Datenbasis Job Futuromat

- Die Datenbasis, welche für den "Job Futuromat" (https://job-futuromat.iab.de/) genutzt wird. Möglichst in maschinenlesbarer Form.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Daten…
An Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Datenbasis Job Futuromat [#184615]
Datum
15. April 2020 11:31
An
Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Datenbasis, welche für den "Job Futuromat" (https://job-futuromat.iab.de/) genutzt wird. Möglichst in maschinenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 184615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184615 Postanschrift << Adresse entfernt >> Lilith Wittmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann

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Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung
Sehr geehrte Frau Wittmann, wir freuen uns über das große Interesse an unseren Forschungsergebnissen. Allerdings …
Von
Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung
Betreff
AW: Datenbasis Job Futuromat [#184615]
Datum
4. Mai 2020 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wittmann, wir freuen uns über das große Interesse an unseren Forschungsergebnissen. Allerdings kann Ihnen die Datenbasis, die für den „Job Futuromat“ verwendet wird, nicht übersandt werden. Gemäß § 6 Satz 1 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang gem. § 1 IFG nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Das IAB ist eine Forschungseinrichtung, deren Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung nach Art. 5 Abs. 3 GG vom Schutz des geistigen Eigentums gem. § 6 S.1 IFG erfasst wird, wie sich aus der Gesetzesbegründung zu § 6 IFG ergibt. Dort (BT-Drs. 15/4993 Seite 14) heißt es: „Die Tätigkeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre nach Artikel 5 Abs. 3 GG wird ebenfalls von Satz 1 erfasst." Das bedeutet, Forschungsergebnisse müssen nicht nach dem IFG herausgegeben werden und damit auch nicht die für den Job-Futuromat aufbereiteten Datensätze. Mit freundlichen Grüßen