Datenbereitstellungen und Meldungen an GovData

- Eine Übersicht über alle öffentlichen Datenbereitstellungen der BA im Sinne von §7 Datennutzungsgesetz (DNG) Absatz (1) mitsamt Datum der Meldung an GovData entsprechend §7 DNG Absatz (4) (mitsamt ob und) wo anwendbar.

Erläuterungen:

Als Beispiel halte ich laienhaft die regelmässige Veröffentlichung »Leistungsminderungen - Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Monatszahlen)« der BA für eine Datenbereitstellung im oben genannten Sinne, finde auf GovData aber keine Ergebnisse unter dem Suchwort »Leistungsminderungen«. Soweit ich das Gesetz verstehe, kann das regelkonform sein, wenn die BA diese Datenbereitstellung für nicht-naschinenlesbar hält. Ich sehe aber im Gesetz keine Möglichkeit für die BA, diese Daten nur in einem nicht-naschinenlesbarem Format bereitzustellen, bzw. wenn maschinenlesbare Formate nur auf Anfrage erhältlich sind, keine Möglichkeit die Metadaten auf dieser Grundlage nicht an GovData zu melden.

Im »Leitfaden Anforderungen an die Daten« des »Kompetenzzentrum Open Data (CCOD)« beim Bundesverwaltungsamt heisst es ferner »Eine ExcelDatei ist demnach zwar ein strukturiertes, jedoch kein offenes Dateiformat, da ein Spezialprogramm benötigt wird, um die Datei zu öffnen.« Der oben genannte Datensatz wird von der BA soweit für mich erkennbar nur in diesem Format bereitgestellt, womit sich möglicherweise weitere Probleme bezüglich §7 DNG Absatz (2) ergeben.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht über alle öffentlich…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenbereitstellungen und Meldungen an GovData [#303157]
Datum
15. März 2024 03:37
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht über alle öffentlichen Datenbereitstellungen der BA im Sinne von §7 Datennutzungsgesetz (DNG) Absatz (1) mitsamt Datum der Meldung an GovData entsprechend §7 DNG Absatz (4) (mitsamt ob und) wo anwendbar. Erläuterungen: Als Beispiel halte ich laienhaft die regelmässige Veröffentlichung »Leistungsminderungen - Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Monatszahlen)« der BA für eine Datenbereitstellung im oben genannten Sinne, finde auf GovData aber keine Ergebnisse unter dem Suchwort »Leistungsminderungen«. Soweit ich das Gesetz verstehe, kann das regelkonform sein, wenn die BA diese Datenbereitstellung für nicht-naschinenlesbar hält. Ich sehe aber im Gesetz keine Möglichkeit für die BA, diese Daten nur in einem nicht-naschinenlesbarem Format bereitzustellen, bzw. wenn maschinenlesbare Formate nur auf Anfrage erhältlich sind, keine Möglichkeit die Metadaten auf dieser Grundlage nicht an GovData zu melden. Im »Leitfaden Anforderungen an die Daten« des »Kompetenzzentrum Open Data (CCOD)« beim Bundesverwaltungsamt heisst es ferner »Eine ExcelDatei ist demnach zwar ein strukturiertes, jedoch kein offenes Dateiformat, da ein Spezialprogramm benötigt wird, um die Datei zu öffnen.« Der oben genannte Datensatz wird von der BA soweit für mich erkennbar nur in diesem Format bereitgestellt, womit sich möglicherweise weitere Probleme bezüglich §7 DNG Absatz (2) ergeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303157/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1 - 29.2024 Sehr << Antragsteller:in >> die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellt im Rahmen…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Datenbereitstellungen und Meldungen an GovData [#303157]
Datum
8. April 2024 16:10
Status
RCE 1409.1 - 29.2024 Sehr << Antragsteller:in >> die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitsmarktstatistiken (vgl. § 281 SGB III) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__281.html und stellt diese öffentlich auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Hierbei beachtet sie selbstverständlich die Vorgaben und Standards des DNG. Eine Übersicht über die öffentliche Datenbereitstellung der BA finden Sie auf unserer Internetseite www.arbeitsagentur.de unter dem Stichwort "Statistik": https://statistik.arbeitsagentur.de/. Informationen über die Nutzung der öffentlich bereitgestellten Daten der BA sind hier veröffentlicht: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Home/Service/Impressum/impressum_node.html. Statistische Daten zu Ihrem Beispiel "Leistungsminderung - Deutschland Ost/West" sind in der Statistik über die Grundsicherung nach dem SGB II veröffentlicht: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=leistungsminderungen. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Definitionen/Generische-Publikationen/Kurzinformation-Grundsicherungsstatistik-SGBII.pdf?__blob=publicationFile&v=12. Mit freundlichen Grüßen