Datenaustausch mit der Arbeitnehmerkammer Bremen

Anfrage an: Finanzamt Bremen

1. Auflistung der Datenarten, die der Arbeitnehmerkammer Bremen automatisch oder auf Antrag/Anfrage etc. im Jahr 2020 und 2021 übermittelt wurden und die entsprechenden Anschreiben beider Seiten (nicht die übersendeten Daten selbst)
2. Eine Auflistung der Datenarten von Arbeitnehmer:innen, die die Arbeitnehmerkammer Bremen, abfragen kann bzw. dazu berechtigt ist diese abzufragen egal ob im automatischen Verfahren oder durch einzelnen Antrag (z.B. Gezahlter Kammerbeitrag im Jahr, Anzahl der Monate mit gezahlten Kammerbeitrag, Kammerbeiträgeauflistung nach Monaten etc)

Der Anonymisierung, falls begründet notwendig, stimme ich ausdrücklich zu. Es wird nicht nach den Daten selbst, sondern nach einer Auflistung der Datenarten, die abgefragt wurden bzw. abgefragt werden könnten, gefragt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Au…
An Finanzamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenaustausch mit der Arbeitnehmerkammer Bremen [#243178]
Datum
13. März 2022 22:53
An
Finanzamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auflistung der Datenarten, die der Arbeitnehmerkammer Bremen automatisch oder auf Antrag/Anfrage etc. im Jahr 2020 und 2021 übermittelt wurden und die entsprechenden Anschreiben beider Seiten (nicht die übersendeten Daten selbst) 2. Eine Auflistung der Datenarten von Arbeitnehmer:innen, die die Arbeitnehmerkammer Bremen, abfragen kann bzw. dazu berechtigt ist diese abzufragen egal ob im automatischen Verfahren oder durch einzelnen Antrag (z.B. Gezahlter Kammerbeitrag im Jahr, Anzahl der Monate mit gezahlten Kammerbeitrag, Kammerbeiträgeauflistung nach Monaten etc) Der Anonymisierung, falls begründet notwendig, stimme ich ausdrücklich zu. Es wird nicht nach den Daten selbst, sondern nach einer Auflistung der Datenarten, die abgefragt wurden bzw. abgefragt werden könnten, gefragt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243178/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenaustausch mit der Arbeitnehmerkammer Bremen“ vom 13.03.2022 (…
An Finanzamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenaustausch mit der Arbeitnehmerkammer Bremen [#243178]
Datum
5. Februar 2024 13:50
An
Finanzamt Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenaustausch mit der Arbeitnehmerkammer Bremen“ vom 13.03.2022 (#243178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 657 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Finanzamt Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> der Arbeitnehmerkammer Bremen werden durch das Finanzamt keinerlei Daten …
Von
Finanzamt Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Datenaustausch mit der Arbeitnehmerkammer Bremen [#243178]
Datum
15. Februar 2024 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Arbeitnehmerkammer Bremen werden durch das Finanzamt keinerlei Daten mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen