Datenaustausch und Datenschutz in Auslandshandelskammern, Delegationen und dem DIHK
Im Zusammenhang mit der Koordination der Auslandshandelskammern (AHK) und Delegationen durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die sowohl als Repräsentationen der deutschen Wirtschaft als auch als ausländische Zweigstellen des DIHK (mit Sitz in Berlin) im Ausland agieren, habe ich Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) innerhalb dieses Netzwerks.
Aufgrund der rechtlich komplexen Situation, bestehen Dienstleistungsverträge zwischen Delegationen, Auslandshandelskammern und dem DIHK, die einen kontinuierlichen Datenaustausch zwischen Deutschland und Drittländern beinhalten. Ein konkretes Beispiel hierfür findet sich auf der Website vae.ahk.de, die nach eigenen Angaben mehrere Standorte weltweit betreut. Jedoch sollte erwähnt werden, dass ähnliche Datenaustauschpraktiken an anderen Standorten ebenfalls vorkommen können. Konkret weiß ich dies von der AHK VAE. Andere Standorte können auf der offiziellen Website www.ahk.de näher recherchiert werden.
Obwohl die Auslandshandelskammern, anders als die Delegationen und Repräsentanzen, als ausländische Einheiten geführt werden, sind die Geschäftsführer mit deutschen Dienstpässen ausgestattet und in Deutschland beim DIHK angestellt und beziehen ihr Gehalt vom DIHK. Sie leiten und verwalten die AHKs, meines Wissens nach, mit uneingeschränktem Zugang zu allen verfügbaren Daten, die es bei den AHKn oder Delegationen gibt. Bei den Delegationen und Repräsentanzen handelt es sich um Tochtergesellschaften oder direkte Zweigstellen des DIHK, die Geschäftsführer nennen sich Delegierte, auch sie besitzen einen Dienstpass und sind beim DIHK angestellt. Es wäre interessant zu erfahren, welche Informationen an den DIHK, zwischen AHKn und Delegationen weltweit und andere und lokale deutsche Behörden, dem Board (oft bestehend aus ausländischen und deutschen Unternehmensvertretern)und Ministerien berichtet bzw. weitergeleitet werden und in welchem Umfang dies geschieht.
Des Weiteren erhebt sich die Frage, ob ein angemessenes Datenschutzniveau für personenbezogene Daten in Drittstaaten wie Sri Lanka, VAE, Saudi Arabien, Irak, Pakistan, Myanmar und anderen Staaten gewährleistet ist, in die eine kontinuierliche Übermittlung solcher Daten erfolgt. Darf eine solche Übermittlung ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen und Unternehmen erfolgen? Besonders interessant ist auch die Thematik, ob E-Mails im Netzwerk ohne die Zustimmung des Absenders an Dritte weitergeleitet werden dürfen, insbesondere wenn die betroffenen Personen nicht in der ursprünglichen Empfängerliste des Absenders aufgeführt waren.
Abschließend erhebt sich die Frage, ob der DIHK, die AHK und Delegationen, Unternehmens- und Mitarbeiterdaten, Umsatzinformationen, Wohnadressen, Einreisedaten sowie Aktivitäten von Unternehmen im Ausland ohne ausdrückliche Zustimmung dieser Unternehmen, Personen oder Mitarbeiter zu speichern, zu verarbeiten und an Dritte, wie beispielsweise das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Auswärtige Amt oder lokale Behörden, weiterzugeben. Sollte es Praxis in dem Netzwerk sein, wäre meine Frage, ob sie dazu berechtigt sind.
Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich für die AHKn, Delegationen und dem DIHK und deren Datenschutzbeauftragte bei Verletzung ihrer Pflichten hinsichtlich der Gesetze und Vorschriften bezüglich Datenaustausch und Datenschutz und welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für Mitarbeiter, Personen und Unternehmen dies anzuzeigen?
Diese Fragen sind von hoher Relevanz, und ich freue mich auf eine Klärung dieser Angelegenheiten.
Information nicht vorhanden
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Datum9. November 2023
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12. Dezember 2023
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