Datenbasis für Pressemeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5605546

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Guten Tag,

In der Pressemeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5605546 beziehen Sie sich auf "regelmäßig gefährliche Situationen", die durch das Befahren der Fußgängerzone durch Radfahrer entstehen. Bitte senden Sie mir die Datenbasis, auf die sich diese Aussage bezieht.
Bitte senden Sie mir außerdem die Anzahl der durch Radfahrer in der Fußgängerzone verursachten Unfälle mit Zahlen zu Leicht- und Schwerverletzten (ausgenommen Alleinunfälle) für die Jahre 2019-2022.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
Wolfgang Miller-Reichling
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, In der Pressemeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5…
An Polizeiinspektion Frankenthal Details
Von
Wolfgang Miller-Reichling
Betreff
Datenbasis für Pressemeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5605546 [#288538]
Datum
19. September 2023 11:00
An
Polizeiinspektion Frankenthal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, In der Pressemeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5605546 beziehen Sie sich auf "regelmäßig gefährliche Situationen", die durch das Befahren der Fußgängerzone durch Radfahrer entstehen. Bitte senden Sie mir die Datenbasis, auf die sich diese Aussage bezieht. Bitte senden Sie mir außerdem die Anzahl der durch Radfahrer in der Fußgängerzone verursachten Unfälle mit Zahlen zu Leicht- und Schwerverletzten (ausgenommen Alleinunfälle) für die Jahre 2019-2022. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Miller-Reichling Anfragenr: 288538 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Wolfgang Miller-Reichling [geschwärzt] [geschwärzt]

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Polizeiinspektion Frankenthal
Sehr geehrter Herr Miller-Reichling, vielen Dank für Ihre Eingabe. Den Empfang Ihrer Nachricht bestätige ich Ihne…
Von
Polizeiinspektion Frankenthal
Betreff
WG: Datenbasis für Pressemeldung https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5605546 [#288538]
Datum
19. September 2023 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Miller-Reichling, vielen Dank für Ihre Eingabe. Den Empfang Ihrer Nachricht bestätige ich Ihnen hiermit. Als Sachbearbeiter Einsatz mit Schwerpunkt Verkehrsangelegenheiten für die Polizeiinspektion Frankenthal möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Die Passage "regelmäßig gefährliche Situationen" bezieht sich einerseits auf die uns von den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilte Beschwerdelage, welche seit 13.06.2022 besteht und uns mehrfach vorgetragen wurde und ist somit ein Ausdruck des subjektiven Sicherheitsgefühls derer. Diese teilten auch eine gestiegene Zahl der verbotswidrigen Nutzung mit. Andererseits beobachten meine Kolleginnen und Kollegen bei den Kontrollen regelmäßig, dass die Radfahrenden aufgrund von mehreren nebeneinander gehenden Fußgänger den nur schmalen Platz zwischen diesen nutzen und hier durchfahren wollen. Die Fußgänger rechnen aufgrund der als Fußgängerzone ausgezeichneten Fläche nicht damit. Ein falscher Schritt oder ein Stehenbleiben würde ausreichen, um einen Unfall zu verursachen. Somit hängt der Schadenseintritt nur vom Zufall ab. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 wurde bei einer verbotswidrigen Nutzung der Fußgängerzone durch eine Radfahrerin ein 6-jähriges Kind leichtverletzt. Die Auszeichnung der Fläche als Fußgängerzone besteht seit geraumer Zeit und wird durch die Stadtverwaltung verwaltet. Weitere Fragen zur Auszeichnung und Beschilderung sowie des Hintergrundes der Auszeichnung als solcher sind somit zuständigkeitshalber an diese zu richten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen