Datenbank Dokumentation Passersatzpapierbeschaffung (DokuPEP)

DIe ZAB Bielefeld betreibt die Datenbank Dokumentation Passersatzpapierbeschaffung (DokuPEP). Ich beantrage die Zusendung der selbigen.

Ergebnis der Anfrage

Auf 6 eng bedruckte Seiten erfolte eine Ablehnung des Antrages. Es sind bei einer Veröffentlichung die internationalen beziehungen, die Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern und die Sicherheit und Ordnung gefährdet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Frank Gockel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: DIe ZAB Bielefeld…
An Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld Details
Von
Frank Gockel
Betreff
Datenbank Dokumentation Passersatzpapierbeschaffung (DokuPEP) [#221174]
Datum
27. Mai 2021 18:19
An
Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
DIe ZAB Bielefeld betreibt die Datenbank Dokumentation Passersatzpapierbeschaffung (DokuPEP). Ich beantrage die Zusendung der selbigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Gockel Anfragenr: 221174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221174/ Postanschrift Frank Gockel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Gockel

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Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld
Über fünf Seiten Text, warum eine Auskunft nicht erteilt werden muss.
Von
Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Über fünf Seiten Text, warum eine Auskunft nicht erteilt werden muss.