Datenbanken der Polizei

Bezeichnung und Zweck aller von der Polizei in NRW geführten Datenbanken zur Kriminalitätsbekämpfung und Prävention inkl. deren Zweck und Rechtsgrundlage in denen personenbezogene Daten gespeichert werden.

So z.B. INPOL, POLIKS, SARS, ZEVIS, EWW...

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Be…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenbanken der Polizei [#287940]
Datum
9. September 2023 10:26
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezeichnung und Zweck aller von der Polizei in NRW geführten Datenbanken zur Kriminalitätsbekämpfung und Prävention inkl. deren Zweck und Rechtsgrundlage in denen personenbezogene Daten gespeichert werden. So z.B. INPOL, POLIKS, SARS, ZEVIS, EWW...
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287940/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IF…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Antrag << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Datenbanken der Polizei [#287940]
Datum
11. September 2023 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, bitten wir um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift. Eine zustellungsfähige Anschrift ermöglicht nicht nur die Identifikation des Antragstellers nach § 4 Abs. 1 IFG NRW; sie ist auch Voraussetzung für die förmliche Zustellung eines Gebührenbescheides oder ggf. eines Ablehnungsbescheides nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte informieren Sie mich über die voraussichtlichen Gebühren die bei diesem Antrag entstehen werden.…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Antrag << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Datenbanken der Polizei [#287940]
Datum
11. September 2023 09:52
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte informieren Sie mich über die voraussichtlichen Gebühren die bei diesem Antrag entstehen werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287940/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 11.09.2023. Nach derzeitigem Stand we…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Antrag << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Datenbanken der Polizei [#287940]
Datum
12. September 2023 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 11.09.2023. Nach derzeitigem Stand werden für Ihren Antrag voraussichtlich keine Gebühren anfallen. Ich weise aber darauf hin, dass sich dies im Laufe der Bearbeitung ändern kann. Nach derzeitigem Stand der Bearbeitung ist eine Ablehnung / Teilablehnung Ihres Antrags möglich. Um den nach § 5 Abs. 2 Satz 2 IFG NRW notwendigen Bescheid zu erteilen, darf ich erneut um die Übermittlung Ihrer vollständigen Anschrift bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> meine aktuelle Anschrift finden Sie nachfolgend. Bitte unterrichten Sie …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Antrag << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Datenbanken der Polizei [#287940]
Datum
15. September 2023 13:13
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> meine aktuelle Anschrift finden Sie nachfolgend. Bitte unterrichten Sie mich vor Gebührenentstehung, über die zu erwartenden Gebühren, sollten sich diese im Laufe des Verfahrens ändern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287940/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) um Inf…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Antrag << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Datenbanken der Polizei [#287940]
Datum
10. Oktober 2023 06:47
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) um Informationen über "Bezeichnung und Zweck aller von der Polizei in NRW geführten Datenbanken zur Kriminalitätsbekämpfung und Prävention inkl. deren Zweck und Rechtsgrundlage in denen personenbezogene Daten gespeichert werden". In der Anlage befindet sich eine Übersicht der Datenbanken gem. Ihrer Anfrage. Soweit für einzelne Verfahren besondere Rechtsvorschriften gelten, sind diese in der beigefügten Tabelle angegeben Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Gefahrenabwehr auf Grundlage der §§ 9, 22 und 23 des Polizeigesetzes NRW sowie im Bereich der Strafverfolgung auf Grundlage des § 483 der StPO (im Bereich der Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit § 46 OWiG). Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen