur Drohung oder als Waffe nutzen? Wenn nicht, unter welchen Kategorien werden diese Vorfälle mit anderen zusammen erfasst? Wenn die Behörde Situationen gesondert erfasst, in denen Polizeibeamt*innen im Einsatz mit Messern konfrontiert werden, wie wird die Kategorie genannt und was genau umfasst diese? Wie viele solcher Situationen gab es pro Jahr in den Jahren 2018 bis 2022? Wie viele Personen (Unbeteiligte, Polizist*innen und Tatverdächtige) wurden bei solchen Situationen im Zeitraum von 2018 bis 2022 pro Jahr verletzt? Welche Art von Verletzungen wurden bei Polizist*innen und Tatverdächtigen im Zeitraum von 2018 bis 2022 protokolliert? Wie werden Beamt*innen ihrer Behörde auf Einsatzsituationen vorbereitet in denen Messer involviert sind? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285095/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
31. Juli 2023 09:42
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------
Landeskriminalamt Saarland
Eingangsbestätigung Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322…
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
Eingangsbestätigung: Datenanfrage zu Polizeieinsätzen in denen Messer involviert sind für Forschungsarbeit [#285095]
Datum
1. August 2023 13:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-200/2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 31. Juli 2023 und teile Ihnen mit, dass dieser unter dem o. g. Aktenzeichen bearbeitet wird. Ich bitte Sie, dieses Aktenzeichen im künftigen Schriftverkehr immer anzugeben. Sofern Sie eine postalische Kommunikation vorziehen, wird um Mitteilung gebeten. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis, dass wir bei dem hier vorliegenden Kommunikationsweg auf die Angabe personenbezogener Daten soweit möglich verzichten. Wir werden uns bemühen, Ihrem Antrag gerecht zu werden. Hierzu werden wir im Regelfall zunächst zu prüfen haben, ob uns die entsprechenden amtlichen Informationen vorliegen und wir zur Verfügung befugt sind. Anschließend wird geprüft, ob Ihnen Zugang zu diesen Informationen gewährt werden kann und darf. Ich bitte Sie bereits jetzt um Verständnis, dass es vorkommen kann, dass wir einmal die Entscheidung nicht binnen eines Monats treffen können. In einem solchen Fall wollen wir Sie jedoch rechtzeitig über den Sachstand informieren. Ich weise Sie mit dieser E-Mail darauf hin, dass für Amtshandlungen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) grundsätzlich gebührenpflichtig sind. Nur einfache Auskünfte, auch bei Herausgabe weniger Abschriften vorhandener amtlicher Informationen, wäre nach § 5 SIFG i. V. m. §§ 1, 7 Saarländisches Gebührengesetz (SaarlGebG) und Nr. 455 Ziffer 1.1 gebührenfrei. Eine voraussichtliche Schätzung hinsichtlich der zu erwartenden Gebührenentscheidung kann derzeit noch nicht abgegeben werden. Ich beabsichtige, nach Rücksprache mit entsprechenden Stellen innerhalb des Landespolizeipräsidiums mit Ihnen bestenfalls einen telefonischen Kontakt herzustellen, um mit Ihnen das weitere Vorgehen abzustimmen. Ich werde Sie hierzu nochmals telefonisch kontaktieren. Bitte beachten Sie auch die anliegenden Informationen zu unserer Datenverarbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-200/2023 …
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
Datenanfrage zu Polizeieinsätzen in denen Messer involviert sind für Forschungsarbeit [#285095]
Datum
2. August 2023 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-200/2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme nochmals auf Ihren Antrag vom 31. Juli 2023 zurück. Wie Sie sicherlich dem Schriftverkehr mit den Polizeibehörden (Landeskriminalämter) anderer Bundesländer bereits entnehmen konnten, dürften für Ihre Zwecke am ehesten Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) geeignet sein und mit vertretbarem Aufwand durchführbar sein. Die Erfassungsmodalitäten entsprechend hier bundesweiten Standards.Es können relevante Fälle entweder über das Datenfeld "Tatmittel" (mehrere Katalogfelder für unterschiedliche Messer verfügbar) oder den "Phänomenbereich" (sog. "Messerangriff") recherchiert werden. Weitergehende Informationen könnten nur durch die händische Auswertung von Daten identifiziert und aggregiert werden, was kaum leistbar wäre. Der Gebührenrahmen wäre hier voraussichtlich auszuschöpfen. Sie können sich gerne telefonisch mit unserer Dienststelle in Verbindung setzen, so dass wir ggf. eine passgenaue Auskunft, die ggf. auch mit der anderer Behörden vergleichbar ist, besprechen können. Sie erreichen uns zu den üblichen Bürozeiten. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt Saarland
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-200/2023 …
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
Datenanfrage zu Polizeieinsätzen in denen Messer involviert sind für Forschungsarbeit [#285095]
Datum
21. August 2023 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-200/2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme nochmals auf Ihren Antrag vom 31. Juli 2023 nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) zurück. Leider kam ein telefonischer Kontakt zur Abstimmung näherer Details nicht zu Stande. Insofern möchte ich Ihnen zunächst die nachfolgenden Informationen auf Ihren Antrag in der Hoffnung mitteilen, dass diese Ihrem Anliegen dienen. Auch von der saarländischen Vollzugspolizei werden nach bundesweiten Standards Straftaten in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Es handelt sich um eine sog. Ausgangsstatistik, die jeweils das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen darstellt. Das Phänomen "Messerangriff" wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) seit dem 1.1.2020 bundesweit erfasst, so dass wir erst ab dem Jahr 2020 die entsprechenden Fallzahlen zuliefern können. Definition "Messerangriff" gem. den Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik: Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers, reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus. In der nachfolgenden Tabelle sind alle Fälle ausgewiesen, in denen ein Messer eingesetzt bzw. mit einem Messer gedroht wurde. Messerangriff 2020 2021 2022 Fallzahlen 306 319 227 Innerhalb der PKS wird im Bereich der Opfererfassung (grundsätzlich nur bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) das Datenfeld "Opferspezifik" erfasst. Anhand dieses Datenfeldes können Aussagen zu dem Grund der Opferwerdung getätigt werden, z. B. Opfer wegen Beruf/Tätigkeit. Hier sind verschiedene Berufsgruppen auswählbar, u. a. Polizeivollzugsbeamte (PVB). Da jedoch im Bereich der Opfererfassung keine weitere Zuordnung zu dem Phänomen "Messerangriff" vorgenommen wird, kann keine valide Aussage zu der tatsächlichen Anzahl der geschädigten PVB getroffen werden, sondern lediglich die Aussage, dass in "x-Fällen" mit dem Phänomen "Messerangriff" mindestens eine Polizeivollzugsbeamtin bzw. ein Polizeivollzugsbeamter von dem Messerangriff betroffen war. Eine Auswertung hinsichtlich des Phänomens "Messerangriff" und der Opferspezifik "Polizeivollzugsbeamte" ergab nachfolgende Fallzahlen: Messerangriff z. N. PVB 2020 2021 2022 Fallzahlen 1 2 1 Das Tatmittel "Messer" wird aktuell nicht in der PKS erfasst. Die Einführung einer Erfassung in der PKS und somit differenzierte Auswertbarkeit des Tatmittels Messer hinsichtlich "Messer mitgeführt/mit Messer gedroht/Messer angewendet" befindet sich derzeit auf der Entscheidungsebene der AG Kripo. Eine technische Umsetzung wird voraussichtlich nicht vor dem 1.1.2025 erfolgen, so dass frühestens im Jahr 2026 entsprechende Auswertungen vorgenommen werden können. Darüberhinaus liegen keine statistischen Erfassungen vor, die Ihrer Anfrage gerecht werden könnten. Eine eigenständige händische Auswertung von Datenbeständen zur Nacherhebung entsprechender Daten wäre nicht nur mit einem sehr hohen Aufwand verbunden, der sich in den zu erhebenden Verwaltungsgebühren niederschlagen würde, sondern wäre wegen einer unvollständigen Datengrundlage (für verschiedene relevante Vorgänge gelten unterschiedliche Speicherfristen, so dass ein nicht abschätzbarer Teil der Daten gelöscht ist bzw. sein könnte) mutmaßlich für Ihre Forschungszwecke von nachgeordnetem Wert. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Hinsichtlich der Vorbereitung der Bediensteten auf Einsatzsituationen, in denen Messer involviert sind, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Grundsätzlich werden die Neueinstellungen in den Polizeivollzugsdienst während ihrer Ausbildung im Rahmen des Integrierten Einsatztrainings (IETR) und des AZT-Trainings (Abwehr- und Zugriffstechniken) zu den Themenfeldern "Eigensicherung" und "offensive und defensive Handlungsoptionen" beschult. Konkret bedeutet dies, dass im Falle einer bevorstehenden Messerattacke, beginnend mit der Ansprache der Störerin oder des Störers über den Einsatz der Führungs- und Einsatzmittel bis hin zur Androhung des Waffengebrauchs, alle Handlungsalternativen im theoretischen Unterricht und in praktischen Übungen vermittelt werden. Analog werden diese Lerninhalte auch in der Fortbildung verwendet. Die vorliegende Auskunft bleibt formlos und gebührenfrei (§ 9 SIFG i.V.m. §§ 1, 7 SaarlGebG, Nr. 455 Ziffer 1.1 AllgGebVz. Sollten Sie darüberhinaus noch einen förmlichen Bescheid über Ihren Antrag benötigen, werden wir diesen auf Wunsch postalisch zusenden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie sich in Ihrem Recht auf Informationszugang nach dem SIFG verletzt sehen, können Sie gemäß § 4 Abs. 1 SIFG die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, zugleich Landesbeauftragte für Datenschutz, anrufen Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Vielen Dank, dass Sie mir Informationen zusammengetragen und zur Verfügung gestellt haben. Ich weiß d…
An Landeskriminalamt Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenanfrage zu Polizeieinsätzen in denen Messer involviert sind für Forschungsarbeit [#285095]
Datum
16. November 2023 15:39
An
Landeskriminalamt Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank, dass Sie mir Informationen zusammengetragen und zur Verfügung gestellt haben. Ich weiß diesen Aufwand sehr zu schätzen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285095 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285095/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeskriminalamt Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landeskriminalamt Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
16. November 2023 15:48
Status
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------