Sehr
Antragsteller/in
Sie haben mit E-Mail vom 02. März 2021 (unser Az.: A34/11100100-IF30451) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Information:
Einen aktuellen Datenauszug Postleitzahlen, Straßen und Ort (Format: .csv/Tabellenkalkulation). Sie erläutern hierzu: Da es in größeren Städten mehrere Postleitzahlen gibt, benötigen Sie eine Liste mit einem Straßenverzeichnis, woraus hervorgeht, welcher Stadtteil, welche Straße welche Postleitzahl hat.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses teilen wir Ihnen das Folgende mit:
Das Statistische Bundesamt kann Ihnen leider keine Datei mit allen Postleitzahlen in Deutschland zur Verfügung stellen. Aus lizenzrechtlichen Gründen dürfen wir das vollständige Postleitzahlenverzeichnis (Urheber ist die Deutsche Post AG mit dem Produkt DATAFACTORY STREETCODE) nicht verbreiten. Der Lizenzvertrag mit der deutschen Post gestattet uns Auswertungen ausschließlich für interne Zwecke.
Zwar werden in unserem Gemeindeverzeichnis alle politisch selbständigen Gemeinden (= Gemeinden, die sich selbst verwalten) inklusive der Städte (= Gemeinden mit Stadtrecht) geführt - dies jedoch ohne Angabe zu Orts- bzw. Stadtteilen und Straßen. Jede Gemeinde wird folglich mit jeweils nur einer PLZ und zwar derjenigen vom Verwaltungssitz einer Gemeinde geführt. Dies hilft hier also nicht weiter.
Mit Ihrem Anliegen können Sie sich direkt an die Deutsche Post Direkt GmbH wenden. Dort gibt es eine kostenpflichtige Datei (u.a. DATAFACTORY STREETCODE), die alle Gemeinden (mit dem 8-stelligen amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS)) und alle PLZ mit Ortsteilen enthält. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
Deutsche Post Direkt GmbH
Junkersring 57
53844 Troisdorf
Telefon: 02241 / 2661- 0
Telefax: 02241 / 2661-1111
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
www.postdirekt.de
Unter dem folgenden Link und dem Oberbegriff "DATAFACTORY" finden Sie das entsprechende Angebot der Deutschen Post mit der jeweiligen Inhaltsbeschreibung:
https://www.deutschepost.de/de/d/deutsc…
Wir schlagen Ihnen vor, dass Sie sich zur Beratung an einen Kundenberater wenden - laut unserer Kundenrückmeldungen können bei der Deutschen Post auch kostenfreie Testdateien angefordert werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedauern, die angefragten Informationen nicht liefern zu können, hoffen aber, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben
und verbleiben mit freundlichen Grüßen