Datenerfassung in Jobcentern zur Jobsuche

Meine Frage bezieht sich auf die Vermittlung der einzelnen Jobcenter .

Gibt es in den Jobcenter Datenbanken ( speziell in Ergänzung zur Jobbörse ) die Möglichkeit für die Mitarbeiter zu erkennen wie viele Vermittlungsvorschläge zu einem Stellenangebot X bereits von anderen Mitarbeitern / anderen Jobcentern in Ortsnähe Radius 30 km an Arbeitssuchende zugeteilt wurden ? Wenn dies erkennbar möglich ist erfährt dann der Jobcenter Mitarbeiter mit einer Art Sperrcode z.B. > Grenze von 100 Vermittlungsvorschlägen zu Stellenangebot X erreicht ?

Meine Frage wird sicher auch für den Steuerzahler interessant sein denn wenn es solche Auswertungen nicht gibt könnte in der Theorie ein Stellenangebot X = 1000 Vermittlungsvorschläge der Jobcenter erhalten und ein Stellenangebot Y vielleicht nur 1 .

Oder wird solch eine „Überprüfung“ dem Zufall überlassen , was ich dann als fehlerhaftes Verwaltungshandeln einstufe wenn für Stellenangebot X = 999 Bewerbungen zuviel rausgehen obwohl in Stelle Y noch „Platz“ für Bewerbungen wäre ! ( Immer vorausgesetzt es wäre ein ähnliches Jobangebot )

Wenn es so eine Sperre gibt , bei welcher Summe an Vermittlungsvorschlägen würde ein „Schalter“ eingebaut der ein zuviel verhindert ?

Anmerkung

Bei geschätzten 3 Mio Arbeitslosen könnten ( wenn der „Schalter“ zu spät ansetzt ) nur mal angenommen für 2 Bewerbungen/pro Arbeitslosen/Monat = 6 Mio Bewerbungen x Kostenersatz 5 Euro = 30 Millionen Euro/Monat oder 360 Millionen Euro/Jahr eingespart werden !

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2016
  • Frist
    2. April 2016
  • 0 Follower:innen
peter-deutsch Peter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frage bezi…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
peter-deutsch Peter
Betreff
Datenerfassung in Jobcentern zur Jobsuche [#15875]
Datum
1. März 2016 12:35
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Frage bezieht sich auf die Vermittlung der einzelnen Jobcenter . Gibt es in den Jobcenter Datenbanken ( speziell in Ergänzung zur Jobbörse ) die Möglichkeit für die Mitarbeiter zu erkennen wie viele Vermittlungsvorschläge zu einem Stellenangebot X bereits von anderen Mitarbeitern / anderen Jobcentern in Ortsnähe Radius 30 km an Arbeitssuchende zugeteilt wurden ? Wenn dies erkennbar möglich ist erfährt dann der Jobcenter Mitarbeiter mit einer Art Sperrcode z.B. > Grenze von 100 Vermittlungsvorschlägen zu Stellenangebot X erreicht ? Meine Frage wird sicher auch für den Steuerzahler interessant sein denn wenn es solche Auswertungen nicht gibt könnte in der Theorie ein Stellenangebot X = 1000 Vermittlungsvorschläge der Jobcenter erhalten und ein Stellenangebot Y vielleicht nur 1 . Oder wird solch eine „Überprüfung“ dem Zufall überlassen , was ich dann als fehlerhaftes Verwaltungshandeln einstufe wenn für Stellenangebot X = 999 Bewerbungen zuviel rausgehen obwohl in Stelle Y noch „Platz“ für Bewerbungen wäre ! ( Immer vorausgesetzt es wäre ein ähnliches Jobangebot ) Wenn es so eine Sperre gibt , bei welcher Summe an Vermittlungsvorschlägen würde ein „Schalter“ eingebaut der ein zuviel verhindert ? Anmerkung Bei geschätzten 3 Mio Arbeitslosen könnten ( wenn der „Schalter“ zu spät ansetzt ) nur mal angenommen für 2 Bewerbungen/pro Arbeitslosen/Monat = 6 Mio Bewerbungen x Kostenersatz 5 Euro = 30 Millionen Euro/Monat oder 360 Millionen Euro/Jahr eingespart werden !
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, peter-deutsch Peter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift peter-deutsch Peter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen peter-deutsch Peter
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Hohlen, Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.03.2016 wird stattgegeben. …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Datenerfassung in Jobcentern zur Jobsuche [#15875]
Datum
14. März 2016 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hohlen, Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 01.03.2016 wird stattgegeben. Zu Ihren Fragen ob bestimmte Funktionalitäten in Datenbanken enthalten sind, erhalten Sie folgende Informationen: Im Bereich der Stellenangebotsadministration der JOBBÖRSE wird in aller Regel eine Obergrenze für Vermittlungsvorschläge eingetragen. Dies geschieht entweder durch den Arbeitgeber selbst oder durch den Stellenangebotsbetreuer im Arbeitgeberservice. Die Mitarbeiter im Arbeitgeberservice verwalten die Stellenangebote und können die eingegebene Höchstgrenze sowie auch die Zahl der bisher gebuchten Vermittlungsvorschläge auf dieses Stellenangebot einsehen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitnehmer-Bereich, in diesem Fall Integrationsfachkräfte SGB II, ist es jedoch nicht möglich zu sehen, wie viele Vermittlungsvorschläge auf ein Stellenangebot bereits getätigt wurden. In der Regel wird anhand des Stellengesuchs nach passenden Stellenangeboten gesucht. Die gesuchten Stellenangebote werden sodann in einer Liste angezeigt, aus der in eine Kurzübersicht des Stellenangebots gesprungen werden kann. Aus dieser Übersicht kann dann ein Vermittlungsvorschlag erstellt werden. Wird die o.g. Höchstgrenze erreicht, ändert sich der Status des Stellenangebotes auf „nicht veröffentlicht“ und ist für die Integrationsfachkraft SGB II in einem Stellenangebotssuchlauf sowie auch in der JOBBÖRSE nicht mehr auffindbar. Mit freundlichen Grüßen
peter-deutsch Peter
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich für Ihre Antwort und befinde sie als realistisch und sachbezogen …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
peter-deutsch Peter
Betreff
AW: AW: Datenerfassung in Jobcentern zur Jobsuche [#15875]
Datum
19. März 2016 13:25
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich für Ihre Antwort und befinde sie als realistisch und sachbezogen ! Wenn sie mir eine Zusatzfrage gestatten : Bei welcher Höchstgrenze legen die Arbeitgeber oder die entsprechenden Mitarbeiter dann diese Grenze fest ? Meine Frage in diesem Zusammenhang nur deswegen damit Betroffene ( und ich ) sich ein Bild davon machen können mit welchem Bewerbervolumen die Arbeitgeber im Durchschnitt zu rechnen haben . Ich bedanke mich für Ihre ansonsten erschöpfende Antwort << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen peter-deutsch Peter Anfragenr: 15875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift peter-deutsch Peter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Hohlen, zu Ihrem bereits stattgegebenen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben Sie …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: AW: AW: Datenerfassung in Jobcentern zur Jobsuche [#15875]
Datum
22. März 2016 10:31
Status
Sehr geehrter Herr Hohlen, zu Ihrem bereits stattgegebenen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben Sie am 19.03.2016 noch eine ergänzende Frage gestellt (Höchstgrenze). Dazu können wir Ihnen folgende Information mitteilen. Eine pauschale Höchstgrenze gibt es nicht; rein theoretisch kann in dem vorgesehenen Feld eine bis zu 4-stellige Zahl eingegeben werden. Welche Höchstgrenze letztlich eingegeben wird, hängt individuell von den Anforderungen des Stellenangebots und den Vorstellungen des Arbeitgebers ab. Ziel ist nicht, möglichst viele Vermittlungsvorschläge zu produzieren, sondern eine realistische Anzahl an Bewerbungen zu erreichen, die im Ergebnis eine erfolgreiche Vermittlung zwischen Arbeitgeber und einer passenden Bewerberin / einem passenden Bewerber erwarten lässt. So dürfte beispielsweise bei einem Stellenangebot eines großen Industriebetriebs, in dem z.B. nach 50-100 Fertigungsmitarbeitern gesucht wird, eine höhere Grenze an Vermittlungsvorschlägen eingegeben werden, als bei einem kleinen Handwerksbetrieb, der eine bestimmte Fachkraft sucht. Mit freundlichen Grüßen