Datenauskunft nach DSGVO §13, §14, §15 und nach dem IfG

- Eine vollständige Datenauskunft aller meiner bei Ihnen gespeicherten Daten (notfalls geschwärzt)
- Alle bei Ihnen geführten Aktenzeichen mit Betreff zu meiner Person als Geschädigter oder Antragssteller.
- Alle bei Ihnen geführten Aktenzeichen mit Betreff zu meiner Person als Beschuldigter.

Rechtliches:
Die Staatsanwaltschaft erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nicht nur zur Durchführung von Verfahren im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680, also insbesondere für Zwecke der
Strafverfolgung, sondern auch für Aufgaben der Justizverwaltung und damit im
Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Personenbezogene Daten sind
beispielsweise Angaben zur Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit einer Person in Verbindung stehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine vollständige Datenauskunft all…
An Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenauskunft nach DSGVO §13, §14, §15 und nach dem IfG [#300843]
Datum
22. Februar 2024 10:59
An
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine vollständige Datenauskunft aller meiner bei Ihnen gespeicherten Daten (notfalls geschwärzt) - Alle bei Ihnen geführten Aktenzeichen mit Betreff zu meiner Person als Geschädigter oder Antragssteller. - Alle bei Ihnen geführten Aktenzeichen mit Betreff zu meiner Person als Beschuldigter. Rechtliches: Die Staatsanwaltschaft erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nicht nur zur Durchführung von Verfahren im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680, also insbesondere für Zwecke der Strafverfolgung, sondern auch für Aufgaben der Justizverwaltung und damit im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zur Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit einer Person in Verbindung stehen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300843/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck
[1. Persönliche und vertrauliche Daten] Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzl…
Von
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Datenauskunft nach DSGVO §13, §14, §15 und nach dem IfG [#300843]
Datum
22. Februar 2024 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
[1. Persönliche und vertrauliche Daten] Zum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlich keine Dokumente unverschlüsselt per einfacher („normaler“) E-Mail an die Staatsanwaltschaften versenden. Die Landesregierung und ihre Behörden bieten für eine Übersendung eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an. Hinweise zum De-Mail-Verfahren: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesportal/servicemeta/impressum/Hinweis_DEMail/De_Mail_Hinweise.html [2. E-Mail-Anlagen] Für alle E-Mails (in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten) gilt, dass E-Mail-Anlagen nicht eingesehen und aus Gründen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gelöscht werden. In E-Mails enthaltenen Links wird nicht gefolgt. Sehen Sie bitte deshalb von der Verwendung von Dateianhängen und Verlinkungen ab. Eine Bearbeitung Ihrer elektronischen Post ist darüber hinaus nur möglich, wenn diese die folgenden Angaben enthält: Name, Anschrift, Erreichbarkeit. [3. Verwaltungsangelegenheiten] Der Kommunikationsweg über „normale“ E-Mail steht für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Auf den Hinweis zum Schutz persönlicher und vertraulicher Daten in Ziff. 1 wird jedoch hingewiesen. Bewerbungen sind ohne E-Mail-Anlagen einzureichen. Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Bewerbung notwendig sein, werden Sie darüber informiert. [4. Rechtsangelegenheiten] Eingaben in Rechtsangelegenheiten per „normaler“ E-Mail sind unwirksam. In Rechtsangelegenheiten (zum Beispiel in Ermittlungsverfahren) können Anträge und Schriftsätze (zum Beispiel Strafanträge, Beschwerden und insbesondere, wenn hierdurch Fristen gewahrt werden sollen) durch Übertragung eines elektronischen Dokuments rechtswirksam nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (siehe unten), das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), das Postfach „Mein Justizpostfach“ sowie über De-Mail eingereicht werden. Auf die geltenden Rahmenbedingungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) (https://www.gesetze-im-internet.de/ervv/index.html) in der jeweils gültigen Fassung sowie der zugehörigen Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (https://justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php) wird hingewiesen. Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck ist unter der Adresse safe-sp1-1313486579518-010469587 sowie über De-Mail <<E-Mail-Adresse>> zu erreichen.

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Auflistung Verfahren der Staatsanwaltschaft als Geschädigter.
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